Rechtsprechung
| BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 158.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
KatSchG § 8 Abs. 2
Verfahrensgang
- VG München, 02.10.1969 - 4172/69
- BVerwG, 18.12.1969 - VIII C 158.69
- BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 158.69
Papierfundstellen
- BVerwGE 37, 89
- NJW 1971, 1421
- DÖV 1971, 676
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 98.68
Einberufung zur Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Nichterfüllung der …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 158.69
Verpflichtung des Wehrpflichtigen zu, mindestens zehn Jahre lang Dienst im Katastrophenschutz zu leisten, so wird die Rechtmäßigkeit der Einberufung zum Wehrdienst dadurch nicht berührt (im Anschluß an BVerwGE 32, 57).Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 440.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird, es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr, zu setzen.
Auf die Ausführungen in den Urteilen BVerwGE 31, 94 und BVerwGE 32, 57, die dem Nachweis dienen, daß der Wehrpflichtige nicht in einen unzumutbaren Pflichtenkonflikt gerät, wenn er Wehrdienst leisten muß, obwohl er sich zuvor öffentlich-rechtlich zu anderen Dienstleistungen verpflichtet hatte, wird verwiesen.
- BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 143.67
Ausübung eines Wehrersatzdienstes im Rahmen des Bevölkerungsschutzes - Begründung …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 158.69
Muß der Wehrpflichtige, der sich als Helfer im Katastrophenschutz verpflichtet hat, den Wehrdienst leisten, weil zur Zeit der Einberufung nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen von § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG erfüllt wären, so kann er sich demgegenüber nicht darauf berufen, daß er in einen Pflichtenkonflikt, gerate; das folgt aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 51 [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 77/68] im Anschluß, an das zur vergleichbaren Vorschrift von § 13 a des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), ergangene Urteil BVerwGE 31, 94 angestellt hat.Auf die Ausführungen in den Urteilen BVerwGE 31, 94 und BVerwGE 32, 57, die dem Nachweis dienen, daß der Wehrpflichtige nicht in einen unzumutbaren Pflichtenkonflikt gerät, wenn er Wehrdienst leisten muß, obwohl er sich zuvor öffentlich-rechtlich zu anderen Dienstleistungen verpflichtet hatte, wird verwiesen.
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 58.69
Klage gegen den Einberufungsbescheid
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 158.69
Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 440.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird, es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr, zu setzen.Die Gründe des Urteils BVerwG VIII C 58.69 lassen aber erkennen, daß dieser Zeitpunkt gemeint war.
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 158.69
Für den Fall eines wirksamen und rechtmäßigen Einberufungsbescheides wird allerdings in diesem Zeitpunkt - rechtsgestaltend - das Wehrdienstverhältnis hergestellt (BVerwGE 31, 324); der Personalbedarf der Bundeswehr war aber schon vorher - nämlich mit der Zustellung des Einberufungsbescheides - wirksam geltend gemacht worden mit der Rechtsfolge, daß nunmehr der Personalbedarf des Katastrophenschutzes zurückstehen muß. - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 77.68
Voraussetzung der Wehrdienstbefreiung von Heimkehrern - Unzulässigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 158.69
Muß der Wehrpflichtige, der sich als Helfer im Katastrophenschutz verpflichtet hat, den Wehrdienst leisten, weil zur Zeit der Einberufung nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen von § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG erfüllt wären, so kann er sich demgegenüber nicht darauf berufen, daß er in einen Pflichtenkonflikt, gerate; das folgt aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 51 [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 77/68] im Anschluß, an das zur vergleichbaren Vorschrift von § 13 a des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), ergangene Urteil BVerwGE 31, 94 angestellt hat.
- BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 45.76
Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund der …
Insoweit dabei darüber zu entscheiden ist, ob die Bundeswehr ihren Personalbedarf mit dem Einberufungsbescheid geltend machen konnte, verweist das materielle Recht zurück auf die im Zeitpunkt der Zustellung des Einberufungsbescheides herrschende Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 89; Urteil vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 98.70 - [Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 8]).Die beiden Vorschriften schaffen für den Wehrpflichtigen, der von der Bundeswehr ebenso benötigt wird wie im Zivilschutz oder Katastrophenschutz, eine Wehrdienstausnahme (…Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 98.68 - [BVerwGE 32, 57 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 6], vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7] und vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 98.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8] und BVerwG VIII C 158.69 [BVerwGE 37, 89]).
