Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.1970 - VIII B 94.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verweigerung der Wehrpflicht - Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 24.09.1969 - 2 K 912/69
- BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 94.69
- BVerwG, 13.03.1970 - VIII B 94.69
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1970 - VIII B 94.69
Zu dieser Frage ist jedoch inzwischen das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte, den Prozeßbeteiligten bekannte Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - ergangen. - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1970 - VIII B 94.69
Davon abgesehen, stehen sie auch nicht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine weitgehende Förderung eines Ausbildungsabschnitts nur dann annimmt, wenn der Wehrpflichtige schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318). - BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69
Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1970 - VIII B 94.69
Danach ist mit dem Begriff des Ausbildungsabschnitts ein solcher Teil der Berufsausbildung bezeichnet, der nach seiner Anlage oder nach seiner ausdrücklichen Regelung in einschlägigen Ausbildungsvorschriften von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (vgl. zuletzt Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 -). - BVerwG, 31.01.1968 - VIII B 142.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.03.1970 - VIII B 94.69
Die Kostenentscheidung, durch die die im Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu Lasten der Beklagten ergangene Kostenentscheidung unberührt bleibt (BVerwGE 29, 115) beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 94.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unterbrechung eines Ingenieurstudiums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 24.09.1969 - 2 K 912/69
- BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 94.69
- BVerwG, 13.03.1970 - VIII B 94.69
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.09.1968 - VIII B 71.68
Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Zulässigkeit und …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 94.69
Zuständig zur Entscheidung über den Antrag ist das Bundesverwaltungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung seine Zuständigkeit für Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG - in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773) annimmt, wenn es als Beschwerde- oder Revisionsgericht das Gericht der Hauptsache ist (Beschlüsse vom 14. Juli 1967 - BVerwG VIII B 136.67 - und vom 9. September 1968 - BVerwG VIII B 71.68 -). - BVerwG, 14.07.1967 - VIII B 136.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 94.69
Zuständig zur Entscheidung über den Antrag ist das Bundesverwaltungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung seine Zuständigkeit für Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG - in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773) annimmt, wenn es als Beschwerde- oder Revisionsgericht das Gericht der Hauptsache ist (Beschlüsse vom 14. Juli 1967 - BVerwG VIII B 136.67 - und vom 9. September 1968 - BVerwG VIII B 71.68 -).
- BVerwG, 09.02.1984 - 8 B 149.83
Örtliche Zuständigkeit der Kreiswehrersatzämter für die Einberufung von …
Der Antrag der Beklagten, die vom Verwaltungsgericht angeordnete, bis zur Unanfechtbarkeit des angefochtenen Einberufungsbescheides bestehende (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - BVerwGE 28, 305 [306 f.]) aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu beseitigen (§ 80 Abs. 6 VwGO), für den die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts gegeben ist (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1969 - BVerwG VIII B 94.69 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 5 S. 5), ist unbegründet. - BVerwG, 20.01.1984 - 8 B 150.83
Beschwerde des Klägers über die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche …
Der Antrag der Beklagten, die vom Verwaltungsgericht angeordnete, bis zur Unanfechtbarkeit des angefochtenen Einberufungsbescheides bestehende (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 - BVerwGE 28, 305 [306 f.]) aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu beseitigen (§ 80 Abs. 6 VwGO), für den die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts gegeben ist (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1969 - BVerwG VIII B 94.69 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 5 S. 5), ist unbegründet. - BVerwG, 05.05.1971 - VIII C 5.71
Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Antrag auf Aufhebung eines …
Zuständig ist im vorliegenden Verfahren das Bundesverwaltungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung seine Zuständigkeit für Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 und 6 VwGO annimmt, wenn es als Beschwerde- oder Revisionsgericht das Gericht der Hauptsache ist (vgl. z.B. Beschluß vom 14. September 1965 - BVerwG VII C 151.65 - und Beschluß vom 8. Oktober 1969 - BVerwG VIII B 94.69 - [Buchholz BVerwG 448.0 § 35 WpflG Nr. 5]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".