Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.07.1976

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 24.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,593
BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 24.75 (https://dejure.org/1975,593)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1975 - VIII C 24.75 (https://dejure.org/1975,593)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1975 - VIII C 24.75 (https://dejure.org/1975,593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Nichtvorliegen der Wehrdienstfähigkeit von ungedienten Wehrpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit - Ungediente Wehrpflichtige - Verwendungsbeschränkungen - Grundwehrdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1975 - 8 C 24.75
    Ungediente Wehrpflichtige sind "nicht wehrdienstfähig", wenn ihnen auch unter Berücksichtigung der "nach Maßgabe des ärztlichen Urteils" zu verfügenden Verwendungsbeschränkungen die Teilnahme am Grundwehrdienst nicht zugemutet werden kann (Fortbildung von BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29.67]); auf die Frage, welche Anforderungen in einem Kriegsfall an sie gestellt werden können, kommt es nicht an.

    In dem den vor 1973 geltenden § 8 a Abs. 1 WPflG betreffenden Urteil BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29.67] hat der erkennende Senat entschieden, daß die Wehrersatzbehörde ohne sogenannten Beurteilungsspielraum über die Tauglichkeit des Wehrpflichtigen entscheidet; die Prüfungsmaßstäbe ergäben sich unmittelbar aus dem Gesetz: Bei "tauglichen" Wehrpflichtigen werde diejenige Eignung vorausgesetzt, die für die bei Ableistung des Grundwehrdienstes verlangte Dienstleistung erforderlich sei.

    Die beiden erstgenannten Gruppen entsprechen der Gruppe der nach bisherigem Recht als "tauglich" zu bezeichnenden Wehrpflichtigen; für sie kamen schon nach der bisherigen Rechtslage (§ 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG [1969]) Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Tätigkeiten (Verwendungsausschlüsse) in Betracht, wenn sie nach "Maßgabe des ärztlichen Urteils" erforderlich waren; die Forderung, daß sie uneingeschränkt an der Grundausbildung im Grundwehrdienst teilzunehmen hatten, blieb dadurch unberührt; daraus ergab sich - wie im Urteil BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29.67] (154 f.) dargelegt worden ist - das entscheidende Merkmal für die Abgrenzung dieser Gruppe.

    Bei dieser neuen Rechtslage bleiben die Grundsätze des Urteils BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29.67] für die Abgrenzung der neuen Tauglichkeitsgrade von § 8 a WPflG im wesentlichen unberührt: Wehrdienstfähig ist, wer - nunmehr unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden "Einschränkung in der Grundausbildung" - für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; maßgeblich bleiben - unter Berücksichtigung der genannten "Einschränkung" - die Anforderungen, mit denen der Wehrpflichtige bei Ableistung des Grundwehrdienstes zu rechnen hat.

  • BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 27.73

    Änderung eines Tauglichkeitsgrades - Anforderungen an die Ableistung eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1975 - 8 C 24.75
    Die damit aufgestellten Grundsätze galten in gleicher Weise für die Abgrenzung der nach dem bisher geltenden Recht als "dauernd untauglich" einzustufenden Wehrpflichtigen: Nur derjenige, für den wegen festgestellter körperlicher oder geistiger Mängel jede Art von Dienstleistungen in der Bundeswehr unzumutbar ist, war nach der bisherigen Rechtslage als "dauernd untauglich" und ist nach der jetzigen Rechtslage als "nicht wehrdienstfähig" anzusehen (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 27.73 -).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem …

    Der Senat hat in demUrteil vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 - (BVerwGE 49, 118 [119, 124 f.]) auf der Grundlage der bindenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (§ 137 Abs. 2 VwGO) einen Wehrpflichtigen trotz "einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit links mit Hörrest" und "geringgradiger Innenohrschwerhörigkeit vor allem im Hochtonbereich rechts" für wehrdienstfähig (mit Einschränkungen der Verwendungsfähigkeit) gehalten.
  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 79.75

    Nachmusterung nach Erlass eines Musterungsbescheides - Anforderungen an die …

    Selbst wenn nämlich für diese Wehrpflichtigen ein Verwendungsgrad festzusetzen sei, reiche nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 - die Feststellung "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" als solche aus, um den vom Musterungsarzt festgestellten gesundheitlichen Mängeln bei der Heranziehung der Wehrpflichtigen zum Wehrdienst hinreichend Rechnung zu tragen.

    Der Oberbundesanwalt führt unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 - aus, der angefochtene Überprüfungsbescheid sei hinreichend bestimmt und bilde daher eine hinreichende Grundlage für den Einberufungsbescheid.

    Der vom Verwaltungsgericht erhobenen Forderung nach derartigen ärztlichen Feststellungen kann nicht nur deshalb kein Raum gegeben werden, weil es nicht möglich ist, bereits im Überprüfungsverfahren die später möglicherweise einmal aus medizinischen Gründen erforderlich werdenden dienstlichen Einschränkungen hypothetisch festzulegen (vgl. in dieser Hinsicht das Urteil des erkennenden Senats vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 -).

    Daß der Widerspruchsbescheid diese Festsetzung in der Begründung getroffen hat, steht ihrer Wirksamkeit nicht entgegen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 -), wenngleich zu wünschen ist, daß die Wehrersatzbehörden von dieser dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannten Übung künftig abgehen und auch den Verwendungsgrad schon im Überprüfungsbescheid ausdrücklich festsetzen werden.

  • BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Da diese Unterscheidung fortgefallen ist (vgl. BVerwGE 49, 118), kann auf diese Urteile insoweit nur noch beschränkt zurückgegriffen werden.

    Die für diese Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze sind im Anschluß an BVerwGE 31, 149 in BVerwGE 49, 118 (vgl. z.B. auch Urteile vom 23. Juni 1976 - BVerwG 8 C 87.74 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 21] …und vom 9. Februar 1977 - BVerwG 8 C 34.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24]) dahin zusammengefaßt worden: wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung "für bestimmte Tätigkeiten" oder "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grund wehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten.

  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 21.75

    Verpflichtung der zuständigen Wehrersatzbehörde zur Festsetzung eines …

    Der Oberbundesanwalt führt unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 - aus, die angefochtenen Bescheide seien hinreichend bestimmt.

    Der vom Verwaltungsgericht erhobenen Forderung nach derartigen musterungsärztlichen Feststellungen kann nicht nur deshalb kein Raum gegeben werden, weil es nicht möglich ist, bereits im Musterungsverfahren die später möglicherweise einmal aus medizinischen Gründen erforderlich werdenden dienstlichen Einschränkungen hypothetisch festzulegen (vgl. in dieser Einsicht das Urteil des erkennenden Senats vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 -).

    Daß der Widerspruchsbescheid diese Festsetzung in der Begründung getroffen hat, steht ihrer Wirksamkeit nicht entgegen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 -), wenngleich zu wünschen ist, daß die Wehrersatzbehörden von dieser dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannten Übung künftig abgehen und auch den Verwendungsgrad schon im Musterungsbescheid ausdrücklich festsetzen werden.

  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 31.82

    Anforderungen an die Zumutbarkeit des Grundwehrdienstes - Anforderungen an die …

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt sich die Wehrdienstfähigkeit danach, ob dem Wehrpflichtigen nach seiner körperlichen und geistigen Verfassung die Ableistung des Grundwehrdienstes zugemutet werden kann (vgl.Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 158.67 - amtl. Umdruck S. 10, vom 30. September 1971 - BVerwG VIII C 114.70 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 2 S. 3 [5], vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 99.71 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 10 S. 27 [29], vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 87.72 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 11 S. 31 [34], vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 15 S. 1 [3], vom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 65.75 - a.a.O. undvom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 92.74 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 19 S. 23).
  • BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76

    Verwendungsgrade - Wehrdienstfähigkeit

    Im Sinne des neugefaßten § 8 a WPflG ist, wie im Anschluß an BVerwGE 31, 149 in BVerwGE 49, 118 ausgeführt worden ist, wehr dienst fähig der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung "für bestimmte Tätigkeiten" oder "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist.
  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 40.78
    Die für diese Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze sind im Anschluß an BVerwGE 31, 149 in BVerwGE 49, 118 (vgl. z.B. auch Urteile vom 23. Juni 1976 - BVerwG 8 C 87.74 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 21] …und vom 9. Februar 1977 - BVerwG 8 C 34.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24]) dahin zusammengefaßt worden: wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung "für bestimmte Tätigkeiten" oder "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grund wehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten.
  • BVerwG, 26.05.1976 - 8 CB 85.75

    Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen trotz linksseitiger Taubheit mit …

    Das hat der Senat bereits in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 - entschieden, dem ein ähnlicher Fall zugrunde lag.
  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 47.75

    Einstufung als wehrdienstfähig - Einberufung zum Wehrdienst

    Daß der Widerspruchsbescheid diese Feststellung in der Begründung getroffen hat, steht ihrer Wirksamkeit nicht entgegen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 -), wenngleich zu wünschen ist, daß die Wehrersatzbehörden von dieser dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannten Übung künftig abgehen und auch den Verwendungsgrad schon im Überprüfungsbescheid ausdrücklich festsetzen werden.
  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 32.84

    Verwendungsfähigkeit eines Wehrpflichtigen mit Einschränkung in der …

    Wehrgerechtigkeit durch die Heranziehung möglichst aller wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen zu erreichen (vgl. BT-Drucks. VI/3011 S. 8;Urteil vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 24.75 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 15 S. 1 ), einem das Interesse des einzelnen Wehrpflichtigen überwiegenden Interesse der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 40, 65 ).
  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 86.83

    Verfügbarkeit eines Mediziners für den Grundwehrdienst - Vertrauensschutz …

  • BVerwG, 26.01.1983 - 8 CB 63.81

    Ableistung des Wehrdienstes mit Einschränkung der Verwendungsfähigkeit in der …

  • BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 61.76

    Beurteilung von Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit eines …

  • BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 5.76

    Anfechtung eines Musterungsbescheides und des Tauglichkeitsgrades sowie des …

  • BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 60.75

    Festsetzung des Tauglichkeitsgrades und Verwendungsgrades in einem …

  • BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 98.74

    Festsetzung von Tauglichkeitsgrad und Verwendungsgrad in der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1976 - VIII C 24.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,6808
BVerwG, 28.07.1976 - VIII C 24.75 (https://dejure.org/1976,6808)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1976 - VIII C 24.75 (https://dejure.org/1976,6808)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1976 - VIII C 24.75 (https://dejure.org/1976,6808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,6808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Besondere Härte - Abschaffung von Milchvieh - Zurückstellungsgrund

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht