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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,53
BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63 (https://dejure.org/1965,53)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1965 - VIII C 334.63 (https://dejure.org/1965,53)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1965 - VIII C 334.63 (https://dejure.org/1965,53)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 258
 
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Wird zitiert von ... (93)

  • VGH Bayern, 18.06.2024 - 24 ZB 23.1291

    Antragsfrist im Trennungsgeld ist der Wiedereinsetzung nicht zugänglich

    Anders ist das nur, sofern es der Normgeber abweichend geregelt hat und das einschlägige Recht - ggf. unter strengeren Voraussetzungen - Wiedereinsetzung, Nachsichtgewährung oder sonstige Ausnahmen gestattet (…vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 38.95 - juris Rn. 11;… BVerwG, U.v. 22.10.1993 - 6 C 10.92 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 28.6.1965 - VIII C 334.63 - BVerwGE 21, 258/261 = BeckRS 1965, 104254).

    Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte in der Entwurfsbegründung (vgl. BT-Drs. 7/283) ist nicht davon auszugehen, dass er hiervon abweichen wollte (vgl. zum Einfluss hergebrachter Begriffsinhalte auf die geforderte Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung im Beihilferecht BVerwG, U.v. 28.6.1965 - VIII C 334.63 - BVerwGE 21, 258/260 = BeckRS 1965, 104254).

    Es verpflichtet den Normgeber jedenfalls auch nicht, das Interesse eines schuldlos Säumigen an der Wiedereröffnung einer Frist zu berücksichtigen, wenn die Fristdauer sachgerecht gewählt ist und es sich - wie hier (…vgl. Rn. 21) - nicht um Ansprüche handelt, von denen die wirtschaftliche Existenz des Berechtigten abhängt (vgl. BVerwG, U.v. 28.6.1965 - VIII C 334.63 - BVerwGE 21, 258/262 = BeckRS 1965, 104254).

    Auch hier besteht ein Gestaltungsspielraum, der erst dort auf seine Grenzen stößt, wo im Normalfall nach der Lebenserfahrung dem Berechtigten nicht mehr genügend Zeit zur Anspruchsverwirklichung auch für den Fall verbleibt, dass er im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches oder auch später für einen vorübergehenden Zeitraum gehindert ist, diesen geltend zu machen (vgl. BVerwG, U.v. 28.6.1965 - VIII C 334.63 - BVerwGE 21, 258/262 = BeckRS 1965, 104254;… HessVGH, B.v. 25.1.2022 - 1 A 1749/18 - juris Rn. 38;… BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 41).

    Die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und andere Formen der Nachsichtgewährung bilden kein tragendes Strukturprinzip des Beamtenrechts, das der Normgeber zu berücksichtigen hätte (vgl. BVerwG, U.v. 28.6.1965 - VIII C 334.63 - BVerwGE 21, 258/263 = BeckRS 1965, 104254).

  • BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08

    Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des …

    Bereits das Entstehen einer beihilfefähigen Aufwendung löst den Rechtsanspruch auf Gewährung einer Beihilfe zu dieser Aufwendung aus (Urteil vom 28. Juni 1965 - BVerwG 8 C 334.63 - BVerwGE 21, 258 ).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …

    Der Ablauf der Jahresfrist führt auch dazu, dass der Anspruch auf eine Beihilfe zu der betreffenden Aufwendung erlischt (vgl. Urteil vom 28. Juni 1965 - BVerwG 8 C 334.63 - BVerwGE 21, 258 ).
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