Rechtsprechung
| BFH, 08.03.1999 - VIII B 35/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 17; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Krisenbestimmtes Darlehen - Gesellschafterdarlehen - Anschaffungskosten - Nachträgliche Anschaffungskosten
- gmbhr.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 17; FGO § 115
Krisenbestimmtes Gesellschafter-Darlehen; nachträgliche AK - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94
Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber …
Auszug aus BFH, 08.03.1999 - VIII B 35/97
Die weitere in der Beschwerdeschrift aufgeworfene Rechtsfrage, ob nach Ergehen der Entscheidung des Großen Senats vom 9. Juni 1997 GrS 1/94 (BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307) an der Rechtsprechung des VIII. Senats zur Berücksichtigung ausgefallener Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten auf die wesentliche Beteiligung festgehalten werden könne, ist nicht (mehr) klärungsbedürftig, da sie durch das Senatsurteil vom 10. November 1998 VIII R 6/96 (BFHE ..., ...) bereits ausreichend beantwortet ist.Soweit der BFH in seinem Beschluß in BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307 ausgeführt habe, daß verdeckte Einlagen eines Gesellschafters bei der Kapitalgesellschaft gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG im Zeitpunkt der Einlage mit dem Teilwert anzusetzen seien, habe er dies nur für die verschiedenen Formen des Forderungs verzichts ausgesprochen und auch die Frage offengelassen, wie sich diese Bewertung auf die Anschaffungskosten der Beteiligung beim Gesellschafter auswirke.
- BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96
Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters
Auszug aus BFH, 08.03.1999 - VIII B 35/97
Über die Frage, mit welchem Wert stehengelassene (nicht krisenbestimmte) Darlehen zu bewerten sind, ist deshalb im Streitfall nicht zu entscheiden (vgl. dazu aber die BFH-Urteile vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BFH/NV 1998, 651, und in BFHE 183, 402, DStR 1997, 1805 sowie das Urteil des Senats vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE ..., ...).Die weitere in der Beschwerdeschrift aufgeworfene Rechtsfrage, ob nach Ergehen der Entscheidung des Großen Senats vom 9. Juni 1997 GrS 1/94 (BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307) an der Rechtsprechung des VIII. Senats zur Berücksichtigung ausgefallener Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten auf die wesentliche Beteiligung festgehalten werden könne, ist nicht (mehr) klärungsbedürftig, da sie durch das Senatsurteil vom 10. November 1998 VIII R 6/96 (BFHE ..., ...) bereits ausreichend beantwortet ist.
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94
Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten
Auszug aus BFH, 08.03.1999 - VIII B 35/97
Für derartige Darlehen hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94 (BFHE 183, 402, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1805) entschieden, der spätere Ausfall dieses Darlehens bei der Auflösung der Gesellschaft führe im allgemeinen zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung in Höhe des Nennwerts des Darlehens.Über die Frage, mit welchem Wert stehengelassene (nicht krisenbestimmte) Darlehen zu bewerten sind, ist deshalb im Streitfall nicht zu entscheiden (vgl. dazu aber die BFH-Urteile vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BFH/NV 1998, 651, und in BFHE 183, 402, DStR 1997, 1805 sowie das Urteil des Senats vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE ..., ...).
- BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94
Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung
Auszug aus BFH, 08.03.1999 - VIII B 35/97
Über die Frage, mit welchem Wert stehengelassene (nicht krisenbestimmte) Darlehen zu bewerten sind, ist deshalb im Streitfall nicht zu entscheiden (vgl. dazu aber die BFH-Urteile vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BFH/NV 1998, 651, und in BFHE 183, 402, DStR 1997, 1805 sowie das Urteil des Senats vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE ..., ...).
- FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 2518/11
Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehns als Auflösungsverlust nach § 17 …
Bei einem solchen krisenbestimmten Darlehen kann auf die Prüfung, wann die Krise eingetreten ist und wann der Gesellschafter hiervon Kenntnis erlangt hat, verzichtet werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 08.03.1999 VIII B 35/97, BFH/NV 1999, 1203 …und vom 16.03.2012 IX B 142/11, BFH/NV 2012, 1124).
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