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Rechtsprechung
   BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10686
BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21 (https://dejure.org/2022,10686)
BFH, Entscheidung vom 05.04.2022 - VIII B 42/21 (https://dejure.org/2022,10686)
BFH, Entscheidung vom 05. April 2022 - VIII B 42/21 (https://dejure.org/2022,10686)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 200 Abs 1 S 1, AO § 200 Abs 1 S 2, AO § 5, FGO § 102, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Mitwirkungspflichten eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO

  • rechtsinformationen.bund.de

    Mitwirkungspflichten eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 Abs 1 S 1 AO, § 200 Abs 1 S 2 AO, § 5 AO, § 102 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Mitwirkungspflichten eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Herausgabe nicht aufbewahrungspflichtiger Unterlagen; Eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung

  • Betriebs-Berater

    Mitwirkungspflichten eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Herausgabe nicht aufbewahrungspflichtiger Unterlagen; Eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Mitwirkungspflichten eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsprüfung | Mitwirkungspflichten eines Freiberuflers in einer Außenprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsprüfung - und die Mitwirkungspflicht des Freiberuflers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im …

    Auszug aus BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann sich nach der Rechtsprechung des BFH jedoch ein Herausgabeverlangen der Finanzbehörde nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO im Einzelfall auch auf solche Unterlagen erstrecken, für die den Steuerpflichtigen keine Aufbewahrungspflicht trifft (…BFH-Urteile vom 12.02.2020 - X R 8/18, BFH/NV 2020, 1045, und vom 28.10.2009 - VIII R 78/05, BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455).

    Der Ermittlung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen dient die Anforderung von Unterlagen im Einzelfall auch dann, wenn keine entsprechende Aufbewahrungspflicht besteht, diese Unterlagen aber vorhanden sind und daher vom Steuerpflichtigen vorgelegt werden können (BFH-Urteil in BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455, Rz 35).

  • BFH, 15.09.1992 - VII R 66/91

    Rechtswidrigkeit einer angefochtenen Anordnungsverfügung für eine Außenprüfung …

    Auszug aus BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21
    Rn. 7 aa) Ob und in welchem Umfang die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung den Steuerpflichtigen --wie hier-- nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Abgabenordnung (AO) zur Herausgabe von Unterlagen zwecks Feststellung des steuererheblichen Sachverhalts verpflichten kann, ist eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nach § 102 FGO nur darauf zu überprüfen ist, ob die gesetzlichen Grenzen der Ermessensvorschrift eingehalten wurden und die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen unter Beachtung des Gesetzeszwecks (§ 5 AO) fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. BFH-Urteil vom 15.09.1992 - VII R 66/91, BFH/NV 1993, 76;… BFH-Beschluss vom 15.10.2021 - VIII B 130/20, BFH/NV 2022, 97).

    Rn. 11 Die von der Klägerin gerügte Divergenz zu den BFH-Urteilen in BFH/NV 1993, 76 und vom 01.07.2008 - II R 2/07 (BFHE 222, 68, BStBl II 2008, 897) liegt nicht vor.

  • BFH, 12.02.2020 - X R 8/18

    Aufzeichnungspflicht bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Vorlage auf …

    Auszug aus BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann sich nach der Rechtsprechung des BFH jedoch ein Herausgabeverlangen der Finanzbehörde nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO im Einzelfall auch auf solche Unterlagen erstrecken, für die den Steuerpflichtigen keine Aufbewahrungspflicht trifft (BFH-Urteile vom 12.02.2020 - X R 8/18, BFH/NV 2020, 1045, und vom 28.10.2009 - VIII R 78/05, BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455).
  • BFH, 01.07.2008 - II R 2/07

    Begründung des Auswahlermessens bei Inanspruchnahme des Beschenkten trotz …

    Auszug aus BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21
    Rn. 11 Die von der Klägerin gerügte Divergenz zu den BFH-Urteilen in BFH/NV 1993, 76 und vom 01.07.2008 - II R 2/07 (BFHE 222, 68, BStBl II 2008, 897) liegt nicht vor.
  • BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw. …

    Auszug aus BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24.05.2012 - VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2021 - VIII B 130/20

    Zur Zulässigkeit einer dritten Anschlussprüfung

    Auszug aus BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21
    Rn. 7 aa) Ob und in welchem Umfang die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung den Steuerpflichtigen --wie hier-- nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Abgabenordnung (AO) zur Herausgabe von Unterlagen zwecks Feststellung des steuererheblichen Sachverhalts verpflichten kann, ist eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nach § 102 FGO nur darauf zu überprüfen ist, ob die gesetzlichen Grenzen der Ermessensvorschrift eingehalten wurden und die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen unter Beachtung des Gesetzeszwecks (§ 5 AO) fehlerfrei ausgeübt hat (…vgl. BFH-Urteil vom 15.09.1992 - VII R 66/91, BFH/NV 1993, 76; BFH-Beschluss vom 15.10.2021 - VIII B 130/20, BFH/NV 2022, 97).
  • BFH, 16.02.2011 - VIII B 246/09

    Weitere Außenprüfung nach einem prüfungsfreien Jahr

    Auszug aus BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21
    Die Frage, ob Ermessensfehler vorliegen, ist allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich und kann daher grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 16.02.2011 - VIII B 246/09, BFH/NV 2011, 748).
  • BFH, 25.08.2010 - X B 149/09

    Gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung - Pflicht des FA …

    Auszug aus BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21
    Darin liegt jedoch die Behauptung eines Verstoßes gegen materielles Recht, der --mit Ausnahme schwerwiegender Rechtsanwendungsfehler, die hier nicht vorliegen-- die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen vermag (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25.08.2010 - X B 149/09, BFH/NV 2011, 266).
  • BFH, 07.08.2013 - VI B 99/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Ruhen des Verfahrens - …

    Auszug aus BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21
    Rn. 8 bb) Etwas anderes kann dann gelten, wenn aufgrund bestimmter Umstände, die ihrerseits nicht solche des Einzelfalls sind, eine Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen zur Mitwirkung nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO nach pflichtgemäßem Ermessen von vornherein ausscheidet (vgl. BFH-Beschluss vom 07.08.2013 - VI B 99/12, BFH/NV 2013, 1934, Rz 14).
  • FG Sachsen, 17.02.2021 - 5 K 1221/20
    Auszug aus BFH, 05.04.2022 - VIII B 42/21
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 17.02.2021 - 5 K 1221/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 13.08.2024 - IX R 6/23

    Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde

    Um diese Überprüfung, die dem Gericht keinen Raum für eigene Ermessenserwägungen lässt, wahrnehmen zu können, muss die Ermessensentscheidung der Verwaltung im Verwaltungsakt, spätestens aber in der Einspruchsentscheidung, begründet werden (…vgl. BFH-Urteil vom 15.09.1992 - VII R 66/91, BFH/NV 1993, 76, unter 2.b; BFH-Beschluss vom 05.04.2022 - VIII B 42/21, Rz 7; Baum in AO - eKommentar [21.06.2023], § 97 AO Rz 16).
  • BFH, 28.07.2022 - II B 37/21

    Dispositionsbefugnis des zuerst Bedachten bei Kettenschenkung

    Die Klärungsfähigkeit fehlt u.a., wenn die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängt (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 23.02.2022 - II B 26/21, BFH/NV 2022, 612, Rz 7, und vom 05.04.2022 - VIII B 42/21, BFH/NV 2022, 746, Rz 4, 6).
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