Ist der Wehrpflichtige durch Zugang des Einberufungsbescheids zum Wehrdienst herangezogen, so darf er Dicht mehr zum Zivilschutz oder Katastrophenschutz herangezogen werden (BVerwGE 37, 89; Urteil vom 30. September 1971 - BVerwG VIII C 193.70 -).
- BVerwG, 04.05.1976 - 8 C 86.75
Verfahrenseinstellung nach Beendigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - …
Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme in § 8 Abs. 2 KatSG hat der beschließende Senat in seinem Urteil BVerwGE 37, 89 zusammenfassend dargelegt, daß sie dem Interesse des Katastrophenschutzes dient; dem Wehrpflichtigen wird es ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr zu setzen.In dem bereits erwähnten Urteil BVerwGE 37, 89 ist zwar zur Zweckbestimmung der behördlichen Zustimmung nach § 8 Abs. 2 KatSG sinngemäß ausgeführt, dieser die Wehrdienstausnahme auslösende Hoheitsakt diene dem Ausgleich des Personalbedarfs des Katastrophenschutzes einerseits und der Bundeswehr andererseits.
- BVerwG, 12.03.1980 - 8 C 57.78
Helfer im Zivilschutz - Helfer im Katastrophenschutz - Zivildienstpflichtiger - …
Stimmt die zuständige Behörde der Verpflichtung zum Dienst als Helfer im Zivilschutz und Katastrophenschutz zu, nachdem dem Zivildienstpflichtigen der Einberufungsbescheid zum Zivildienst zugestellt worden ist, so ist die Zustimmung wirkungslos (Anschluß BVerwGE 37, 89 und Urteile vom 30.09.1971; BVerwG VIII C 193.70 und vom 03.08.1977; BVerwG VIII C 45.76). - BVerwG, 12.10.1977 - 8 ER 205.77 DemUrteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 7) und weiteren Entscheidungen (z.B. BVerwGE 37, 89;Urteile vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 59.70 - und vom 3. August 1977 - w.o. -) sind nur Ausführungen zu Rechtsnatur und Zweck der Wehrdienstausnahme nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSG (§ 13 a Abs. 1 Satz 1 WPflG) und dazu zu entnehmen, daß sich der Wehrpflichtige gegen einen Einberufungsbescheid mit der Begründung zur Wehr setzen kann, dieser sei wegen Nichtbeachtung der bestehenden Wehrdienstausnahme rechtswidrig.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.1969 - VIII C 158.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Vollziehung eines Einberufungsbescheides
Verfahrensgang
- VG München, 02.10.1969 - 4172/69
- BVerwG, 18.12.1969 - VIII C 158.69
- BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 158.69
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 98.68
Einberufung zur Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Nichterfüllung der …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - VIII C 158.69
In dem zu § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 776) ergangenen Urteil des beschließenden Senats vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 98.68 - (NJW 1969, 2060) wird im Anschluß an die Rechtsprechung zur vergleichbaren Vorschrift des § 13 a WpflG (BVerwGE 31, 94) dargelegt, daß sich ein bereits rechtmäßig zum Wehrdienst herangezogener Wehrpflichtiger nicht mehr auf die erst später bewirkten Umstände berufen kann, die zu der Wehrdienstausnahme zu führen geeignet sind. - BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 143.67
Ausübung eines Wehrersatzdienstes im Rahmen des Bevölkerungsschutzes - Begründung …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1969 - VIII C 158.69
In dem zu § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 776) ergangenen Urteil des beschließenden Senats vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 98.68 - (NJW 1969, 2060) wird im Anschluß an die Rechtsprechung zur vergleichbaren Vorschrift des § 13 a WpflG (BVerwGE 31, 94) dargelegt, daß sich ein bereits rechtmäßig zum Wehrdienst herangezogener Wehrpflichtiger nicht mehr auf die erst später bewirkten Umstände berufen kann, die zu der Wehrdienstausnahme zu führen geeignet sind.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".