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   BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09   

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https://dejure.org/2010,4358
BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09 (https://dejure.org/2010,4358)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2010 - VIII ZR 319/09 (https://dejure.org/2010,4358)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2010 - VIII ZR 319/09 (https://dejure.org/2010,4358)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 BGB, § 556 BGB, § 552a ZPO, § 767 Abs 2 ZPO
    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlender Betriebskostenabrechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 BGB, § 556 BGB, § 552a ZPO, § 767 Abs 2 ZPO
    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlender Betriebskostenabrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung einer nachträglich erteilten Betriebskostenabrechnung eines Vermieters auf die Klage eines Mieters auf Rückzahlung von Vorauszahlungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen; Vollstreckungsabwehrklage

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlender Betriebskostenabrechnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei fehlender Betriebskostenabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkung einer nachträglich erteilten Betriebskostenabrechnung eines Vermieters auf die Klage eines Mieters auf Rückzahlung von Vorauszahlungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Betriebskostenrückzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungsgegenklage gegen ein den Vermieter zur Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen verpflichtendes Urteil zulässig

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nachträglich erteilte Betriebskostenabrechnung verhindert Rückzahlungsanspruch des Mieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1598
  • NZM 2010, 783
  • ZMR 2011, 25
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Zwar ist für Gestaltungsrechte wie beispielsweise die Aufrechnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass es für die Frage des Einwendungsausschlusses nicht auf die Ausübung des Gestaltungsrechts ankommt, sondern darauf, ob dieses - also etwa die Aufrechnungslage - zu dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt objektiv bereits bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 100, 222, 225, st. Rspr.).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats, von der auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeht, ist eine Klage des Mieters auf Rückzahlung von Vorauszahlungen, die mangels Erteilung der fälligen Betriebskostenabrechnung Erfolg hat, lediglich "zur Zeit begründet" (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499, unter II 4 g), so dass der Vermieter auch noch nach Rechtskraft dieser Entscheidung mit einer Abrechnung die Voraussetzung für die Fälligkeit der Betriebskostenabrechnung schaffen und den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Vorauszahlungen damit nachträglich zu Fall bringen kann (Senatsurteil, aaO, unter II 5 c).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Bei der Betriebskostenabrechnung, der nach der Rechtsprechung des Senats schon kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zukommt, handelt es sich aber nicht um ein Gestaltungsrecht, sondern lediglich um einen Rechenvorgang im Sinne des § 259 BGB (Senatsurteile vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, NJW 2010, 1965, Tz. 8 sowie vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573, unter I 2 aa), der die materielle Voraussetzung dafür schafft, dass dem Vermieter die Vorauszahlungen - soweit durch das Abrechnungsergebnis gerechtfertigt - endgültig verbleiben und ein etwaiger Nachforderungsanspruch fällig wird.
  • BGH, 19.03.1987 - IX ZR 148/86

    Aufrechnung mit einer Masseforderung

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Zwar ist für Gestaltungsrechte wie beispielsweise die Aufrechnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass es für die Frage des Einwendungsausschlusses nicht auf die Ausübung des Gestaltungsrechts ankommt, sondern darauf, ob dieses - also etwa die Aufrechnungslage - zu dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt objektiv bereits bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 100, 222, 225, st. Rspr.).
  • BGH, 07.07.2005 - VII ZR 351/03

    Präklusion der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Dass der Schuldner die materiellen Voraussetzungen für eine Einwendung vor diesem Zeitpunkt hätte schaffen können, genügt für den Einwendungsausschluss nicht (BGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - VII ZR 351/03, NJW 2005, 2926, unter II 2 b cc).
  • BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09

    Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Bei der Betriebskostenabrechnung, der nach der Rechtsprechung des Senats schon kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zukommt, handelt es sich aber nicht um ein Gestaltungsrecht, sondern lediglich um einen Rechenvorgang im Sinne des § 259 BGB (Senatsurteile vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, NJW 2010, 1965, Tz. 8 sowie vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573, unter I 2 aa), der die materielle Voraussetzung dafür schafft, dass dem Vermieter die Vorauszahlungen - soweit durch das Abrechnungsergebnis gerechtfertigt - endgültig verbleiben und ein etwaiger Nachforderungsanspruch fällig wird.
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 212/56

    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bürgen

    Auszug aus BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
    Zwar ist für Gestaltungsrechte wie beispielsweise die Aufrechnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass es für die Frage des Einwendungsausschlusses nicht auf die Ausübung des Gestaltungsrechts ankommt, sondern darauf, ob dieses - also etwa die Aufrechnungslage - zu dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt objektiv bereits bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 100, 222, 225, st. Rspr.).
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der

    Denn der Betriebskostenjahresabrechnung kommt kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zu; die Jahresabrechnung ist vielmehr ein reiner Rechenvorgang im Sinne des § 259 BGB, der (lediglich) die Fälligkeit des Nachforderungsanspruchs herbeiführt (Senatsurteil vom 10. August 2010 - VIII ZR 319/09, NJW-RR 2010, 1598 Rn. 6 mwN; Staudinger/Weitemeyer, aaO, § 556 Rn. 82).
  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

