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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,668
BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66 (https://dejure.org/1969,668)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1969 - VIII C 3.66 (https://dejure.org/1969,668)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1969 - VIII C 3.66 (https://dejure.org/1969,668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung eines Verdienstausfalls - Verdienstausfall auf Grund einer Musterung - Anwendbarkeit des Arbeitsplatzschutzgesetzes (AplSchG) auf Gewerbetreibende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 158
  • MDR 1969, 1040
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66
    Ob eine gesetzliche Vorschrift diesen Grundsatz verletzt, hängt nach der mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob es der Gesetzgeber versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerwGE 16, 302 [BVerwG 03.09.1963 - I C 151/59] im Anschluß an BVerfGE 9, 334).
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59

    Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße - …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 3.66
    Ob eine gesetzliche Vorschrift diesen Grundsatz verletzt, hängt nach der mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob es der Gesetzgeber versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerwGE 16, 302 [BVerwG 03.09.1963 - I C 151/59] im Anschluß an BVerfGE 9, 334).
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 12. Juni 1969 (BVerwGE 32, 158 ) die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung bejaht.
  • VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20

    Anspruch auf Unterhaltssicherung aus § 5 USG 2020 bei Entfall des Arbeitsentgelts …

    Diese Entgeltfortzahlungspflicht ist - im Gegensatz zu der Vorschrift des § 616 BGB - nicht abdingbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1969 - VIII C 3.66 -, juris, Rn. 16), steht mithin nicht zur Disposition der Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses.
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 73.70

    Wirksamkeit der Wahl eines Gewerkschaftssekretärs in den Berufsbildungsausschuss …

    Er umfaßt im Sinne der arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung Personen, die auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienst eines anderen Leistungen erbringen, ohne daß es auf die Art der Arbeitsleistung ankommt (BAG 19, 324 [329]; BGHZ 10, 187 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52] [190]; BSG BB 1962, 923;… BVerwG a.a.O.; BVerwGE 32, 158;… Hueck-Nipperdey Lehrbuch des Arbeitsrechts, Erster Band, 7. Aufl. 1963, § 9 II).
  • BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 57.70
    Ungleichbehandlung von Einkommensteuerpflichtigen und Lohnsteuerpflichtigen ergangenen Entscheidungen des erkennenden Senats BVerwGE 31, 54 (59 f.) [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 113/67], die ebenfalls einen Rechtsanwalt und Notar, und BVerwGE 32, 158 (164 f.) [BVerwG 12.06.1969 - VIII C 3/66], die einen Hausgewerbebetreibenden betrafen.
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