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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 105.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2773
BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 105.64 (https://dejure.org/1967,2773)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1967 - VIII C 105.64 (https://dejure.org/1967,2773)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1967 - VIII C 105.64 (https://dejure.org/1967,2773)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.04.1964 - VIII C 65.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 105.64
    Der Revision ist allerdings nicht darin zu folgen, daß diese Vorschrift aus verfassungsrechtlichen Gründen ungültig sei (vgl. BVerwGE 18, 187 [188 f.]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 18, 187;Urteile vom 4. März 1964 - BVerwG VIII C 64.61 -, MDR 1964 S. 872 = NJW/RzW 1965 S. 89, undvom 9. April 1964 - BVerwG VIII C 90.61 -) meint § 8 Abs. 1 Nr. 4 BWGöD nur solche Handlungen, die unmittelbar dem Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik einschließlich West-Berlins dienten; es müssen Bekämpfungshandlungen vorgelegen haben, die ein gewisses Gewicht hatten.

    In Fortbildung dieses Gedankens (vgl. auch BVerwGE 18, 187) kann auch die Zugehörigkeit zur SED für sich allein nicht geeignet sein, zur Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 4 BWGöD zu führen; das gilt auch dann, wenn der Geschädigte während seiner Zugehörigkeit zu dieser Partei im Geltungsbereich des Bundeswiedergutmachungsgesetzes (in W...) wohnte.

  • BVerwG, 04.03.1964 - VIII C 64.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 105.64
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 18, 187;Urteile vom 4. März 1964 - BVerwG VIII C 64.61 -, MDR 1964 S. 872 = NJW/RzW 1965 S. 89, undvom 9. April 1964 - BVerwG VIII C 90.61 -) meint § 8 Abs. 1 Nr. 4 BWGöD nur solche Handlungen, die unmittelbar dem Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik einschließlich West-Berlins dienten; es müssen Bekämpfungshandlungen vorgelegen haben, die ein gewisses Gewicht hatten.

    Die Zugehörigkeit zu einer im Geltungsbereich des Gesetzes nicht verbotenen Partei bleibt nach dem genannten Urteil BVerwG VIII C 64.61 bei der Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 4 BWGöD außer Betracht, wenn keine Tätigkeit von Gewicht feststellbar ist, welche die freiheitliche demokratische Grundordnung unmittelbar zu gefährden geeignet war.

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 105.64
    Die nachträgliche Einfügung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes - BWGöD - in der Fassung vom 24. August 1961 (BGBl. I S. 1628) durch das Zweite Änderungsgesetz vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 994) und seine Änderung durch das Dritte Änderungsgesetz vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 820) seien nicht verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 13, 46).
  • BVerwG, 09.04.1964 - VIII C 90.61

    Wiedergutmachungsanspruch wegen Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 105.64
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 18, 187;Urteile vom 4. März 1964 - BVerwG VIII C 64.61 -, MDR 1964 S. 872 = NJW/RzW 1965 S. 89, undvom 9. April 1964 - BVerwG VIII C 90.61 -) meint § 8 Abs. 1 Nr. 4 BWGöD nur solche Handlungen, die unmittelbar dem Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik einschließlich West-Berlins dienten; es müssen Bekämpfungshandlungen vorgelegen haben, die ein gewisses Gewicht hatten.
  • BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 67.65

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat nämlich auf der Grundlage der vorliegenden tatsächlichen Feststellungen mit Recht die Frage verneint, ob die Klägerin im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 4 BWGöD nach dem 23. Mai 1949 die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekämpft hat (vgl. BVerwGE 18, 187 , Urteile vom 4. März 1964 - BVerwG VIII C 64.61 -, MDR 1964 S. 872 = NJW/RzW 1965 S. 89, und vom heutigen Tage - BVerwG VIII C 105.64 -).
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