Rechtsprechung
| BFH, 04.02.2000 - VIII B 65/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Mangelnde Sachaufklärung - Amtsermittlungsgrundsatz - Gesellschaftsanteile - Kapitalgesellschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGO § 76 Abs. 1, § 115 Abs. 2, 3
Sachaufklärungsrüge; grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98
Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
Auszug aus BFH, 04.02.2000 - VIII B 65/98
Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) ist darzulegen, welche Tatsache aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war oder selbst fachkundig ist-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, weshalb diese Beweiserhebung sich dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; vom 20. Januar 1999 IV B 99/98, BFH/NV 1999, 1073;… Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rdnr. 228). - BFH, 19.08.1994 - X B 124/94
Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen …
Auszug aus BFH, 04.02.2000 - VIII B 65/98
Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) ist darzulegen, welche Tatsache aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --sofern er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war oder selbst fachkundig ist-- nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, weshalb diese Beweiserhebung sich dem FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238;… vom 20. Januar 1999 IV B 99/98, BFH/NV 1999, 1073;… Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rdnr. 228). - BFH, 24.02.1999 - VIII B 50/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfassungswidrigkeit von Rechtsnormen …
Auszug aus BFH, 04.02.2000 - VIII B 65/98
Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die zu entscheidende Rechtsfrage, ihre Bedeutung für die Allgemeinheit sowie insbesondere auf ihre Klärungsbedürftigkeit sowie Klärungsfähigkeit eingeht (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 VIII B 50/98, BFH/NV 1999, 1220). - BFH, 17.06.1997 - VIII B 72/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 04.02.2000 - VIII B 65/98
Offenkundigkeit ist gegeben, wenn eine Rechtsfrage seit längerer Zeit in der Literatur kontrovers diskutiert, vom BFH noch nicht geklärt und für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen von Bedeutung ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882). - BFH, 23.03.1999 - III B 107/98
InvZul; Vorbehalt der Nachprüfung
Auszug aus BFH, 04.02.2000 - VIII B 65/98
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 1999 III B 107/98, BFH/NV 1999, 1307).
- BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05
Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften
Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse (BFH-Beschluss vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600, m.w.N.). - BFH, 07.02.2001 - I B 68/00
Zulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Die Klägerin hat sich vielmehr darauf beschränkt, ihre Kritik an der Würdigung des Sachverhalts durch das FG in die Gestalt allgemein formulierter Fragen zu kleiden, was nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht ausreicht (BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600;… vom 21. März 2000 V B 169/99, BFH/NV 2000, 1346). - BFH, 31.05.2000 - I B 118/99
Rennpreiszahlungen - Ausländische Rennstallbesitzer - Steuerabzug
In der Beschwerdeschrift "dargelegt" wird letztlich nur, dass das Urteil des FG fehlerhaft sei; das ist aber kein Grund für eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (…BFH-Beschlüsse vom 22. September 1999 VII B 156/99, BFH/NV 2000, 336, 337; vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600). - BFH, 28.07.2000 - X B 18/00
Richterablehnung als Revisionsgrund; Divergenz
Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) hat der Kläger ebenfalls nicht in der gebotenen Weise dargelegt: Statt ein bestimmtes Rechtsproblem herauszuarbeiten, dessen Lösung von über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendem, allgemeinem Interesse, zudem klärungsbedürftig und in diesem Verfahren klärungsfähig ist (…s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1999 X B 20/99, BFH/NV 2000, 722, und vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff. und 61 f.), hat er sich darauf beschränkt, eine vom gewünschten Prozessausgang geprägte Suggestivfrage --zur Schätzungsbefugnis des FA nach Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen des Klägers-- aufzuwerfen. - BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
Verletzung der Mitwirkungspflichten - Sachaufklärungsrüge - Nichtbeachtung …
Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) hat der Kläger ebenfalls nicht in der gebotenen Weise dargelegt: Statt ein bestimmtes Rechtsproblem herauszuarbeiten, dessen Lösung von über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendem, allgemeinem Interesse, zudem klärungsbedürftig und in diesem Verfahren klärungsfähig ist (…s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1999 X B 20/99, BFH/NV 2000, 722, und vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff. und 61 f.), hat er sich darauf beschränkt, eine vom gewünschten Prozessausgang geprägte Suggestivfrage --zur Schätzungsbefugnis des FA nach Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen des Klägers-- aufzuwerfen.
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