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| BFH, 09.04.1992 - VIII B 85/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen der hinreichenden Aussicht auf Erfolg bei Antrag auf Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86
Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei …
Auszug aus BFH, 09.04.1992 - VIII B 85/91
Dieses Merkmal ist dann gegeben, wenn die Unkenntnis der Tatsache für die ursprüngliche Veranlagung ursächlich war (BFH-Beschluß vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180, zu C. II. 2. a). - BFH, 09.08.1991 - III R 24/87
Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im …
Auszug aus BFH, 09.04.1992 - VIII B 85/91
Dies sind Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454 [BFH 09.08.1991 - III R 24/87], BStBl II 1992, 65). - BFH, 29.04.1981 - IV S 4/77
Rechtsverfolgung - Armenrechtsverfahren - Armenrechtsantrag - Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BFH, 09.04.1992 - VIII B 85/91
Dabei genügt es, wie das FG zu Recht ausführt, daß bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg spricht (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. April 1981 IV S 4/77, BFHE 133, 253, BStBl II 1981, 580;… Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 142 Rdnr. 7 m. w. N.). - BFH, 07.06.1989 - II R 73/87
Zulässigkeit der Änderung eines Artfortschreibungsbescheids und …
Auszug aus BFH, 09.04.1992 - VIII B 85/91
Unter diesem Gesichtspunkt ist die neue Tatsache dann unerheblich, wenn das FA auch bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsache schon bei der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner anderen Steuer gelangt wäre (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 II R 73/87, BFH/NV 1990, 415).
- FG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - 12 K 227/98
Grobes Verschulden bei Erklärung ausländischer Zinseinnahmen als inländische …
Eine neue Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 ist nämlich rechtlich unerheblich, falls das FA auch bei ihrer Kenntnis von Anfang an nicht anders entschieden hätte (vgl. BFH, Großer Senat, Beschluss vom 23. November 1987 GrS 1/86, BStBl II 1988, 180 sowie Beschluss vom 9. April 1992 VIII B 85/91, BFH/NV 1992, 582 mit weit. Nachw). - BFH, 26.10.1995 - X B 126/95
Erfordernis eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses für die …
Das reicht für eine abermalige Sachentscheidung schon deshalb nicht aus, weil PKH-Anträge nur summarisch geprüft werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. April 1992 VIII B 85/91, BFH/NV 1992, 582, …und vom 9. September 1994 III B 29/94, BFH/NV 1995, 276) und demgemäß die gerichtlichen Entscheidungen in einem solchen Verfahren nur einer entsprechend eingeschränkten Begründungspflicht unterliegen.
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