Wohngeldgesetz
Teil 2 - Berechnung und Höhe des Wohngeldes (§§ 4 - 19) |
Kapitel 2 - Haushaltsmitglieder (§§ 5 - 8) |
(1) Bei der Berechnung des Wohngeldes sind vorbehaltlich des Absatzes 2 und der §§ 7 und 8 sämtliche Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen (zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder).
(2) 1Stirbt ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied, ist dies für die Dauer von zwölf Monaten nach dem Sterbemonat ohne Einfluss auf die bisher maßgebende Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 2Satz 1 ist nicht mehr anzuwenden, wenn nach dem Todesfall
1. | die Wohnung aufgegeben wird, | |
2. | die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sich mindestens auf den Stand vor dem Todesfall erhöht oder | |
3. | der auf den Verstorbenen entfallende Anteil der Kosten der Unterkunft in einer Leistung nach § 7 Abs. 1 mindestens teilweise berücksichtigt wird. |
Rechtsprechung zu § 6 WoGG
27 Entscheidungen zu § 6 WoGG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 12 S 1054/20
Berücksichtigung des von Vater gezahlten Schulgeldes bei Bemessung des Wohngeldes ...
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 05.02.2020 - 7 K 4375/18
Wohngeld, Jahreseinkommen; Leistungen für Privatschule als Einkommen
- VG Sigmaringen, 05.02.2020 - 7 K 4375/18
- VG Augsburg, 09.04.2019 - Au 8 K 18.1779
Anspruch auf Bewilligung eines höheren Wohngeldsatzes
- VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
Bewilligung von Wohngeld, Haushaltsmitglied; Verantwortungs- und ...
- OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2020 - 3 LB 6/17
Wohngeldrecht: Klage gegen die Rückforderung von Wohngeld; Nutzungsaufgabe; ...
- BVerwG, 23.04.2019 - 5 C 2.18
Angelegenheiten der Fürsorge; Arbeitslosengeld II; Ausschluss des Wohngeldes; ...
- VGH Bayern, 20.10.2016 - 12 C 16.1420
Keine Prozesskostenhile für eine Klage auf Zahlung von Wohngeld sowie ...
- VG Schwerin, 13.09.2011 - 6 B 331/11
Feststellung des Vorliegens einer Beistandsgemeinschaft im Sinne des § 5 Abs 1 S ...
- VG Würzburg, 22.03.2012 - W 3 K 11.984
Ermittlung des Einkommens und der zu berücksichtigenden Belastung
- VG Regensburg, 11.03.2010 - RO 9 K 09.02315
Änderung eines rechtswidrigen Wohngeldbescheides bei Anwendung sowohl alten als ...
Querverweise
Auf § 6 WoGG verweisen folgende Vorschriften:
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
- § 3 (Wohngeldberechtigung)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Berechnungsgrößen des Wohngeldes
- § 4 (Berechnungsgrößen des Wohngeldes)
- Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
- § 27 (Änderung des Wohngeldes)
- Überleitungsvorschriften
- § 42 (Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches)