Rechtsprechung
| BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 106.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wohngeld - Gewährung eines Lastenzuschusses für ein Eigenheim - Voraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld - Antragsberechtigung für einen Lastenzuschuss eines Eigenheimes - Anforderungen an die Bemessung des Lastenzuschusses - Auslegung des Begriffs ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 24.02.1972 - VII OE 41/71
- BVerwG, 29.09.1972 - VIII C 106.72
- BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 106.72
Papierfundstellen
- BVerwGE 44, 259
- ZMR 1974, 216
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 64.69
Berücksichtigung eines Wohnraum-Mehrbedarfs - Antragberechtigung für …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 106.72
Deshalb ist nicht zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Ehegatte des antragberechtigten Eigentümers eines Eigenheims mit dessen Einverständnis den Anspruch auf einen Lastenzuschuß in eigenem Namen geltend machen kann (vgl.Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 64.69 - [Buchholz 454.7 § 6 WoGG Nr. 2 = ZMR 1971, 199]).Ob in Fortbildung der schon genannten Entscheidung BVerwG VIII C 64.69 ein Nichtantragberechtigter als gesetzlicher Vertreter oder Vormund des Antragberechtigten dessen Ansprüche in eigenem Namen - also in "gewillkürter Prozeßstandschaft" - geltend machen kann, bedarf keiner Entscheidung; denn den Kindern, deren Rechte der Kläger geltend macht, steht kein Wohngeld zu.
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71
Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 106.72
Im Falle der Ablehnung eines Wohngeldantrags wird im Streitfall darüber entschieden, ob der erfolglos gebliebene Antragsteller in dem Zeitraum bis zur letzten mündlichen Verhandlung wohngeldberechtigt war, ohne daß für die Zwischenzeit erneute Wohngeldanträge zu fordern sind (BVerwGE 41, 220).
- BVerwG, 04.11.1994 - 8 C 28.93
Wohngeld; Behandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Ehegatten und weitere Familienmitglieder, die in einen gemeinsamen Haushalt eingegliedert sind, können wohngeldrechtlich nicht so behandelt werden, als benutzten sie den Wohnraum aufgrund eines untereinander begründeten mietähnlichen Nutzungsverhältnisses (vgl. Urteil vom 16. Januar 1974 - BVerwG VIII C 106.72 - Buchholz 454.71 § 3 II. WoGG Nr. 2 S. 8 ; ebenso: Buchsbaum, a.a.O., Erl.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.09.1972 - VIII C 106.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 24.02.1972 - VII OE 41/71
- BVerwG, 29.09.1972 - VIII C 106.72
- BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 106.72
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