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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,65
BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60 (https://dejure.org/1961,65)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1961 - VIII B 159.60 (https://dejure.org/1961,65)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1961 - VIII B 159.60 (https://dejure.org/1961,65)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 382
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.06.1958 - II C 121.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60
    Gegen die Nichtzulassung der Revision richtet sich die Beschwerde des Klägers, mit der geltend gemacht wird, das Berufungsgericht habe Rechtsausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. Juni 1956 - BVerwG II C 121.57 -, DÖV 1958 S. 865 = NJF/RzW 1958 S. 450 = RiA 1959 S. 60, übersehen und eine unrichtige Feststellung getroffen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - 3 L 44/15

    Zur Unentgeltlichkeit eines Feuerwehreinsatzes im Rettungsfall

    Vielmehr hat er im Rahmen seiner Darlegungspflicht - und insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einer Divergenzrüge gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO - die Entscheidung des Divergenzgerichts unter Angabe von Datum, Aktenzeichen und ggf. Fundstelle - zu bezeichnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1964 - IV CB 10.64 -, MDR 1964, 624; Beschluss vom 30. Januar 1961 - VIII B 159.60 -, DVBl. 1961, 382), ferner die maßgeblichen, sich widerstreitenden (abstrakten) Rechtssätze des Divergenzgerichtes einerseits und der angefochtenen Entscheidung andererseits im Zulassungsantrag aufzuzeigen und gegenüberzustellen sowie unter Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes nachvollziehbar zu erläutern und zu erklären, worin nach seiner Auffassung die - nicht nur einzelfallbezogene - Abweichung liegen soll.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 1 L 232/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Vielmehr hat er im Rahmen seiner Darlegungspflicht - und insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einer Divergenzrüge gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO - die Entscheidung des Divergenzgerichts unter Angabe von Datum, Aktenzeichen und ggf. Fundstelle - zu bezeichnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1964 - Az.: IV CB 10.64 -, MDR 1964, 624; Beschluss vom 30. Januar 1961 - Az.: VIII B 159.60 -, DVBl. 1961, 382), ferner die maßgeblichen, sich widerstreitenden (abstrakten) Rechtssätze des Divergenzgerichtes einerseits und der angefochtenen Entscheidung andererseits im Zulassungsantrag aufzuzeigen und gegenüberzustellen sowie unter Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes nachvollziehbar zu erläutern und zu erklären, worin nach seiner Auffassung die - nicht nur einzelfallbezogene - Abweichung liegen soll.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17

    Syrien; Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung; …

    Allerdings hat der Rechtsmittelführer im Rahmen seiner Darlegungspflicht - und insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einer Divergenzrüge gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG - die Entscheidung des Divergenzgerichts unter Angabe von Datum, Aktenzeichen und ggf. Fundstelle - zu bezeichnen (vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1964 - IV CB 10.64 -, MDR 1964, 624; Beschluss vom 30. Januar 1961 - VIII B 159.60 -, DVBl. 1961, 382), ferner die maßgeblichen, sich widerstreitenden (abstrakten) Rechtssätze des Divergenzgerichts einerseits und der angefochtenen Entscheidung andererseits im Zulassungsantrag aufzuzeigen und gegenüberzustellen sowie unter Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes nachvollziehbar zu erläutern und zu erklären, worin nach seiner Auffassung die - nicht nur einzelfallbezogene - Abweichung liegen soll.
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