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Rechtsprechung
   BFH, 06.06.2007 - VIII B 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10272
BFH, 06.06.2007 - VIII B 154/06 (https://dejure.org/2007,10272)
BFH, Entscheidung vom 06.06.2007 - VIII B 154/06 (https://dejure.org/2007,10272)
BFH, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - VIII B 154/06 (https://dejure.org/2007,10272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 119; ; FGO § 126 Abs. 5; ; FGO § 116 Abs. 6; ; EStG a.F. § 3 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Rechts auf Gehör durch Nichtbeachtung eines nachgereichten Schriftsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.08.2003 - XI R 18/02

    Steuerbegünstigte Entschädigung und Anteilsveräußerung

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - VIII B 154/06
    Sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass der Vortrag des Klägers zum Beginn und zur Dauer seines Dienstverhältnisses zutrifft, gibt der Senat --ohne Bindungswirkung nach § 126 Abs. 5 FGO-- zu bedenken, dass es dann für die Gewährung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes a.F. auch unter Berücksichtigung der Gründe des vom FG zitierten Urteils des BFH vom 13. August 2003 XI R 18/02 (BFHE 203, 420, BStBl II 2004, 106) maßgeblich auf die Frage ankommen wird, ob der Kläger selbst freiwillig die Auflösung des Dienstverhältnisses betrieben hat oder ob er diese zwangsweise hinnehmen musste.
  • BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00

    Finanzamt - Übergehen eines Beweisantrags - Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - VIII B 154/06
    Von einer weitergehenden Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO abgesehen, der auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 23.11.2007 - V B 118/06

    Mangel der Vertretung wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung: fehlende Rücksendung …

    Von einer weitergehenden Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2, 2. Halbsatz FGO abgesehen, der auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2007 VIII B 154/06, BFH/NV 2007, 1910, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2018 - V B 145/16

    Zum Umfang der Sachaufklärungspflicht bei Versicherungsvermittlung und zum …

    Rn. 17 6. Von einer weitergehenden Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO abgesehen, der auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2007 VIII B 154/06, BFH/NV 2007, 1910).
  • BFH, 04.11.2008 - V S 2/08

    Anhörungsrüge - Absehen von einer Begründung gem. § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO - Kein …

    Bei der Entscheidung über eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ist der Bundesfinanzhof (BFH) nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 116 Abs. 5 Satz 2, 2. Halbsatz FGO, der auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2007 VIII B 154/06, BFH/NV 2007, 1910, m.w.N.), befugt, von einer Begründung seines Beschlusses abzusehen.
  • BFH, 22.03.2011 - X B 7/11

    Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel - …

    Rn. 13 5. Von einer weitergehenden Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO abgesehen, der auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2007 VIII B 154/06, BFH/NV 2007, 1910, m.w.N.).
  • BFH, 28.12.2007 - V B 166/06

    Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ladung einer …

    Von einer weitergehenden Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2, 2. Halbsatz FGO abgesehen, der auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2007 VIII B 154/06, BFH/NV 2007, 1910, m.w.N.).
  • BFH, 09.04.2009 - VIII B 131/08

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt - Tatsachenwürdigung

    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung gemäß der Vorschrift des § 116 Abs. 5 Satz 2 1. Halbsatz FGO ab, die auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (…BFH-Beschlüsse vom 28. Dezember 2007 V B 166/06, BFH/NV 2008, 806; vom 6. Juni 2007 VIII B 154/06, BFH/NV 2007, 1910, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2008 - VIII B 78/07

    Verfahrensfehlerhaft übergangener Beweisantrag - Begründungserleichterung bei …

    Die Begründungserleichterung bei Stattgabe der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 5 Satz 2 FGO) gilt auch für Zurückverweisungen nach § 116 Abs. 6 FGO (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2007 VIII B 154/06, BFH/NV 2007, 1910;… vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 29.01.2009 - VIII B 195/07

    Laborgemeinschaft: Zurechnung der Einnahmen, nur gesonderte Feststellung der …

    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO ab (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2007 VIII B 154/06, BFH/NV 2007, 1910).
  • BFH, 27.04.2009 - I S 6/09

    Anhörungsrüge: Keine Begründung des angegriffenen Beschwerdebeschlusses

    Bei der Entscheidung über eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ist der Bundesfinanzhof (BFH) nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 116 Abs. 5 Satz 2, 2. Halbsatz FGO, der auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2007 VIII B 154/06, BFH/NV 2007, 1910, m.w.N.), befugt, von einer Begründung seines Beschlusses abzusehen.
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