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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.04.1967

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 110.67   

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BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 110.67 (https://dejure.org/1970,1640)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1970 - VIII C 110.67 (https://dejure.org/1970,1640)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1970 - VIII C 110.67 (https://dejure.org/1970,1640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angaben im Notaufnahmeverfahren als politische Gründe eines Gewahrsams - Unbekannt gebliebene Spionagetätigkeit als Gewahrsamsgrund - Einreise in den anderen Teil Deutschlands - Anspruch auf zusätzliche Eingliederungshilfe wegen eines Verhaltens in West-Berlin und im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 110.67
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurde, wer vor Dienststellen in West-Berlin und im Bundesgebiet über sowjetzonale Vorgänge und Verhältnisse Angaben gemacht hat und deshalb in der sowjetischen Besatzungszone in Gewahrsam genommen wurde (BVerwGE 12, 230; der hier einschlägige Teil der Ausführungen, auf den Bezug genommen wird, ist in der Entscheidungssammlung nicht abgedruckt).

    In der vorgenannten Entscheidung BVerwGE 12, 230 hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß, wer vor Dienststellen in West-Berlin und im Bundesgebiet über sowjetzonale Vorgänge und Verhältnisse Angaben gemacht hat und deshalb in der sowjetischen Besatzungszone in Gewahrsam genommen wurde, die politischen Gründe dieses Gewahrsams nicht zu vertreten hat, wenn seine Angaben der Wahrheit entsprochen haben (dieser Teil der Ausführungen ist in der Entscheidungssammlung abgedruckt).

    Nach der Entscheidung BVerwGE 12, 230 (235) [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60] ist die Unterlassung unwahrer Angaben grundsätzlich zuzumuten; darum geht es im vorliegenden Falle nicht.

    Der erkennende Senat hat entschieden: Das Vertretenmüssen bezieht sich nicht auf die Tatsache der Verhaftung, sondern auf die politischen Gründe des Gewahrsams (BVerwGE 12, 230 [233]).

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 110.67
    Das Berufungsgericht führt jedoch aus der Entscheidung des erkennenden Senats BVerwGE 9, 132 an, daß die politischen Gründe einer Haft in der Regel zu vertreten seien, wenn die Verhaftung überwiegend auf ein Verhalten des Häftlings zurückzuführen sei, bei dem er mit einer Haft rechnen mußte, die der erlittenen nach Art und Dauer entsprach.

    Die Entscheidung BVerwGE 9, 132 bezieht sich indessen nicht auf § 9 b HHG; diese Vorschrift wurde vielmehr erst später in das Gesetz eingefügt.

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 190.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 110.67
    Der erkennende Senat hat aber auch entschieden: Umstände, die der in Gewahrsam nehmenden Stelle unbekannt und infolgedessen auf die Anordnung, Art und Dauer des Gewahrsams ohne Einfluß geblieben sind, sind keine Gründe des Gewahrsams (BVerwGE 12, 236 [238 ff.]).
  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 73.62

    Anerkennung als politischer Häftling - Stellung eines Beweisantrages im …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 110.67
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat zwar der politische Häftling in der Regel den Grund seines Gewahrsams zu vertreten, wenn er wegen einer gegen die Gewahrsamsmacht gerichteten, gegen Entgelt ausgeübten nachrichtendienstlichen Tätigkeit in Gewahrsam genommen worden ist (Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 - und vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 73.62 -).
  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 39.62

    Vertretenmüssen des Grund des Gewahrsams eines politischen Häftling bei …

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 110.67
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat zwar der politische Häftling in der Regel den Grund seines Gewahrsams zu vertreten, wenn er wegen einer gegen die Gewahrsamsmacht gerichteten, gegen Entgelt ausgeübten nachrichtendienstlichen Tätigkeit in Gewahrsam genommen worden ist (Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 - und vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 73.62 -).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 7.83

    Anspruch auf Häftlingshilfe wegen Haftstrafe in der DDR aufgrund nicht zu …

    Neben der auf politischen Gründen beruhenden Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen Ausreisebestimmungen durch Urteil vom 2. Mai 1963 (vgl. dazu etwaUrteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 18.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19 S. 32 ) waren nach den das Bundesverwaltungsgericht bindenden Feststellungen des angefochtenen Urteils (§ 137 Abs. 2 VwGO) für die gegen den Kläger mit Urteil des Bezirksgerichts Halle vom 31. Januar 1964 verhängte Gesamtstrafe die Verurteilungen wegen Republikflucht und wegen Aussagen vor Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (vgl. dazuUrteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 110.67 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11 S. 15 ) ausschlaggebend, während der einbezogenen Verurteilung wegen Trunkenheit vom 13. November 1963 nur geringe Bedeutung zukam.

    Das ist hinsichtlich der dem Kläger zur Last gelegten sog. Republikflucht (…vgl. Urteil vom 12. April 1978, a.a.O.) und der Aussagen vor Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) (…vgl. Urteile vom 10. Mai 1961, a.a.O. S. 234 und vom 8. Juli 1970, a.a.O. S. 16 f.), die zu Verurteilung und (einheitlich) politischem Gewahrsam des Klägers geführt haben, der Fall.

  • BVerwG, 24.06.1991 - 9 C 10.90

    Angaben über die Verhältnisse in der DDR - Amerikanischer Geheimdienst - …

    Vielmehr kommt es auch bei einem in der Bundesrepublik Deutschland gezeigten Verhalten, das in der früheren DDR zu einem politisch bedingten Gewahrsam geführt hat, darauf an, ob der Betroffene dieses Verhalten nach freiheitlich-demokratischer Auffassung hätte vermeiden können oder ob ihm ein anderes Verhalten nicht zuzumuten war (vgl. Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 118.60 - BVerwGE 12, 230; siehe auch Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 110.67 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11).

    Richtig ist, daß wahrheitsgemäße Angaben vor bundesdeutschen oder alliierten Stellen im Rahmen des - früheren - Notaufnahmeverfahrens nicht zu vertreten sind, weil einem Flüchtling in diesem Verfahren, das er zwangsläufig durchlaufen mußte, die Beantwortung der an ihn von den deutschen oder alliierten Dienststellen gerichteten Fragen zugemutet wurde und ihm die Erfüllung dieser Zumutung nicht zum Nachteil gereichen darf (…Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 118.60 - a.a.O.; Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 110.67 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 59.83
    Nach diesen Grundsätzen ist der auf der Verurteilung des Klägers wegen Republikflucht (vgl. dazu etwa Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 18.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 19 S. 32 ) und wegen Aussagen vor Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) (vgl. dazu Urteile vom 10. Mai 1961 - BVerwG VIII C 118.60 - BVerwGE 12, 230 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60] und vom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 110.67 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11 S. 15 ) beruhende Gewahrsam politisch.

    Das ist hinsichtlich der dem Kläger zur Last gelegten sog. Republikflucht (…vgl. Urteil vom 12. April 1978, a.a.O.) und der Aussagen vor Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) (…vgl. Urteile vom 10. Mai 1961, a.a.O. S. 234 und vom 8. Juli 1970, a.a.O. S. 16 f.), die zu Verurteilung und politischem Gewahrsam des Klägers geführt haben, der Fall.

  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 B 98.82

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist, hat ein politischer Häftling regelmäßig den Grund seines Gewahrsams zu vertreten, wenn er wegen einer gegen die Gewahrsamsmacht gerichteten nachrichtendienstlichen Tätigkeit in Gewahrsam genommen worden ist(Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 - undvom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 110.67 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11 S. 15 [17];Beschluß vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 B 82.79 -).

    Das angefochtene Urteil verkennt nicht, daß sich "das Vertretenmüssen nicht auf die Tatsache der Verhaftung, sondern auf die politischen Gründe des Gewahrsams (bezieht)" (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1970, a.a.O. S. 18), sondern geht vielmehr davon aus, daß die Verurteilung des Klägers wegen Spionage als Grund des Gewahrsams vornehmlich wegen der Einreise in die DDR in geheimdienstlichem Auftrag erfolgt sei (UA S. 10 f.).

  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 B 82.79

    Rechtsmittel

    Das gilt nicht nur dann, wenn die Spionage gegen Entgelt getrieben wird (Urteile vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 110.67 - und vom 2. März 1972 - BVerwG 8 C 161.70 -).
  • BVerwG, 30.03.1989 - 9 B 467.88

    Zumutbarkeit der Anpassung eines Häftlings an das System des Gewahrsamsstaates - …

    Diese Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, da in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - soweit dies in verallgemeinerungsfähiger Weise möglich ist - hinlänglich geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG die - politischen - Gründe des Gewahrsams - nicht die Tatsache der Verhaftung selbst (vgl. Urteile vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 110.67 - sowie vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 7.83 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nrn. 11 und 27) - von dem Häftling nach freiheitlich demokratischer Auffassung nicht zu vertreten sind.
  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 161.70

    Voraussetzungen der Einziehung eines Flüchtlingsausweises - Zwangslage des …

    Das ist ständige Rechtsprechung des Senats in Häftlingshilfesachen (Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 - vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 73.62 - vom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 110.67 - [Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11]).
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   BVerwG, 06.04.1967 - VIII C 110.67   

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BVerwG, 06.04.1967 - VIII C 110.67 (https://dejure.org/1967,3973)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1967 - VIII C 110.67 (https://dejure.org/1967,3973)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1967 - VIII C 110.67 (https://dejure.org/1967,3973)
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