Rechtsprechung
| BFH, 24.07.1996 - VIII B 95/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen dafür dass eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat - Klärung von Rechtsfragen, die sich nur stellen könnten, wenn von einem anderen als dem vom Finanzgericht festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/90
Anschaffungskosten bei kapitalersetzendem Darlehen
Auszug aus BFH, 24.07.1996 - VIII B 95/95
Soweit die Beschwerde nunmehr die Rechtsfrage aufwirft, ob diese Darlehen unter dem Gesichtspunkt der Gewährung eigenkapitalersetzender Darlehen durch nahestehende Personen als nachträgliche Anschaffungskosten der Klägerin bei der Ermittlung des Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen seien, fehlt es an den zur Prüfung erforderlichen Feststellungen, ob die Hingabe der Darlehen oder ihr Stehenlassen zu einem späteren Zeitpunkt durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt und deshalb kapitalersetzend war und welcher Wert den Darlehensforderungen zum jeweils maßgebenden Zeitpunkt zukam (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juli 1992 VIII R 24/90, BFHE 168, 551 [BFH 07.07.1992 - VIII R 24/90], BStBl II 1993, 333, 334;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 17 Rdnr. 170, m. w. N.). - BFH, 14.06.1994 - VII B 239/93
Umsatzsteuerrückstände einer Kommanditgesellschaft (KG) - Vermietung eines …
Auszug aus BFH, 24.07.1996 - VIII B 95/95
Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall voraussichtlich klärungsfähig ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Juni 1994 VII B 239/93, BFH/NV 1995, 89, 90, m. w. N., ständige Rechtsprechung). - BFH, 04.05.1993 - V B 13/93
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels
Auszug aus BFH, 24.07.1996 - VIII B 95/95
Der BFH ist als Revisionsgericht grundsätzlich an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden, es sei denn, es werden in bezug auf diese Feststellungen zulässige und begründete Verfahrensrügen geltend gemacht (vgl. § 118 Abs. 2 FGO;… BFH-Beschlüsse vom 3. August 1993 VII B 29/93, BFH/NV 1994, 326, 327; vom 4. Mai 1993 V B 13/93, BFH/NV 1994, 181, 182). - BFH, 03.08.1993 - VII B 29/93
Beschlagnahme von auf dem Polen-Markt gekaufter Zigartten wegen Nichtentrichtung …
Auszug aus BFH, 24.07.1996 - VIII B 95/95
Der BFH ist als Revisionsgericht grundsätzlich an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden, es sei denn, es werden in bezug auf diese Feststellungen zulässige und begründete Verfahrensrügen geltend gemacht (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; BFH-Beschlüsse vom 3. August 1993 VII B 29/93, BFH/NV 1994, 326, 327;… vom 4. Mai 1993 V B 13/93, BFH/NV 1994, 181, 182).
- BFH, 09.05.2017 - VIII R 15/15
Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG …
Hiervon abweichendes, neues tatsächliches Vorbringen ist im Revisionsverfahren nicht zu berücksichtigen (…vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 1996 II R 64/93, BFH/NV 1997, 157; vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127).Dies ergibt sich bereits daraus, dass der zur Begründung vorgebrachte Sachverhalt, wonach der Kläger im häuslichen Arbeitszimmer in O auch Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit Vermietungseinkünften durchgeführt hat, als neuer Sachvortrag im Revisionsverfahren unbeachtlich ist (…vgl. z.B. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1997, 157; in BFH/NV 1997, 127).
- BFH, 17.12.1997 - X R 88/95
Zu Anschaffungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG bei …
c) Von den tatsächlichen, den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) abweichendes, neues tatsächliches Vorbringen ist im Revisionsverfahren nicht zu berücksichtigen (…vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 26. Juni 1996 II R 64/93, BFH/NV 1997, 157, unter 3. b; vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127). - BFH, 19.12.2014 - XI B 12/14
Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit, …
Rn. 29 (3) Etwas anderes ergäbe sich nur, wenn in Bezug auf den vom FG festgestellten Sachverhalt zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben worden wären oder wenn die Bindung des BFH an den festgestellten Sachverhalt aus anderen Gründen entfiele (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1993 V B 13/93, BFH/NV 1994, 181; vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127;… vom 14. Dezember 2012 X B 85/11, BFH/NV 2012, 749;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 30, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 19.10.2023 - 6 B 3.23
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Verwendung von XX und (
Rechtsfragen, die sich nur stellen könnten, wenn von einem anderen als dem vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird, lassen sich aber im Revisionsverfahren allenfalls dann klären, wenn in Bezug auf den berufungsgerichtlich festgestellten Sachverhalt zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben werden (vgl. BFH, Beschluss vom 24. Juli 1996 - VIII B 95/95 - BFH/NV 1997, 127 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 17. März 2000 - 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 ;… Buchheister, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand März 2023, § 132 Rn. 44). - BFH, 14.12.2011 - X B 85/11
Grundsätzliche Bedeutung: Klärungsfähigkeit - verspätetes Umformulieren der …
Daher können Rechtsfragen, die sich nur stellen können, wenn von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird, im Revisionsverfahren nicht geklärt werden (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 2003 VII B 359/02, BFH/NV 2004, 153, …und vom 15. Dezember 2006 V B 58/06, BFH/NV 2007, 743;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 30), es sei denn, es werden in Bezug auf diese Feststellungen zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben oder die Bindung des BFH an den festgestellten Sachverhalt entfällt aus anderen Gründen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1993 V B 13/93, BFH/NV 1994, 181, und vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 30). - BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98
Säumniszuschläge; Teilerlass
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--, wenn in dem zuzulassenden Revisionsverfahren eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall voraussichtlich klärungsfähig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127;… vom 14. Juni 1994 VII B 239/93, BFH/NV 1995, 89, 90, m.w.N.; ständige Rechtsprechung). - BFH, 11.07.2003 - XI B 33/01
NZB: grundsätzliche Bedeutung - Abschnittsbesteuerung
Gegen die vom FG getroffenen Feststellungen, wonach nicht erkennbar sei, dass der Kläger in den Folgejahren als Einzelunternehmer tätig wurde, hat der Kläger keine Verfahrensrügen vorgebracht; der Senat wäre in einem Revisionsverfahren an die Feststellungen des FG gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127, m.w.N.). - BFH, 08.12.1998 - XI B 159/97
Revision; neuer Sachverhalt
Rechtsfragen, die sich nur stellen könnten, wenn von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgegangen wird, können im Revisionsverfahren nicht geklärt werden (BFH-Beschluß vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".