Wohngeldgesetz
Teil 2 - Berechnung und Höhe des Wohngeldes (§§ 4 - 19) |
Kapitel 2 - Haushaltsmitglieder (§§ 5 - 8) |
(1) 1Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. 2Haushaltsmitglied ist auch, wer
und mit der wohngeldberechtigten Person den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, gemeinsam bewohnt, wenn dieser Wohnraum der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist.
(2) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn mindestens eine der Voraussetzungen nach den Nummern 1 bis 4 des § 7 Abs. 3a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt ist.
(3) Ausländische Personen sind nur Haushaltsmitglieder nach Absatz 1 Satz 2, wenn sie die Voraussetzungen der Wohngeldberechtigung nach § 3 Abs. 5 erfüllen.
(4) 1Betreuen nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern ein Kind oder mehrere Kinder zu annähernd gleichen Teilen, ist jedes dieser Kinder bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied. 2Gleiches gilt bei einer Aufteilung der Betreuung bis zu einem Verhältnis von mindestens einem Drittel zu zwei Dritteln je Kind. 3Betreuen die Eltern mindestens zwei dieser Kinder nicht in einem Verhältnis nach Satz 1 oder 2, ist bei dem Elternteil mit dem geringeren Betreuungsanteil nur das jüngste dieser Kinder Haushaltsmitglied. 4Für Pflegekinder und Pflegeeltern gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG) vom 02.10.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2016 | Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG) | 02.10.2015 |
Rechtsprechung zu § 5 WoGG
147 Entscheidungen zu § 5 WoGG in unserer Datenbank:
- VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 2411/17
Bewilligung von Wohngeld, Haushaltsmitglied; Verantwortungs- und ...
- BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15
Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 03.12.2013 - 1 BvR 953/11
Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch PKH-Versagung und Entscheidung einer ...
- BVerwG, 09.12.2015 - 5 B 20.15
Revisionszulassung; Typisierung in § 5 Abs. 6 WoGG; getrennt lebende Eltern
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - 12 A 763/10
Anforderungen an die Einbeziehung von Kindern als weitere Haushaltsmitglieder in ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 763/10
Bewilligung von Wohngeld unter Berücksichtigung von Kindern als ...
- VG Gelsenkirchen, 19.03.2010 - 3 K 4994/09
Bewilligung von Wohngeld unter Berücksichtigung der Töchter als ...
- BVerfG, 03.12.2013 - 1 BvR 953/11
- VG Berlin, 08.09.2015 - 21 K 285.14
Kein Wohngeld nach "Frauentausch"
- VG Lüneburg, 23.01.2018 - 4 A 93/16
Eltern; Gemeinsames Bewohnen; Haushaltsmitglied; Wirtschaftsgemeinschaft
- VG Schwerin, 13.09.2011 - 6 B 331/11
Feststellung des Vorliegens einer Beistandsgemeinschaft im Sinne des § 5 Abs 1 S ...
Querverweise
Auf § 5 WoGG verweisen folgende Vorschriften:
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
- § 3 (Wohngeldberechtigung)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Berechnungsgrößen des Wohngeldes
- § 4 (Berechnungsgrößen des Wohngeldes)
- Überleitungsvorschriften
- § 42 (Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches)