Rechtsprechung
| BFH, 11.10.1995 - VIII B 106/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Wertung einer Erkrankung eines Prozeßbevollmächtigten als schuldlose Verhinderung
- BRAK-Mitteilungen
Fristversäumnis; Wiederkehrende Krankheitsschübe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.07.1991 - III B 22/91
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis bei …
Auszug aus BFH, 11.10.1995 - VIII B 106/95
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn die Krankheit plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist zu wahren oder wenigstens rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschluß vom 18. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257 m. w. N.).
- FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 12 K 9/99
Mit Fax übermittelte, nicht unterschriebene Klageschrift; Wiedereinsetzung bei …
Zudem lasse sich dem BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 76/94 (BFH/NV 1996, 332) die Möglichkeit der Heilung des Mangels fehlender Unterschrift entnehmen.Wie sich darüberhinaus dem BFH-Beschluß vom 5. November 1973 GrS 2/72 (BStBl II 1974, 242 ), dem BFH-Beschluß vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95 (BFH/NV 1996, 332) sowie dem Beschluß des BGH vom 20. Dezember 1979 1 StR 164/79 (NJW 1980, 1290) entnehmen lasse, seien Prozeßvorschriften so zu deuten, daß dem Kl möglichst Rechtsschutz gewährt werde.
Soweit die Kl sich darauf berufen haben, hinsichtlich der an die Schriftform bestimmender Schriftsätze zu stellenden Anforderungen habe sich die Rechtsprechung gelockert und insofern auf den BFH-Beschluß vom 28. September 1995 IV R 76/94 (BFH/NV 1996, 332), den BFH-Beschluß vom 12. April 1996 V S 6/96 und das BFH-Urteil vom 17. Oktober 1996 V R 33/96 (…BFH/NV 1997, 764) hingewiesen haben, können die Grundsätze dieser Entscheidungen entgegen der Ansicht der Kl auf den Streitfall zu ihren Gunsten nicht übertragen werden.
- BFH, 09.04.2018 - X R 9/18
Anforderungen an einen auf Krankheit bzw. Handlungsunfähigkeit gestützten …
Insbesondere muss ein Prozessbevollmächtigter, der wegen einer chronischen Erkrankung in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, sein Büro so organisieren, dass Fristen auch für den Fall eines plötzlich auftretenden Krankheitsschubes ordnungsgemäß gewahrt werden können, z.B. durch Bereithaltung eines Vertreters (BFH-Beschluss vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332). - BFH, 21.07.2021 - X B 126/20
Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen …
Insbesondere muss ein Prozessbevollmächtigter, der wegen einer chronischen Erkrankung in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, sein Büro so organisieren, dass Fristen auch für den Fall eines plötzlich auftretenden Krankheitsschubes ordnungsgemäß gewahrt werden können, z.B. durch Bereithaltung eines Vertreters (BFH-Beschluss vom 11.10.1995 - VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332).
- BFH, 09.11.1999 - XI R 17/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Krankheit des Prozessbevollmächtigten
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332;… vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - BFH, 16.03.2005 - X R 8/04
Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
c) Das Fehlen einer geeigneten Vorsorgemaßnahme wirkt sich auf die Versäumung der Rechtsmittelfrist nur dann nicht aus, wenn der Prozessbevollmächtigte plötzlich in einer Weise erkrankt, die es ihm --auch wenn er sich allgemein um einen Vertreter gekümmert hat-- unverschuldet unmöglich gemacht hätte, diesen Vertreter rechtzeitig ausreichend zu informieren (BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332, …und vom 29. Oktober 2002 II R 60/01 BFH/NV 2003, 482). - BFH, 08.02.2008 - XI B 197/07
Wiedereinsetzung
Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird darüber hinaus nur dann als schuldlose Verhinderung (des Beschwerdeführers) gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332;… vom 3. Juli 2003 XI B 15/01, BFH/NV 2004, 48;… in BFH/NV 2005, 1341;… vom 24. März 2005 XI B 62/04, BFH/NV 2005, 1347, …und vom 29. Oktober 2007 VI R 41/06, BFH/NV 2008, 237). - BFH, 23.06.1999 - IV B 150/98
Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Beschwerdeführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332;… vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - FG Hamburg, 07.05.1996 - II 100/95
Rechtzeitigkeit der Klageerhebung; Glaubhaftmachung der Absendung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
Denn eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…BFH-Beschlüsse des vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332;… vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257). - BFH, 31.07.2002 - VIII B 52/02
NZB; Wiedereinsetzungsantrag; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Die im anhängigen Verfahren geltend gemachte und durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemachte Erkrankung des Prozessbevollmächtigten ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann als schuldlose Verhinderung i.S. von § 56 Abs. 1 FGO zu werten, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1999 IV B 150/98, BFH/NV 1999, 1614; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332, jeweils m.w.N.). - BFH, 03.07.2003 - XI B 15/01
Wiedereinsetzung, Krankheit des Prozessbevollmächtigten
- FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …
- BFH, 18.08.2000 - III B 40/00
Nichtzulassungsbeschwerde: Begründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BFH, 23.07.1996 - V R 29/96
Voraussetzung der Wertung einer Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten als …
- FG Hamburg, 10.03.2005 - III 211/04
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- FG Hamburg, 20.09.2004 - II 3/02
Umsatzsteuerrecht: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen auf dem …
- BFH, 29.08.1997 - V R 10/97
Schuldlose Verhinderung der Einhaltung der Revisionsfrist bei Erkrankung des für …
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