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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 258.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,6802
BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 258.63 (https://dejure.org/1964,6802)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1964 - VIII C 258.63 (https://dejure.org/1964,6802)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1964 - VIII C 258.63 (https://dejure.org/1964,6802)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgültigkeit des § 3a Abs. 1 Beihilfeverordnung (BVO) Rheinland-Pfalz vom 31. März 1958 i.d.F. der Änderungsverordnung vom 8. Oktober 1959

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 258.63
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG VIII C 155.63 -, DÖD 1965 S. 14, ausführlich dargelegt.

    Solange dies nicht der Fall ist, kann die Ermessensentscheidung des Verordnungsgebers, das bisherige System der Beitragserstattung im Beihilfenweg zu verlassen, nicht beanstandet werden (vgl. das bereits genannte Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG VIII C 155.63 -).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 258.63
    Der Gesetzgeber hat jedoch bei der Frage, welcher Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie angemessen sei, ein weitgehendes Ermessen (BVerfGE 4, 115 [BVerfG 01.12.1954 - 2 BvG 1/54] [135/136] und BVerfGE 8, 1 [19, 22/23]).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 258.63
    Der Gesetzgeber hat jedoch bei der Frage, welcher Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie angemessen sei, ein weitgehendes Ermessen (BVerfGE 4, 115 [BVerfG 01.12.1954 - 2 BvG 1/54] [135/136] und BVerfGE 8, 1 [19, 22/23]).
  • BVerwG, 25.04.1957 - II C 50.55
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 258.63
    Das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehörende Alimentationsprinzip gebietet es allerdings, daß der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien einen angemessenen Unterhalt gewährt und sie damit von der Notwendigkeit einer eigenen Daseinsvorsorge freistellt (BVerwGE 5, 39 [40]).
  • VG München, 08.12.2016 - M 17 K 15.2634

    Ausschluss des Ehegatten des Beihilfeberechtigten aus dem Beihilfeanspruch wegen …

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, wie die am Alimentationsgrundsatz - der seinerseits zu diesen hergebrachten Grundsätzen gehören mag - orientierte Beihilfe im Einzelnen auszugestalten ist, gibt es nicht (vgl. Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 258.63 und BVerwG VIII C 290.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 5)).
  • VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.519

    Aufwendungen für finanziell selbständige Ehefrau

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, wie die am Alimentationsgrundsatz - der seinerseits zu diesen hergebrachten Grundsätzen gehören mag - orientierte Beihilfe im Einzelnen auszugestalten ist, gibt es nicht (vgl Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 258.63 und BVerwG VIII C 290.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 5)).
  • BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78

    Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer …

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, wie die am Alimentationsgrundsatz - der seinerseits zu diesen hergebrachten Grundsätzen gehören mag - orientierte Beihilfe im einzelnen auszugestalten ist, gibt es nicht (vgl. Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 258.63 und BVerwG VIII C 290.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 5]).
  • BVerwG, 04.03.1970 - VI C 23.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Bei seinem weiteren Argument, daß durch Verordnung jedenfalls nicht die Beihilfefähigkeit von "notwendigen und angemessenen" Aufwendungen (§ 88 Abs. 1 Satz 2 LBG) hätte ausgeschlossen werden dürfen, hat das Berufungsgericht möglicherweise nicht in seine Erwägungen einbezogen, daß der Gesetzgeber, dem Verordnungsgeber hinsichtlich der Konkretisierung des Begriffs "angemessen" ein - wenn, auch begrenztes - Ermessen übertragen kann (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 258.63 - [S. 8] zur Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz).
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