Rechtsprechung
| BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erstattung eines Verdienstausfalls - Verdienstausfall auf Grund einer Musterung - Anwendbarkeit des Arbeitsplatzschutzgesetzes (AplSchG) auf Gewerbetreibende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 09.02.1965 - 10 K 468/64
- BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66
Papierfundstellen
- BVerwGE 32, 158
- MDR 1969, 1040
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
Finanzvertrag
Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66
Ob eine gesetzliche Vorschrift diesen Grundsatz verletzt, hängt nach der mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob es der Gesetzgeber versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerwGE 16, 302 [BVerwG 03.09.1963 - I C 151/59] im Anschluß an BVerfGE 9, 334). - BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59
Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße - …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66
Ob eine gesetzliche Vorschrift diesen Grundsatz verletzt, hängt nach der mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob es der Gesetzgeber versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerwGE 16, 302 [BVerwG 03.09.1963 - I C 151/59] im Anschluß an BVerfGE 9, 334).
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 12. Juni 1969 (BVerwGE 32, 158 ) die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung bejaht. - VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20
Anspruch auf Unterhaltssicherung aus § 5 USG 2020 bei Entfall des Arbeitsentgelts …
Diese Entgeltfortzahlungspflicht ist - im Gegensatz zu der Vorschrift des § 616 BGB - nicht abdingbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1969 - VIII C 3.66 -, juris, Rn. 16), steht mithin nicht zur Disposition der Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses. - BVerwG, 26.10.1971 - I C 73.70
Wirksamkeit der Wahl eines Gewerkschaftssekretärs in den Berufsbildungsausschuss …
Er umfaßt im Sinne der arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung Personen, die auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienst eines anderen Leistungen erbringen, ohne daß es auf die Art der Arbeitsleistung ankommt (BAG 19, 324 [329]; BGHZ 10, 187 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52] [190]; BSG BB 1962, 923;… BVerwG a.a.O.; BVerwGE 32, 158;… Hueck-Nipperdey Lehrbuch des Arbeitsrechts, Erster Band, 7. Aufl. 1963, § 9 II). - BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 57.70 Ungleichbehandlung von Einkommensteuerpflichtigen und Lohnsteuerpflichtigen ergangenen Entscheidungen des erkennenden Senats BVerwGE 31, 54 (59 f.) [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 113/67], die ebenfalls einen Rechtsanwalt und Notar, und BVerwGE 32, 158 (164 f.) [BVerwG 12.06.1969 - VIII C 3/66], die einen Hausgewerbebetreibenden betrafen.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.