    Diese ergänzende Vertragsauslegung beruht auf der Überlegung, dass die Vermieterin sonst in der Lage wäre, die Fälligkeit eines Erstattungsanspruchs der Mieter nach Belieben hinauszuzögern, so dass die Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 BGB) ohne praktische Bedeutung bliebe ( BGH , Urteil vom 05.12.2012, Az.: XII ZR 44/11, u.a. in: NJW 2013, Seiten 859 f.; BGH , Urteil vom 26.09.2012, Az.: VIII ZR 315/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 3508 f.; BGH , Beschluss vom 10.08.2010, Az.: VIII ZR 319/09, u.a. in: NJW-RR 2010, Seite 1598; BGH , Urteil vom 09.03.2005, Az.: VIII ZR 57/04, u.a. in: NJW 2005, Seiten 1499 f. ).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung

    Ist die Forderung, mit welcher der Schuldner des festgestellten Anspruchs aufrechnen will, bereits vor der letzten mündlichen Verhandlung - hier: vor dem Prüfungstermin oder dem im schriftlichen Verfahren bestimmten Termin - entstanden, ist der Aufrechnungseinwand präkludiert (BGH, Urteil vom 19. März 1987 - IX ZR 148/86, BGHZ 100, 222, 225; vom 5. März 2009 - IX ZR 141/07, WM 2009, 918 Rn. 11; Beschluss vom 10. August 2010 - VIII ZR 319/09, NJW-RR 2010, 1598).
  • OLG Hamm, 24.06.2015 - 30 U 155/14

    Erlöschen des Anspruchs auf Nebenkostenvorauszahlung durch Eintritt der

    Anders als vom Landgericht und der Beklagten zu 1) angenommen kann auch der Wegfall / das Erlöschen eines Anspruchs mit einer Zwangsvollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden und ist diese insoweit begründet, als der Anspruch nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung erloschen ist (BGH NZM 2010, 783 für den umgekehrten Fall des Erlöschens des Anspruchs des Mieters auf Rückzahlung geleisteter Nebenkostenvorauszahlungen aufgrund zwischenzeitlich erteilter Abrechnung; OLG Düsseldorf, NJW 1992, 2166 f. für den Fall des Erlöschens des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen ehelichen Zusammenlebens; OLG Köln, NJWE-FER 2000, 305 f. für den Fall eines Bedingungseintritts; Zöller/Herget, a.a.O., § 767, Rn. 12 zu "Erlöschen des Anspruchs").
  • LG Essen, 08.01.2015 - 6 O 353/14

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach erklärtem Widerruf

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kommt es für die Präklusion von Gestaltungsrechten allein auf die objektive Möglichkeit der Ausübung des Gestaltungsrechts an (vgl. BGH, Urt. v. 10.08.2010 - VIII ZR 319/09, m. w. N.).
  • KG, 20.12.2010 - 16 W 20/10

    Streitwert einer Klage auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

    Nach der Rechtsprechung des BGH besteht nur bei einem beendeten Mietverhältnis ein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen, wobei selbst in einem solchen Fall die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran hindert, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen (BGH NJW 2005, 1499 ; NJW-RR 2010, 1598 ).
  • AG Dortmund, 15.09.2015 - 425 C 399/15

    Betriebskosten nicht abgerechnet: Zurückbehaltung geht Zurückforderung vor!

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Ansprüche dann in Betracht kommen können, wenn der Vermieter nach Eintritt der Abrechnungsreife keine Abrechnung vorgelegt hat und das Mietverhältnis beendet ist (BGH NZM 2010, 783; 2005, 373).
  • AG Dortmund, 19.06.2012 - 425 C 1232/12

    Anspruch auf Zahlung eines Saldos aus einer Betriebskostenabrechnung und

    Die Betriebskostenabrechnung ist keine Gestaltungserklärung (Eisenhardt, WuM 2011, 143, 145; Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. V 301a; ders., PiG 40, 83, 93), sondern lediglich ein Rechenwerk gem. § 259 BGB (BGH, NZM 2010, 783 = MietPrax-AK § 767 ZPO Nr. 1 mit Anm. Börstinghaus; dazu Kinne, GE 2010, 1379; BGH, NJW 1982, 573; Langenberg in: Schmidt-Futterer, § 556 Rn. 326; Schach, GE 2000, 1677, 1678; Weitemeyer in: Staudinger (2011), § 556 BGB Rn. 82; Both in: Herrlein/Kandelhard § 556 BGB Rn. 69; a.A. zumindest für die Wohnraummiete: Blank, DWW 2009, 91).
  • OLG Bamberg, 22.05.2013 - 8 U 4/13

    Präklusion des Aufrechnungseinwandes im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage

    Dementsprechend kommt es bei der Aufrechnung darauf an, ob die Aufrechnungslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestanden hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 07.07.2005 - VII ZR 351/03, BGHZ 163, 339, 342; Urt. v. 05.03.2009 - IX ZR 141/07, NJW 2009, 1671 Tz. 11; Beschl. v. 10.08.2010 - VIII ZR 319/09, NJW-RR 2010, 1598 Tz. 6).
  • LG Chemnitz, 17.12.2010 - 6 S 261/10

    Nebenkostenanteile ausnahmsweise pfändbar!

    Nach der Rechtsprechung des BGH besteht nur bei einem beendeten Mietverhältnis ein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen, wobei selbst in einem solchen Fall die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran hindert, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen (BGH NJW 2005, 1499; NJW-RR 2010, 1598).
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