Rechtsprechung
| BFH, 30.01.2003 - VIII B 155/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 8; ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Wohnsitz eines minderjährigen Kindes bei Aufenthalt zu Besuchs- und Erholungszwecken; Revisionszulassung bei kumulativer Urteilsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.01.2001 - VI R 64/98
Kindergeld - Wohnsitz im Inland
Auszug aus BFH, 30.01.2003 - VIII B 155/02
Die Frage, ob jemand einen inländischen Wohnsitz innehat, liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und ist deshalb für das Revisionsgericht nur eingeschränkt nachprüfbar (vgl. dazu z.B. das BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231).Zu der Entscheidung des FG, die in Singapur wohnhaften Kinder hätten keinen (zweiten) Wohnsitz im Inland innegehabt, da nach der Rechtsprechung des BFH ein zweimaliger jährlicher Aufenthalt im Inland zu Besuchs- oder Erholungszwecken in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten keinen inländischen Wohnsitz begründe (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1231), hat der Kläger lediglich ausgeführt, dass diese Auffassung des FG rechtsfehlerhaft sei, weil sich der Wohnsitz von minderjährigen Kindern bei intakten Familienverhältnissen am Wohnsitz der Eltern befinde.
- BFH, 02.04.1997 - V B 26/96
Zur zutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers in Rechnungen für Zwecke des …
Auszug aus BFH, 30.01.2003 - VIII B 155/02
Mit der bloßen Behauptung, eine vom FG vertretene Rechtsauffassung sei fehlerhaft, ist ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO nicht dargetan (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 24). - BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74
Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für …
Auszug aus BFH, 30.01.2003 - VIII B 155/02
Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegt werden und vorliegen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 525). - BFH, 08.05.1974 - I R 218/72
Rechtsauffassung des Betriebsprüfers - Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung - …
Auszug aus BFH, 30.01.2003 - VIII B 155/02
Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegt werden und vorliegen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 525).
- BFH, 23.12.2004 - III B 14/04
NZB: kumulative Urteilsbegründung, Mängel im Kassenbuch, Schätzung
Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881, m.w.N.). - BFH, 20.01.2009 - VI B 47/08
Absonderungsrecht nach § 50 Abs. 1 InsO
Ist die Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881;… vom 7. Dezember 2007 III B 172/06, BFH/NV 2008, 558, jeweils m.w.N.). - BFH, 26.10.2006 - VII B 272/05
NZB: Verfahrensmangel, unterlassene Beweiserhebung, Verzicht auf mündliche …
Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881, m.w.N.).
- BFH, 30.01.2012 - VII B 187/11
Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des FG; Verfahrensrüge bei kumulativer …
Rn. 7 Da das FG bereits bei Würdigung des Gesamtvertrages die Gläubigerbenachteiligung bejaht hat, war die zusätzliche Begründung nicht entscheidungserheblich (vgl. zur kumulativen Begründung einer Entscheidung Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881, m.w.N.). - BFH, 30.04.2008 - VI B 65/07
Darlegungsanforderungen für Zulassungsgründe der Sicherung einer einheitlichen …
Ist die Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881;… vom 7. Dezember 2007 III B 172/06, BFH/NV 2008, 558, jeweils m.w.N.). - BFH, 02.08.2006 - VII S 56/05
Verzicht auf mündliche Verhandlung als Verzicht auf Beweiserhebung?
Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881, m.w.N.). - BFH, 25.02.2005 - III B 96/04
Aufwendungen für Trinkwasserversorgungsanlage keine außergewöhnliche Belastung
Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881, m.w.N.). - BFH, 22.04.2004 - III B 71/03
Bindung des FA für künftige Steuerabschnitte nicht klärungsbedürftig
Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881). - FG Hessen, 30.08.2005 - 3 K 1152/03
Kindergeld: Schulbesuch im Ausland
So hat der BFH in einer Reihe von Beschlüssen Nichtzulassungsbeschwerden gegen verschiedene finanzgerichtliche Urteile verworfen, in denen ein Kindergeldanspruch verneint worden war, weil die betreffenden Kinder sich für mehrere Jahre zum Schulbesuch im Ausland und ansonsten nur während der Ferien bei den Eltern im Inland aufhalten hatten (s. Beschlüsse vom 08.11.2001 VI B 115/01, juris; 30.01.2003 VIII B 155/02, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2003, 881; vom 05.02.2004 VIII B 271/03, juris; vom 01.03.2004 VIII B 286/03, juris; vom 05.02.2004 VIII B 271/03, juris; vom 29.06.2004 VIII B 116/04, juris, …und vom 30.06.2004 VIII B 132/04, BFH/NV 2004, 1639; s. a.: Finanzgericht Baden-Württemberg 2 K 190/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 219). - FG München, 28.02.2008 - 5 K 1273/07
Kindergeld für in den USA zur Schule gehendes Kind - Wohnsitzbestimmung bei …
Auch ein längerer Ferienaufenthalt reicht nicht aus, um die Aufrechterhaltung seines Inlandswohnsitzes anzunehmen (siehe BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294 und BFH-Beschluss vom 30.01.2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881). - FG Hessen, 09.08.2004 - 3 K 1532/02
Inlandswohnsitz von Kindern bei langjährigem Auslandsaufenthalt
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".