Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgebender Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung - Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "weitgehend geförderten" Ausbildungsabschnitts - Praktikum als Teil des Ausbildungsabschnitts ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 04.12.1968 - I 71/68
- BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69
Von dieser Rechtsprechung ausgehend, hat der Senat im Anschluß an seine grundsätzliche Entscheidung BVerwGE 34, 278 im Urteil BVerwGE 36, 313 näher ausgeführt, daß die Verwaltungsvorschriften des Bundesministers der Verteidigung, soweit sie jedes Hochschulstudium schon nach Ablauf von zwei Semestern als weitgehend gefördert bezeichnen, rechtlichen Bedenken unterliegen. - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69
Maßgebender Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist der Abschluß des Musterungsverfahrens durch den Erlaß des Widerspruchsbescheids (BVerwGE 34, 155). - BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69
Ein Praktikum, dessen Ableistung außerhalb der Hochschule vor Beginn des Studiums zwingend vorgeschrieben ist, ist zwar Studienvoraussetzung, kann aber als solche nicht ein Teil des Ausbildungsabschnitts "Studium" selbst sein (vgl. insoweit Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 56.70 - [BWV 1971, 92] und Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 -). - BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69
Ein Praktikum, dessen Ableistung außerhalb der Hochschule vor Beginn des Studiums zwingend vorgeschrieben ist, ist zwar Studienvoraussetzung, kann aber als solche nicht ein Teil des Ausbildungsabschnitts "Studium" selbst sein (vgl. insoweit Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 56.70 - [BWV 1971, 92] und Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 -). - BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68
Wehrdienst für Medizinstudenten
Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69
Von dieser Rechtsprechung ausgehend, hat der Senat im Anschluß an seine grundsätzliche Entscheidung BVerwGE 34, 278 im Urteil BVerwGE 36, 313 näher ausgeführt, daß die Verwaltungsvorschriften des Bundesministers der Verteidigung, soweit sie jedes Hochschulstudium schon nach Ablauf von zwei Semestern als weitgehend gefördert bezeichnen, rechtlichen Bedenken unterliegen.
- BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 65.81
Wehrpflicht - Zurückstellung - Widerruf - Studiumsabbruch - Vorgeschriebenes …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind zeitlich einem Studium vorangehende Praktika selbständige Ausbildungsabschnitte (vgl. Urteile vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 - amtl. Umdruck S. 5 und vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 185.70 - amtl. Umdruck S. 6 f.). - BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68 Über das Verhältnis einer besonderen Härte als Entlassungsgrund nach der genannten Vorschrift zu einer besonderen Härte als Zurückstellungsgrund nach § 12 Abs. 4 WpflG hat der Senat in seinem Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 26.69 - (BWV 1969, 257; in BVerwGE 32, 243 insoweit nicht abgedruckt) grundsätzlich ausgeführt:.
- BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung
Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 sowie die bereits erwähnten Urteile BVerwGE 34, 278 und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -). - BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung …
Urteile BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - BVerwG VIII C 104.69] und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -). - BVerwG, 25.11.1980 - 8 B 76.80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verhältnis eines …
Denn in einem Revisionsverfahren kann zu § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a des Wehrpflichtgesetzes im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 1. Juli 1971 - BVerwG 8 C 26.69 - [mit weit. Nachw.] und vom 10. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 185.70 -) möglicherweise die Rechtsfrage weiter grundsätzlich geklärt werden, in welchem Verhältnis ein betriebswirtschaftliches Praktikum der hier vorliegenden Art zu dem Studium der Betriebswirtschaftslehre selbst steht und ob und wie sich seine Ableistung auf die Frage auswirkt, wann der Ausbildungsabschnitt als weitgehend gefördert anzusehen ist.
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