Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 31.03.2008 - VIII B 212/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9580
BFH, 31.03.2008 - VIII B 212/07 (https://dejure.org/2008,9580)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2008 - VIII B 212/07 (https://dejure.org/2008,9580)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2008 - VIII B 212/07 (https://dejure.org/2008,9580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Keine Nachholung der Auflösung einer Ansparrücklage in Jahren nach Ablauf des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 6c Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; EStG § 7g; ; EStG § 7g Abs. 3; ; EStG § 7g Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 7g Abs. 7; ; EStG § 7g Abs. 7 Satz 1 Nr. 3

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vergessene Auflösung einer Ansparabschreibung

  • IWW (Kurzinformation)

    Vergessene Auflösung einer Ansparabschreibung kann bestandskräftig werden

  • IWW (Kurzinformation)

    Vergessene Auflösung einer Ansparabschreibung

  • IWW (Kurzinformation)

    Vergessene Auflösung einer Ansparabschreibung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ansparrücklage: Auflösung nur in der gesetzlichen Frist

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 30/04

    Zur Auflösung einer überhöht gebildeten Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - VIII B 212/07
    In diesem Zeitpunkt ist die Rücklage danach ebenso wie diejenige nach § 6c Abs. 1 Nr. 2 EStG a.F. zwingend im Jahr des Fristablaufs als Betriebseinnahme zu erfassen (…vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757), soweit sie nicht bei von vornherein fehlender Rechtmäßigkeit noch im Jahr ihrer Bildung zu korrigieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2005 IV R 30/04, BFHE 209, 496, BStBl II 2005, 704).

    Denn sie steht im Widerspruch zu der Anordnung des Gesetzgebers in § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG, die Rücklage kraft gesetzlicher Anordnung im (End-)Zeitpunkt des zweiten Jahres nach ihrer Bildung zwangsweise aufzulösen (vgl. zur Zwangsauflösung der Rücklage in diesem Zeitpunkt BFH-Entscheidung in BFHE 209, 496, BStBl II 2005, 704).

  • BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05

    Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste …

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - VIII B 212/07
    Eine Nachholung dieser Zwangsauflösung in Folgejahren kann danach bei Einnahme-Überschuss-Rechnung ebenso wenig in Betracht kommen wie die Erfassung von Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben in anderen Jahren als denen, in denen sie entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 2006 XI R 49/05, BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712).
  • BFH, 10.04.1997 - IV R 47/96

    Anforderungenan die Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - VIII B 212/07
    In diesem Zeitpunkt ist die Rücklage danach ebenso wie diejenige nach § 6c Abs. 1 Nr. 2 EStG a.F. zwingend im Jahr des Fristablaufs als Betriebseinnahme zu erfassen (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757), soweit sie nicht bei von vornherein fehlender Rechtmäßigkeit noch im Jahr ihrer Bildung zu korrigieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2005 IV R 30/04, BFHE 209, 496, BStBl II 2005, 704).
  • BFH, 22.03.2016 - VIII R 58/13

    Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der …

    Dementsprechend ist die Ansparabschreibung, sofern sie am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres noch vorhanden ist, unabhängig davon gewinnerhöhend aufzulösen, ob die begünstigten Anlagegüter später angeschafft oder hergestellt worden sind, die Investition geringer ausgefallen ist als geplant oder gar völlig ausbleibt (z.B. Senatsbeschluss vom 31. März 2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322).
  • FG Düsseldorf, 03.05.2022 - 6 K 3388/16

    Eintritt der Folge einer Erhöhung der Körperschaftsteuer bei Vornahme von …

    Da dieser Art der Gewinnermittlung aber kein steuerbilanzieller Vermögensvergleich zugrunde liegt, ist es ausgeschlossen, die im bestandskräftig veranlagten Jahr 01 gebildete Ansparrücklage nach den Grundsätzen des Bilanzenzusammenhangs bereits im Jahr 02 gewinnwirksam aufzulösen; vielmehr ist insoweit die Zwei-Jahres-Frist des § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 a.F. zu beachten (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 28. April 2005 IV R 30/04, BFHE 209, 496, BStBl II 2005, 704; BFH-Beschlüsse vom 31. März 2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322; vom 23. Juli 2009 X B 64/08, juris).
  • FG Sachsen, 06.03.2018 - 3 K 1470/16

    Möglichkeit der nachträglichen Änderung der Einkommensteuerbescheide 2006 sowie …

    wurde die Rücklage deshalb in 07 aufgelöst - dagegen wurde durch neuen StB Einspruch eingelegt - Auflösung in 2007 falsch - siehe BFH 31.03.08 VIII B 212/07 (NV) - dem Einspruch ist diesbezüglich stattzugeben" (Blatt 72 Einkommensteuerakte).

