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Rechtsprechung
   BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10392
BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05 (https://dejure.org/2005,10392)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2005 - VIII B 204/05 (https://dejure.org/2005,10392)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - VIII B 204/05 (https://dejure.org/2005,10392)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    ZPO § 380 Abs. 1; ; ZPO § 381 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 82; ZPO § 381
    Ausbleiben von Zeugen; Beschwerde gegen Ordnungsgeld

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen Auferlegung eines Ordnungsgeldes gegen nicht hinreichend entschuldigten ausgebliebenen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.06.2002 - III B 162/01

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Nichterscheinen im Beweistermin; Aufhebung des …

    Auszug aus BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert eine genügende Entschuldigung, die ein Ausbleiben im Beweistermin als nicht pflichtwidrig erscheinen lässt, schwerwiegende Gründe (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2002 III B 162/01, BFH/NV 2002, 1335, m.umf.N.).

    Abgesehen davon, dass in solchen Fällen eine besondere Begründung durch das FG sogar entbehrlich ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. August 1992 VII B 80/92, BFH/NV 1993, 115, 116, m.w.N.; vom 27. Juni 2002 III B 162/01, BFH/NV 2002, 1335, 1336) lassen die Erwägungen des FG keinerlei Ermessensfehler erkennen.

  • BFH, 14.01.1998 - II B 34/97

    Anforderungen an Verhängung von Ordnungsgeld gegen geladenen Zeugen, der …

    Auszug aus BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05
    Selbst eine Dauererkrankung eines Zeugen vermag sein Ausbleiben nur dann genügend zu entschuldigen, wenn ihm ein Erscheinen vor Gericht unzumutbar ist, weil sie zur Reise- und Verhandlungsunfähigkeit des Erkrankten führt (BFH-Beschluss vom 14. Januar 1998 II B 34/97, BFH/NV 1998, 864).
  • BFH, 11.08.1992 - VII B 80/92

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen einer …

    Auszug aus BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05
    Abgesehen davon, dass in solchen Fällen eine besondere Begründung durch das FG sogar entbehrlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. August 1992 VII B 80/92, BFH/NV 1993, 115, 116, m.w.N.;… vom 27. Juni 2002 III B 162/01, BFH/NV 2002, 1335, 1336) lassen die Erwägungen des FG keinerlei Ermessensfehler erkennen.
  • BFH, 08.04.1993 - X B 207/92
    Auszug aus BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05
    Vielmehr muss sich der Zeuge seinerseits hinreichend entschuldigen (BFH-Beschluss vom 18. April 1993 X B 207, 208/92, BFH/NV 1993, 555).
  • FG Köln, 12.10.2016 - 3 V 593/16

    Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ausgesetzt

    Fälle, in denen als Entschuldigung eine Erkrankung des Zeugen geltend gemacht wurde, hat der BFH wiederholt entschieden (…BFH, Beschlüsse vom 14.1.1998 II B 34/97, BFH/NV 1998, 864; vom 16.12.2005 VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771;… vom 28.8.2008 VI B 59/08, BFH/NV 2009, 34 …und vom 10.5.2012 III B 223/11, BFH/NV 2012, 1460).
  • BFH, 30.09.2026 - VI B 45/26

    Ordnungsgeld gegen unentschuldigt nicht erschienenen Zeugen

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert eine genügende Entschuldigung, die ein Ausbleiben im Beweistermin als nicht pflichtwidrig erscheinen lässt, schwerwiegende Gründe (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 27.06.2002 - III B 162/01, BFH/NV 2002, 1335, m.w.N.; vom 16.12.2005 - VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771).
  • OLG München, 26.09.2025 - 19 U 2796/24

    Erfolgloser Befangenheitsantrag nach Unmutsäußerung des Richters

    Warum diese lapidare Angabe eine genügende Entschuldigung i.S.v. § 141 Abs. 3 S. 1, § 381 Abs. 1 S. 1 ZPO darstellen sollte, ist nicht erkennbar, sind doch im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege schwerwiegende Gründe für das Ausbleiben einer Partei erforderlich, deren persönliches Erscheinen angeordnet ist (BFH, Beschluss v. 16.12.2005, Az. VIII B 204/05, juris Rz. 11;… Beschluss v. 10.08.1987, Az. IX B 182/86, juris Rz. 9).
  • BFH, 07.03.2007 - X B 76/06

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten …

    Dabei ist es ausschließlich Sache des Zeugen, dem Gericht seine am Terminstag fortdauernde Reise- und Verhandlungsunfähigkeit nachweisen (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2005 VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771).
  • BFH, 17.03.2011 - III B 46/11

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Zeugin - Genügende Entschuldigung im Falle …

    Rn. 8 Nach ständiger Rechtsprechung erfordert eine genügende Entschuldigung, die ein Ausbleiben im Beweistermin als nicht pflichtwidrig erscheinen lässt, schwerwiegende Gründe (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2002 III B 162/01, BFH/NV 2002, 1335, m.w.N.; vom 16. Dezember 2005 VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771).

    Der allein durch ein privatärztliches Attest belegte Umstand, die Zeugin sei am Verhandlungstag arbeitsunfähig gewesen, genügt dafür nicht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 771), denn ein arbeitsunfähiger Zeuge kann gleichwohl verhandlungs- und reisefähig sein.

  • OLG Saarbrücken, 22.01.2007 - 5 W 8/07

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels …

    Denn nur dann, wenn der Zeuge sowohl reise- als auch verhandlungsunfähig ist, ist sein Ausbleiben zu einem gerichtlich anberaumten Termin genügend entschuldigt (BFH, Beschluss v. 16.12.2005, VIII B 204/05; BFH, Beschl. v. 14.1.1998, II B 34/97).
  • BFH, 10.05.2012 - III B 223/11

    Keine genügende Entschuldigung eines im Termin ausgebliebenen Zeugen durch …

    Der durch ein privatärztliches Attest belegte Umstand, der Zeuge sei am Verhandlungstag arbeitsunfähig gewesen, genügt dafür nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2005 VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771), denn ein arbeitsunfähiger Zeuge kann gleichwohl verhandlungs- und reisefähig sein.
  • BFH, 27.08.2010 - III B 104/09

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen

    Durch die vorgelegte privatärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde eine Reise- bzw. Verhandlungsunfähigkeit nicht dargetan (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2005 VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 22 R 449/12

    Ordnungsgeld - Zeuge - Arzt

    Als solche Gründe, die ein Ausbleiben im Termin als nicht pflichtwidrig erscheinen lassen, können nur äußere Ereignisse anerkannt werden, die den Zeugen ohne sein Zutun von der Wahrnehmung des Termins abgehalten haben (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juli 2011 - L 2 AS 347/10 B unter Hinweis auf Bundesfinanzhof - BFH, Beschluss vom 17. März 2011 - III B 46/11; vgl. auch BFH, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - VIII B 204/05).
  • BFH, 28.08.2008 - VI B 59/08

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen

    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung, dass selbst eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit allein nicht geeignet ist, ein Fernbleiben des Zeugen zu entschuldigen, wenn diese Arbeitsunfähigkeit keine Reise-, Verhandlungs- oder Aussageunfähigkeit bedingt (vgl. Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts --OLG-- vom 22. Januar 2007 5 W 8/07 u.a., OLGR Saarbrücken 2007, 464; Beschluss des OLG Köln vom 27. August 1999 13 W 54/99, OLGR Köln 1999, 415; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2005 VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771;… vom 14. Januar 1998 II B 34/97, BFH/NV 1998, 864;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 66. Aufl., § 381 Rz 6;… MünchKommZPO/Damrau, 3. Aufl., § 381 Rz 6).
  • FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 6 K 722/02

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12

    Verhängung von Ordnungsgeld im sozialgerichtlichen Verfahren; Überprüfbarkeit …

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