Rechtsprechung
| BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zeitgleich mit der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags
- Judicialis
ZPO § 117 Abs. 2; ; StBerG § 3 Nr. 2; ; StBerG § 3 Nr. 3; ; FGO § 62 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zeitgleich mit der Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 10.03.2008 - 4 K 10553/02
- BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe - …
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08
a) Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf Prozesskostenhilfe (PKH) ist allerdings erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143).Kommt aber eine Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters --wie hier angesichts der Erfolglosigkeit des PKH-Begehrens-- nicht in Betracht, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen (negativer) Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 143;… vom 27. April 2001 XI S 16/00, BFH/NV 2001, 1417).
- BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den …
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08
a) Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf Prozesskostenhilfe (PKH) ist allerdings erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382;… Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143). - BFH, 12.07.2007 - IX S 10/07
Kein Vertretungszwang für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim …
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08
Denn dem Kläger und Beschwerdeführer --als Ingenieur-- fehlt die Postulationsfähigkeit nach § 62 Abs. 4 FGO und somit die Befugnis für die Einlegung der Beschwerde; er hätte diese mithin erst nach Beiordnung eines postulationsfähigen Vertreters durch einen stattgebenden PKH-Beschluss (mit Anspruch auf Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist) einlegen dürfen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. März 1996 III B 180/94, BFH/NV 1996, 336; vom 12. Juli 2007 IX S 10/07 (PKH), BFH/NV 1997, 1918;… vom 23. Januar 2008 VIII S 21/07 (PKH), BFH/NV 2008, 80).
- BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02
PKH für NZB
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08
aa) So hat der BFH die Entscheidung über einen bereits eingelegten Rechtsbehelf im Zeitpunkt der Beschlussfassung über das darauf bezogene PKH-Begehren nach richterlichem Ermessen zurückgestellt und die PKH-Entscheidung mit dem Hinweis auf die mögliche Prüfung einer Rechtsbehelfsrücknahme zur Vermeidung weiterer Gerichtskosten verbunden (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077). - BFH, 27.04.2001 - XI S 16/00
Voraussetzungen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08
Kommt aber eine Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters --wie hier angesichts der Erfolglosigkeit des PKH-Begehrens-- nicht in Betracht, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen (negativer) Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne rechtliche Bedeutung (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 143; vom 27. April 2001 XI S 16/00, BFH/NV 2001, 1417). - BFH, 23.01.2008 - VIII S 21/07
Prozesskostenhilfe - Aussicht auf Erfolg für Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08
Denn dem Kläger und Beschwerdeführer --als Ingenieur-- fehlt die Postulationsfähigkeit nach § 62 Abs. 4 FGO und somit die Befugnis für die Einlegung der Beschwerde; er hätte diese mithin erst nach Beiordnung eines postulationsfähigen Vertreters durch einen stattgebenden PKH-Beschluss (mit Anspruch auf Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist) einlegen dürfen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. März 1996 III B 180/94, BFH/NV 1996, 336;… vom 12. Juli 2007 IX S 10/07 (PKH), BFH/NV 1997, 1918; vom 23. Januar 2008 VIII S 21/07 (PKH), BFH/NV 2008, 80). - BFH, 24.07.2008 - VIII S 17/08
Prozesskostenhilfe: keine Pflicht des Gerichts zur Zusendung von …
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08
Der Senat entscheidet über die Beschwerde zeitgleich mit der Ablehnung des zu dem Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen VIII S 17/08 (PKH) anhängig gemachten Prozesskostenhilfeantrags. - BFH, 07.03.1996 - III B 180/94
Postulationsfähigkeit für eine Beschwerde gegen die Versagung von …
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08
Denn dem Kläger und Beschwerdeführer --als Ingenieur-- fehlt die Postulationsfähigkeit nach § 62 Abs. 4 FGO und somit die Befugnis für die Einlegung der Beschwerde; er hätte diese mithin erst nach Beiordnung eines postulationsfähigen Vertreters durch einen stattgebenden PKH-Beschluss (mit Anspruch auf Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist) einlegen dürfen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. März 1996 III B 180/94, BFH/NV 1996, 336;… vom 12. Juli 2007 IX S 10/07 (PKH), BFH/NV 1997, 1918;… vom 23. Januar 2008 VIII S 21/07 (PKH), BFH/NV 2008, 80).
- FG Münster, 31.08.2018 - 9 V 2360/18
Abgabenordnung: Zinssatz bereits seit 2014 verfassungswidrig?
bbb) Im Hinblick auf die Regelung in § 237 Abs. 5 AO hat der aufgrund der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde (Az. des BFH VIII B 104/08) noch offene Ausgang des Klageverfahrens unter dem Az. 9 K 3687/17 keine Bedeutung für die Höhe der festzusetzenden Aussetzungszinsen. - BFH, 13.11.2014 - III R 38/12
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt eines von einem deutschen Arbeitgeber …
Eine derartige ggf. unrichtige Sachbehandlung führt aber nur dann zu einer Gehörsverletzung, wenn hierdurch der Rechtsschutz des Klägers im Hauptsacheverfahren beeinträchtigt ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143, unter 1.c; vom 24. Juli 2008 VIII B 104/08, nicht veröffentlicht). - BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren …
Dafür kann indessen nur Anlass bestehen, wenn der ablehnende PKH-Beschluss materiell-rechtliche Ausführungen unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Entscheidungen enthält, die für den bereits eingelegten Rechtsbehelf maßgeblich und für den Rechtsbehelfsführer ersichtlich neu sind (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2008 VIII B 104/08, juris).
- BFH, 15.07.2014 - III S 19/12
Erlass des die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache - …
Eine derartige unrichtige Sachbehandlung führt aber nur dann zu einer Gehörsverletzung, wenn hierdurch der Rechtsschutz des Klägers im Hauptsacheverfahren beeinträchtigt wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143; vom 24. Juli 2008 VIII B 104/08, juris). - BFH, 20.08.2012 - III B 33/12
Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision …
Dafür kann indessen nur Anlass bestehen, wenn der ablehnende PKH-Beschluss materiell-rechtliche Ausführungen unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Entscheidungen enthält, die für den bereits eingelegten Rechtsbehelf maßgeblich und für den Rechtsbehelfsführer ersichtlich neu sind (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2008 VIII B 104/08, juris). - BFH, 24.07.2008 - VIII S 17/08
Prozesskostenhilfe: keine Pflicht des Gerichts zur Zusendung von …
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) nach § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 10. März 2008 4 K 10553/02 (VIII B 104/08) ist schon deshalb unbegründet, weil der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) die nach § 117 Abs. 2 ZPO erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vorgelegt und damit nicht nachgewiesen hat, dass er die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 ZPO).
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