    Eine Nachholung dieser Zwangsauflösung in Folgejahren kann danach bei Einnahme-Überschuss-Rechnung ebenso wenig in Betracht kommen wie die Erfassung von Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben in anderen Jahren als denen, in denen sie entstanden sind (vgl. m.w.N. BFH-Beschluss vom 31. März 2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, S. 1322 ).

    Zum einen ist aufgrund des Vermerkes vom 28. Oktober 2009 anzunehmen, dass das Finanzamt bei Änderung des Einkommensteuerbescheides 2007 das BFH-Urteil vom 31. März 2008 VIII B 212/07 übersehen hat, das bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 AO ermitteln, eine Auflösung der Rücklage in der nächstmöglichen offenen Veranlagung verbietet.

  • BFH, 02.07.2025 - XI R 27/22

    Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs

    Da dieser Art der Gewinnermittlung kein steuerbilanzieller Vermögensvergleich zugrunde liegt, ist es ausgeschlossen, die bestandskräftig gebildete Ansparrücklage nach den Grundsätzen des Bilanzenzusammenhangs gewinnwirksam aufzulösen; insoweit ist vielmehr die Zwei-Jahres-Frist des § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 a.F. zu beachten (vgl. BFH-Urteil vom 28.04.2005 - IV R 30/04, BFHE 209, 496, BStBl II 2005, 704, unter II.3.; BFH-Beschlüsse vom 31.03.2008 - VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322, unter II.b;… vom 30.04.2013 - I B 151/12, BFH/NV 2013, 1572, Rz 8).
  • BFH, 07.06.2016 - VIII R 23/14

    Übergang einer bestehenden Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. im Wege der …

    Die Rücklage ist, sofern sie am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres noch vorhanden ist, zu "diesem Zeitpunkt" gewinnerhöhend aufzulösen (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322;… vom 30. April 2013 I B 151/12, BFH/NV 2013, 1572).
  • FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14

    Nichtauflösung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG als nachträglich bekannt …

    Es sei bereits der Betriebsprüfung mitgeteilt worden, dass nach BFH-Entscheidung vom 31.03.2008 VIII B 212/07 eine spätere Auflösung der Ansparabschreibung bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG nicht mehr möglich sei.

    Dies hat der BFH im Beschluss vom 31.03.2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322 bestätigt.

  • BFH, 30.04.2013 - I B 151/12

    Revisionszulassung wegen Divergenz bei ausgelaufenem Recht - Ansparrücklage und …

    Da dieser Art der Gewinnermittlung aber kein steuerbilanzieller Vermögensvergleich zugrunde liegt, ist es ausgeschlossen, die im bestandskräftig veranlagten Jahr 01 gebildete Ansparrücklage nach den Grundsätzen des Bilanzenzusammenhangs bereits im Jahr 02 gewinnwirksam aufzulösen; vielmehr ist insoweit die Zwei-Jahres-Frist des § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 a.F. zu beachten (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 28. April 2005 IV R 30/04, BFHE 209, 496, BStBl II 2005, 704; BFH-Beschlüsse vom 31. März 2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322; vom 23. Juli 2009 X B 64/08, juris).
  • FG Hessen, 10.06.2009 - 13 K 624/06

    Ansparrücklage - maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der …

    Eine Nachholung in einem späteren Veranlagungszeitraum kommt nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 31.03.2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322).
  • FG Nürnberg, 25.02.2011 - 7 K 984/08

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO trotz …

    Rn. 26 Diese Korrektur ist am Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres zwingend vorzunehmen und kann in späteren Jahren nicht mehr nachgeholt werden, weil der Gesichtspunkt des bilanziellen Zusammenhangs hier keine Bedeutung hat (Schmidt/Kulosa EStG § 7g Rz 72, BFH-Beschluss vom 31.03.2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322).
  • FG München, 30.09.2011 - 8 V 232/11

    Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist - Auflösung einer Ansparrücklage als …

    Eine derartige Auflösung im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum (vgl. FG Köln, Urteil vom 25. April 2007 10 K 4638/06, EFG 2007, 1144; enger FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2007 1 V 1223/07, EFG 2008, 217 und nachfolgend BFH-Beschluss vom 31. März 2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322) hat jedoch nichts mit einer etwaigen Betriebsaufgabe zu tun, sondern gehört nach Auffassung des erkennenden Senats zum laufenden Gewinn.
  • FG München, 07.02.2012 - 6 K 1151/09

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen - Ansparabschreibung - Keine Bindung an …

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2011 - 6 K 958/09

    Bildung einer Rückstellung für aus betrieblichen Gründen nicht genommenen Urlaub …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht