Rechtsprechung
| BFH, 04.02.1999 - VIII B 6/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - Änderungsbefugnis - Verwirkung - Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 u. 3
Darlegung von Verfahrensmängeln; Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83
Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in …
Auszug aus BFH, 04.02.1999 - VIII B 6/98
Das Gericht ist grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1990 VIII R 170/83, BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539, unter 1. der Gründe, m.w.N.).An einem schlüssigen Vortrag fehlt es auch hinsichtlich der behaupteten Abweichung vom Urteil des Senats in BFHE 160, 256, BStBl II 1990, 539.
- BFH, 22.10.1994 - V B 40/94
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BFH, 04.02.1999 - VIII B 6/98
Aus der Beschwerde muß sich ergeben, ob, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die von ihr aufgeworfene Rechtsfrage umstritten ist (vgl. u.a. BFH-Beschluß vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610, und Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 62, m.w.N.). - BFH, 03.04.1992 - V B 3/92
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 04.02.1999 - VIII B 6/98
Das reicht zur Begründung einer Divergenz nicht aus (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 3. April 1992 V B 3/92, BFH/NV 1992, 828;… Klein/Ruban, Der Zugang zum Bundesfinanzhof, Rdnr. 68).
- BFH, 21.09.2000 - XI B 13/99
Rüge der Nichtberücksichtigung des Akteninhalts
Dazu hätten sie vortragen müssen, dass das FG in den Gründen des angefochtenen Urteils einen allgemeinen Rechtssatz aufgestellt hat, der die Entscheidung trägt und der von einem --ebenfalls tragenden-- allgemeinen Rechtssatz in einer Entscheidung des BFH abweicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 VIII B 6/98, BFH/NV 1999, 960). - BFH, 30.08.1999 - X B 67/99
NZB bei Erlassantrag
Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO schließlich ist mit der bloßen Berufung auf eine BFH-Entscheidung (vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502) nicht in der vom Gesetz (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO) geforderten Weise bezeichnet (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1999 VIII B 6/98, BFH/NV 1999, 960, und in BFH/NV 1999, 1102).
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