Rechtsprechung
| BFH, 04.01.2012 - VIII B 186/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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NZB: grundsätzliche Bedeutung, Arbeitszimmer bei Freiberuflern
- openjur.de
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Arbeitszimmer bei Freiberuflern
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Arbeitszimmer bei Freiberuflern - rechtsinformationen.bund.de
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Arbeitszimmer bei Freiberuflern
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2002
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Arbeitszimmer bei Freiberuflern - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 18; AO § 12
Ansehung eines im Wohnhaus eines freiberuflich tätigen Journalisten genutzen Arbeitszimmers als häusliches Arbeitszimmer bzw. als Betriebsstätte i.S. des § 12 AO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Häusliches Arbeitszimmer eines Journalisten
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Häusliches Arbeitszimmer eines Journalisten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Häusliches Arbeitszimmer
- Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
- Häusliche Betriebsstätte
Verfahrensgang
- FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 510/09
- BFH, 04.01.2012 - VIII B 186/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 22.11.2006 - X R 1/05
Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz …
Auszug aus BFH, 04.01.2012 - VIII B 186/10
Rn. 3 Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers im Gesetz nicht näher bestimmt; aus dem Typus des "häuslichen Arbeitszimmers" folgt zudem, dass seine Grenzen fließend sind und es Übergangsformen gibt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304, jeweils m.w.N.).Ob ein Raum als häusliches Arbeitszimmer anzusehen ist, muss daher aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls entschieden werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304).
- BFH, 14.12.2004 - XI R 13/04
Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur …
Auszug aus BFH, 04.01.2012 - VIII B 186/10
Rn. 3 Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers im Gesetz nicht näher bestimmt; aus dem Typus des "häuslichen Arbeitszimmers" folgt zudem, dass seine Grenzen fließend sind und es Übergangsformen gibt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304, jeweils m.w.N.).Rn. 4 Nach diesen Maßstäben können auch die Büroräume von Freiberuflern im ansonsten selbstgenutzten Einfamilienhaus häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein, sofern sie die dafür erforderlichen Merkmale aufweisen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344;… vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038, …und vom 13. April 2010 VIII R 26/08, BFH/NV 2010, 2035, jeweils zu Räumen eines Rechtsanwalts als häusliches Arbeitszimmer).
- BFH, 13.04.2010 - VIII R 26/08
Werbungskostenabzug für Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren und für …
Auszug aus BFH, 04.01.2012 - VIII B 186/10
Rn. 4 Nach diesen Maßstäben können auch die Büroräume von Freiberuflern im ansonsten selbstgenutzten Einfamilienhaus häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein, sofern sie die dafür erforderlichen Merkmale aufweisen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344;… vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038, und vom 13. April 2010 VIII R 26/08, BFH/NV 2010, 2035, jeweils zu Räumen eines Rechtsanwalts als häusliches Arbeitszimmer).
- BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - …
Auszug aus BFH, 04.01.2012 - VIII B 186/10
Rn. 4 Nach diesen Maßstäben können auch die Büroräume von Freiberuflern im ansonsten selbstgenutzten Einfamilienhaus häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein, sofern sie die dafür erforderlichen Merkmale aufweisen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038, …und vom 13. April 2010 VIII R 26/08, BFH/NV 2010, 2035, jeweils zu Räumen eines Rechtsanwalts als häusliches Arbeitszimmer). - BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03
Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der …
Auszug aus BFH, 04.01.2012 - VIII B 186/10
Rn. 3 Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers im Gesetz nicht näher bestimmt; aus dem Typus des "häuslichen Arbeitszimmers" folgt zudem, dass seine Grenzen fließend sind und es Übergangsformen gibt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304, jeweils m.w.N.). - BFH, 16.03.2010 - VIII R 48/07
Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung eines Selbstständigen - Obergrenze …
Auszug aus BFH, 04.01.2012 - VIII B 186/10
Rn. 5 Soweit die Beschwerdeschrift in diesem Zusammenhang eine "unzulässige angestrebte Gleichbehandlung von Unternehmern und Arbeitnehmern im Reisekostenrecht" rügt, vermag der Senat dem nicht zu folgen, zumal er bereits mit Urteil vom 16. März 2010 VIII R 48/07 (BFH/NV 2010, 1433) zum Ausdruck gebracht hat, das Gebot einer gleichmäßigen Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit spreche dafür, die Abzugsfähigkeit gleichartiger Erwerbsaufwendungen --hier Raumkosten-- bei den verschiedenen Einkunftsarten wegen fehlender sachlicher Differenzierungsgründe nur im gleichen Umfang zuzulassen.
- BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch …
Rn. 38 bb) Die Voraussetzungen für einen unbeschränkten Abzug der Arbeitszimmeraufwendungen beider Kläger liegen ersichtlich nicht vor, weil nicht das Arbeitszimmer, sondern jeweils das Gericht, an dem die Kläger als Richter tätig sind, den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11, BFHE 236, 92, BStBl II 2012, 236, m.w.N.) Das häusliche --bürotypisch ausgestattete-- Arbeitszimmer des Klägers war ersichtlich auch nicht als Betriebsstätte einer selbständig ausgeübten Dozenten-, Prüfer- und Schriftstellertätigkeit anzusehen (…vgl. BFH-Urteil vom 9. August 2011 VIII R 4/09, BFH/NV 2012, 200; BFH-Beschluss vom 4. Januar 2012 VIII B 186/10, BFH/NV 2012, 574, jeweils m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 4 K 3694/15
Keine Werbungskostenabzugsbegrenzung für das Arbeitszimmer eines …
Rn. 28 Ob ein Raum als häusliches Arbeitszimmer anzusehen ist, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls entscheiden (BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7 und vom 26. Juni 2003 IV R 9/03, BStBl II 2004, 50;… BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2011 VIII B 22/10, BFH/NV 2011, 1682 und vom 4. Januar 2012 VIII B 186/10, BFH/NV 2012, 574).
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