Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,41
BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67 (https://dejure.org/1968,41)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1968 - VIII C 28.67 (https://dejure.org/1968,41)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1968 - VIII C 28.67 (https://dejure.org/1968,41)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,41) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer feindlichen Armee aus freiwillig dienenden Soldaten - Einstellung zu dem Notwehrrecht des Staates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 464
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67
    Art. 4 Abs. 3 GG schützt nur die prinzipielle Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe auf Grund einer Gewissensentscheidung des einzelnen, der für sich den Dienst mit der Waffe in Frieden und Krieg schlechthin und allgemein ablehnt (BVerfGE 12, 45 [57, 58]).
  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61

    Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers - …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67
    Daher kann ein Wehrpflichtiger, der die Vernichtung von Menschen im Kriege zwar als sinnlos und unheilvoll ansieht, sich selbst aber für imstande hält, unter Umständen an der Bekämpfung eines Angreifers mit Waffen teilzunehmen, nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden (Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 -, Buchholz a.a.O. Nr. 13 = NJW 1963, 1994 = NZWehrr.
  • BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67
    Die Verweigerung des Kriegsdienstes wird allein durch die Zielsetzung gerechtfertigt, daß das menschliche Leben unter keinen Umständen vernichtet werden dürfe (Urteil vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt bei dem Wehrpflichtigen eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG dann - aber auch nur dann - vor, wenn bei ihm die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können (vgl. z.B. die Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 24 = DVBl. 1970, 464 = BWV 1969, 115 = NZWehrr.
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 114.68

    Begriff der Gewissensentscheidung - Anspruch auf Anerkennung als …

    Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, im Kriege mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt und damit den Wehrpflichtigen von einer in Verfassung und Gesetz allgemein auferlegten staatsbürgerlichen Pflicht freistellt (…BVerfGE a.a.O. S. 56 f.; Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr. 1969, 118]).

    1964, 132] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 -, a.a.O.).

    Schließt jedoch der Wehrpflichtige von vornherein bei der Darlegung seiner Gewissensentscheidung eine bestimmte Art von Kriegen, etwa Kriege gegen bestimmte Gegner oder aber Kriegshandlungen in bestimmten historischen Situationen, als mögliche Ursache seiner Gewissensnot aus, hält er in diesen Fällen sich einer Anwendung von Waffen für fähig, so ist auch seine Entscheidung nicht, wie dies das Grundgesetz verlangt, ihrem Inhalt nach in einem generellen, "absoluten" Sinne gegen den Waffendienst schlechthin, gegen das Töten eines anderen Menschen mit Waffen im Rahmen von Kriegshandlungen, gerichtet, sondern hat sie ebenfalls den Charakter einer situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung (vgl. das Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 58.68

    Verweigerung des Kriegsdienstes auf Grund einer Gewissensentscheidung

    Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, im Kriege mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt und damit den Wehrpflichtigen von einer in Verfassung und Gesetz allgemein auferlegten staatsbürgerlichen Pflicht freistellt (…BVerfGE a.a.O. S. 56 f.; Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr. 1969, 118]).

    1964, 132] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 -, a.a.O.).

    Schließt jedoch der Wehrpflichtige von vornherein bei der Darlegung seiner Gewissensentscheidung eine bestimmte Art von Kriegen, etwa solche mit bestimmten Waffen oder gegen bestimmte Gegner, oder aber Kriegshandlungen in bestimmten historischen Situationen als mögliche Ursache seiner Gewissensnot aus, hält er in diesen Fällen sich einer Anwendung von Waffen für fähig, so ist auch seine Entscheidung nicht, wie dies das Grundgesetz verlangt, ihrem Inhalt nach in einem generellen, "absoluten" Sinne gegen den Waffendienst schlechthin, gegen das Töten eines anderen Menschen mit Waffen im Rahmen von Kriegshandlungen gerichtet, sondern hat sie ebenfalls den Charakter einer situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung (vgl. das Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 -, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht