Rechtsprechung
| BFH, 18.06.2013 - VIII B 92/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Kapitaleinkünfte aus einem anonymen Auslandskonto
- openjur.de
Kapitaleinkünfte aus einem anonymen Auslandskonto
- Bundesfinanzhof
EStG § 20, AO § 162, FGO § 96 Abs 1 S 1, EStG § 20
Kapitaleinkünfte aus einem anonymen Auslandskonto - rechtsinformationen.bund.de
Kapitaleinkünfte aus einem anonymen Auslandskonto
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 EStG 1990, § 162 AO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 20 EStG 1997
Kapitaleinkünfte aus einem anonymen Auslandskonto - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung nicht erklärter Kapitaleinkünfte aus einem anonymen Auslandskonto mangels Darlegung eines Divergenzfalls - datenbank.nwb.de
Kapitaleinkünfte aus einem anonymen Auslandskonto aufgrund eines Indizienbeweises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 25.05.2011 - 4 K 1133/08
- BFH, 18.06.2013 - VIII B 92/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04
Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der …
Auszug aus BFH, 18.06.2013 - VIII B 92/11
Rn. 2 1. Die Vorentscheidung weicht nicht vom Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. November 2006 VIII R 81/04 (BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364) ab.Das FG hat mithin die Kapitaleinkünfte der Kläger dem Grunde nach nicht im Wege der Schätzung oder durch ein reduziertes Beweismaß festgestellt, was dem Senatsurteil in BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364 widersprochen hätte, sondern aufgrund eines Indizienbeweises, der die volle Überzeugung des FG begründet hat.
- BFH, 12.07.2016 - II R 42/14
Feststellung einer Steuerhinterziehung - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses
Es ist kein höherer Grad von Gewissheit erforderlich als für die Feststellung anderer Tatsachen, für die die Finanzbehörde die Feststellungslast trägt (BFH-Urteile vom 14. August 1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128, m.w.N., und vom 7. November 2006 VIII R 81/04, BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364; BFH-Beschluss vom 18. Juni 2013 VIII B 92/11, BFH/NV 2013, 1448). - BFH, 09.05.2017 - VIII R 51/14
Kapitaleinkünfte aus einem Auslandsdepot
Rn. 49 Im Übrigen bleibt es auch im Rahmen der Prüfung der Steuerhinterziehung zulässig, das Fehlen von Belegen und Informationen aus der Sphäre des Klägers zumindest als Indiz zu berücksichtigen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 18. Juni 2013 VIII B 92/11, BFH/NV 2013, 1448). - FG Nürnberg, 25.01.2017 - 5 K 368/16
Beschwerde, Revision, Nichtzulassung, Steuerhinterziehung, Bescheid, Beamte, …
Es ist kein höherer Grad von Gewissheit erforderlich als für die Feststellung anderer Tatsachen, für die die Finanzbehörde die Feststellungslast trägt (vgl. BFH, Urteile vom 14.08.1991 X R 86/88, BStBl II 1992, 128, vom 07.11.2006 VIII R 81/04, BStBl II 2007, 364 sowie Beschluss vom 18.06.2013 VIII B 92/11, BFH/NV 2013, 1448). - BSG, 06.03.2018 - B 5 RS 22/17 B
Rentenversicherung
Soweit die Klägerin daneben eine "Überspannung an die Beweisanforderung seitens der Klägerin" rügt, ist dies für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unerheblich (vgl BFH Beschluss vom 18.6.2013 - VIII B 92/11 - Juris RdNr 5).
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