Rechtsprechung
| BFH, 02.03.2005 - VIII B 298/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1
Ersatzanspruch bei vGA - datenbank.nwb.de
Ersatzanspruch bei verdeckter Gewinnausschüttung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.08.2003 - 11 K 499/98
- BFH, 02.03.2005 - VIII B 298/03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01
Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines …
Auszug aus BFH, 02.03.2005 - VIII B 298/03
Der (schuldrechtliche) Ersatzanspruch (und seine Erfüllung) stellt das Gegenstück (actus contrarius) zu der Ausschüttung dar und ist nach der Rechtsprechung des BFH eine verdeckte Einlage (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), die die vorangegangene Ausschüttung nicht rückgängig machen kann (…vgl. dazu Gosch in Gosch, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz. 249 und 519; vgl. auch das Senatsurteil vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, das zu demselben Fall ergangen ist wie der --von den Klägern zitierte-- Aussetzungsbeschluss vom 14. Juli 1998 VIII B 38/98, BFHE 186, 379). - BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
Gebäudeerrichtung auf Gesellschaftergrundstück
Auszug aus BFH, 02.03.2005 - VIII B 298/03
Die Vorentscheidung weicht nicht von dem von den Klägern zitierten BFH-Urteil vom 30. Juli 1997 I R 65/96 (BFH/NV 1998, 406) ab. - BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98
Schadenersatz und vGA
Auszug aus BFH, 02.03.2005 - VIII B 298/03
Der (schuldrechtliche) Ersatzanspruch (und seine Erfüllung) stellt das Gegenstück (actus contrarius) zu der Ausschüttung dar und ist nach der Rechtsprechung des BFH eine verdeckte Einlage (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), die die vorangegangene Ausschüttung nicht rückgängig machen kann (…vgl. dazu Gosch in Gosch, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz. 249 und 519; vgl. auch das Senatsurteil vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, das zu demselben Fall ergangen ist wie der --von den Klägern zitierte-- Aussetzungsbeschluss vom 14. Juli 1998 VIII B 38/98, BFHE 186, 379). - BFH, 24.03.1998 - I R 88/97
Keine vGA bei irrtümlicher Fehlbuchung
Auszug aus BFH, 02.03.2005 - VIII B 298/03
Es liegt auch keine Abweichung von dem BFH-Urteil vom 24. März 1998 I R 88/97 (BFH/NV 1998, 1374) vor.
- FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17
Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung reicht bereits die …
vom 21.08.2003 - 11 K 499/98, EFG 2004, 124; die Nichtzulassungsbeschwerde war erfolglos, BFH, Beschluss vom 02.03.2005 - VIII B 298/03, BFH/NV 2005, 1528). - FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 3 K 1239/09
Verdeckte Gewinnausschüttung durch unentgeltliche Nutzung eines Grundstücks in …
Rn. 37 Der BFH hat zwar die gegen das Urteil des Niedersächsischen FG eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen (Beschluss vom 2. März 2005 VIII B 298/03, BFH/NV 2005, 1528). - FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 3 K 1342/09
Kapitalanlage gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Rn. 38 Der BFH hat zwar die gegen das Urteil des Niedersächsischen FG eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen (Beschluss vom 2. März 2005 VIII B 298/03, BFH/NV 2005, 1528). - FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 3 K 1347/09
Beteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft ohne Einkünfteerzielungsabsicht …
Rn. 36 Der BFH hat zwar die gegen das Urteil des Niedersächsischen FG eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen (Beschluss vom 2. März 2005 VIII B 298/03, BFH/NV 2005, 1528).
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