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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1970 - VIII C 130.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,3069
BVerwG, 01.09.1970 - VIII C 130.69 (https://dejure.org/1970,3069)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1970 - VIII C 130.69 (https://dejure.org/1970,3069)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1970 - VIII C 130.69 (https://dejure.org/1970,3069)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64

    Verletzung der Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1970 - VIII C 130.69
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist immer wieder betont worden, daß dem gesetzlichen Revisionsbegründungserfordernis nicht durch formelhafte Wendungen oder unbestimmte Hinweise genügt wird (vgl. statt vieler Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG VII C 114.66 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 28]; Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 102.64 - [Insoweit in BVerwGE 27, 282 nicht abgedruckt]).
  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 114.66

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zahlung von Zinsen wegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1970 - VIII C 130.69
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist immer wieder betont worden, daß dem gesetzlichen Revisionsbegründungserfordernis nicht durch formelhafte Wendungen oder unbestimmte Hinweise genügt wird (vgl. statt vieler Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG VII C 114.66 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 28]; Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 102.64 - [Insoweit in BVerwGE 27, 282 nicht abgedruckt]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - III C 166.68

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Bindung des …

    Unbestimmte Hinweise auf das gesamte Vorbringen genügen deshalb nicht (vgl. Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG VII C 114.66 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 28]; Beschluß vom 1. September 1970 - BVerwG VIII C 130.69 - mit weiteren Nachweisen).

    Als solche ist sie jedoch unzulänglich; denn die allgemeine Rüge, tatsächliche Aufklärung hätte erfolgen müssen, reicht nicht aus (Beschluß vom 17. November 1961 - BVerwG IV C 39.61 - [ZLA 1962, 43]), ebensowenig formelhafte Wendungen oder unbestimmte Hinweise (vgl. Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG VII G 114.66 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 28]; Beschluß vom 1. September 1970 - BVerwG VIII C 130.69 - mit weiteren Nachweisen).

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