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Rechtsprechung
   BFH, 03.03.2010 - VIII B 216/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7353
BFH, 03.03.2010 - VIII B 216/09 (https://dejure.org/2010,7353)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2010 - VIII B 216/09 (https://dejure.org/2010,7353)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2010 - VIII B 216/09 (https://dejure.org/2010,7353)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04

    Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 216/09
    Fehlen im Urteil Ausführungen zu Rechtsfragen, die nicht im Verfahren erörtert worden sind, begründet dies nicht die Rüge fehlender Entscheidungsgründe (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 VII R 62/04, BFH/NV 2005, 1743).
  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 216/09
    Diese Voraussetzung kann z.B. vorliegen, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat (…BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597) oder die Entscheidung auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 28.07.2003 - V B 72/02

    Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 216/09
    Diese Voraussetzung kann z.B. vorliegen, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597) oder die Entscheidung auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (…BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05

    Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 216/09
    Unterhalb dieser Grenze liegende erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen regelmäßig nicht aus, um eine greifbare Gesetzeswidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031).
  • BFH, 28.08.2007 - VII B 357/06

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei Übersehen einer entscheidungserheblichen …

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 216/09
    Dieser Grund für die Zulassung der Revision ist nur gegeben, wenn die Entscheidung des FG in einem solchen Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wieder hergestellt werden könnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113).
  • BFH, 21.02.2006 - XI B 36/05

    Missbrauch steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ; Zulässigkeit einer auf …

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 216/09
    Eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nur vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die Entscheidung darauf beruhen kann (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Februar 2006 XI B 36/05, BFH/NV 2006, 1846); dabei ist der materiell-rechtliche Standpunkt des FG zugrunde zu legen (…ständige Rechtsprechung, vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 79, m.w.N.).
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