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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,61
BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67 (https://dejure.org/1967,61)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1967 - VIII C 15.67 (https://dejure.org/1967,61)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1967 - VIII C 15.67 (https://dejure.org/1967,61)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen Sachaufklärungspflichten - Voraussetzungen einer Gewissensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1646
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings in der Entscheidung BVerwGE 14, 146 ausgesprochen, daß die Parteivernehmung eines Kriegsdienstverweigerers durch einen förmlichen Beweisbeschluß angeordnet werden muß.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67
    Denn die Gewissensentscheidung ist eine ernste, sittliche und für den Betreffenden verbindliche Entscheidung, gegen die er nicht handeln kann, ohne in innere Not zu geraten (BVerwGE 23, 98).
  • BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 242.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67
    Vielmehr gibt sie dem Kläger Gelegenheit, seinen Vortrag zur Sache zu ergänzen und zu erläutern und insbesondere auch Widersprüche in seinen tatsächlichen Angaben auszuräumen, die dem Verwaltungsgericht Anlaß bieten könnten, seine Glaubwürdigkeit anzuzweifeln (vgl. das Urteil vom 28. Januar 1965 - BVerwG VIII C 242.63 -).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Hierbei wird der Beweiswert der förmlichen Aussage des Wehrpflichtigen im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen sein (Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646 = BWV 1968, 234 = NZWehrr. 1968, 230]).
  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Der zweifellos vielfach bestehenden Schwierigkeit jedes Außenstehenden einschließlich der Gerichte, gerade bei der Berufung eines Menschen auf sein Gewissen sich hierüber eine der Gewißheit gleichkommende Meinung zu bilden, hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - an Sinn und Zweck des Art. 4 Abs. 3 GG orientiert - dadurch Rechnung getragen, daß es den "Beweiswert seiner (des Wehrpflichtigen) förmlichen Aussage im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen" gefordert hat (so z.B. bereits Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646]).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …

    So hat denn auch der erkennende Senat selbst wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. das Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 -, NJW 1968, 1646 = BWV 1968, 234 = NZWehrr. 1968, 230), daß mit Rücksicht auf die Beweisnot, in der der Kriegsdienstverweigerer sich meist befinde, weil er hinsichtlich des Vorliegens einer Gewissensentscheidung nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsprozeßrechts mit der materiellen Beweislast beschwert sei, der Beweiswert seiner förmlichen Aussage im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen sein werde.
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