Rechtsprechung
| BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung des Zurückstellungsgrundes durch ein Fehlverhalten seines Vaters als Inhaber eines Betriebes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 27.01.1970 - 662 I 69
- BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
- VG Augsburg, 20.03.1973 - 662 I 69
- BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 46.73
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger vermögen sie nur im Wege der auf dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden sogenannten Selbstbindung der Verwaltung zu entfalten, und zwar insoweit, als der einzelne einen Rechtsanspruch geltend machen kann, daß die Verwaltung in seinem Falle nicht ohne sachlichen Grund von der durch die Verwaltungsvorschriften gesteuerten Verwaltungsübung abweiche (vgl. BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - BVerwG VIII C 104.69] [280/281]).Urteile BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - BVerwG VIII C 104.69] und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -).
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68
Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Eine derartige Selbstbindung scheitert in bezug auf die Einberufungsanordnungen nicht an deren Regelungsgegenstand: Sie enthalten nicht in der Art einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift eine Weisung zur Auslegung von Rechtsvorschriften, sondern betreffen den Bereich, innerhalb dessen die Wehrbehörden bei der Einberufung der Wehrpflichtigen nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden haben (vgl. BVerwGE 36, 323 [BVerwG 26.11.1970 - BVerwG VIII C 104.68]).Der vorliegende Zusammenhang erfordert keine abschließende Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen die Wehrbehörden im Rahmen des Ermessens, das ihnen bei der Auswahl der Wehrpflichtigen im Hinblick auf deren Eignung und auf den Personalbedarf der Bundeswehr eingeräumt ist (BVerwGE 36, 323 [BVerwG 26.11.1970 - BVerwG VIII C 104.68]), auch das Alter der zum Grundwehrdienst heranstehenden Wehrpflichtigen berücksichtigen dürfen.
- BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 30.69
Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen im landwirtschaftlichen Betrieb der …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Sollte nach weiterer Aufklärung der Klage stattzugeben sein, so wäre der Musterungsbescheid im ganzen aufzuheben (BVerwGE 37, 73 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 30.69]).
- BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 40.70
Zulässigkeit der Heranziehung zum vollen Wehrdienst bei Fehlen der …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Vollendung des 25. Lebensjahres, nur zum verkürzten Wehrdienst heranzuziehen (Art. 1 Nr. 2 des Änderungsgesetzes; § 5 Abs. 3 WpflG a.F.; zu letzterer Vorschrift vgl. das Urteil des Senats vom 11. November 1971 - BVerwG VIII C 40.70 -). - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Der Revisionsprüfung zugrunde zu legen ist, da die Musterungs- und die Einberufungsentscheidung angefochten sind, die Rechts- und Sachlage bei Erlaß des Widerspruchsbescheides der Musterungskammer bzw. im Zeitpunkt des in dem Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungstermins (Urteil, des erkennenden Senats vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 36.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 38 = DÖV 1969, 756 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 36.69] = BWV 1969, 257] insoweit in BVerwGE 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 36.69] nicht abedruckt; ferner BVerwGE 34, 155). - BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Der Revisionsprüfung zugrunde zu legen ist, da die Musterungs- und die Einberufungsentscheidung angefochten sind, die Rechts- und Sachlage bei Erlaß des Widerspruchsbescheides der Musterungskammer bzw. im Zeitpunkt des in dem Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungstermins (Urteil, des erkennenden Senats vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 36.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 38 = DÖV 1969, 756 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 36.69] = BWV 1969, 257] insoweit in BVerwGE 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 36.69] nicht abedruckt; ferner BVerwGE 34, 155). - BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Der erkennende Senat, hat in der Entscheidung BVerwGE 34, 273 [BVerwG 10.12.1969 - BVerwG VIII C 207.67] in allgemeingültiger. - BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt das Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 -, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 65 = BWV 1970, 139) ist ein Wehrpflichtiger im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG unentberlich, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen, auf gefangen noch durch Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Ersatzkraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde. - BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung
Auszug aus BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Zu einer in einem anderen Urteil des gleichen Verwaltungsgerichts näher gekennzeichneten Einberufungsanordnung und einer dem entsprechenden Einberufungspraxis hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - grundsätzlich entschieden:. - BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 41.69
Abgrenzung von Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage bei einem Angriff gegen …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Es ist, wie der erkennende Senat in einer anderen Entscheidung aufgeführt hat (Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG VIII C 41.69 - [NJW 1972, 656]), zu beachten, daß das "Auffangen" des Ausfalles der Arbeitskraft des Wehrpflichtigen im Sinne der angeführten Entscheidung sich nicht darin erschöpft, daß bei der bisherigen Organisation des Betriebes auf andere Personen zurückgegriffen wird, die die gleichen Aufgaben wie bisher der Wehrpflichtige erfüllen können. - BVerwG, 11.07.1962 - V C 75.62
Leistungen für die Ausbildung der Körperbehinderten durch die Fürsorgeträger - …
- BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69
Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Abschluss des Musterungsverfahrens als …
- BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 53.72
Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund von Unentbehrlichkeit in einem …
Der erkennende Senat hat daher die Möglichkeit, einen Wehrpflichtigen nach § 5 Abs. 3 Halbsatz 2 WPflG a.F. zum verkürzten Grundwehrdienst heranzuziehen, nur dann noch berücksichtigt, wenn für die Beurteilung ein Zeitpunkt maßgebend war, in dem die ursprüngliche Regelung in § 5 Abs. 3 Halbsatz 2 WPflG noch galt (Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 -).Der erkennende Senat hat in seiner Rechtsprechung dazu noch ausgeführt (Urteile vom 9. Juni 1971 - BVerwG VIII C 41.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 52 = BWV 1972, 281 = NJW 1972, 656] und vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 -), daß das Auffangen des Ausfalls der Arbeitskraft des Wehrpflichtigen sich nicht darin erschöpft, daß bei der bisherigen Organisation des Betriebes auf andere Personen zurückgegriffen wird, die die gleichen Aufgaben wie bisher der Wehrpflichtige erfüllen können.
Es steht im Widerspruch zu dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 -, in dem der Senat davon ausgegangen ist, daß alle nach den gegebenen Verhältnissen möglichen und zumutbaren innerbetrieblichen Maßnahmen getroffen werden müssen.
- BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71
Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr …
Mit dieser Ansicht setzt sich der erkennende Senat mit seinem Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 - nicht in Widerspruch. - BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74
Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Durchführung einer …
Die im Zulassungsbeschluß des Senats vom 11. Juli 1974 aufgeworfene Frage ist deshalb dahin zu beantworten, daß der Musterungsbescheid vollziehbar war, als der Einberufungsbescheid erging (Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 -).
- BVerwG, 13.09.1972 - VIII C 132.70
Anforderungen an die Substantiierung eines Zurückstellungsgrundes gegen eine …
Ist er hingegen nicht behebbar, so steht der Einberufung des Klägers entgegen, daß es die Wehrersatzbehörden unterlassen haben zu prüfen, ob der Kläger nach dem im Einberufungszeitpunkt noch geltenden § 5 Abs. 3 Alternative 2 WPflG zum verkürzten Grundwehrdienst heranzuziehen ist (…Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG VIII C 40.70 - [a.a.O.]), was der erkennende Senat trotz Wegfalls dieser Vorschrift auch jetzt noch berücksichtigen muß (Urteile vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 - und vom 7. Juni 1972 - BVerwG VIII C 54.71 -). - BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 10.74
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Anspruch auf Zurückstellung von der …
Die Vorschrift schützt den Betrieb des Wehrpflichtigen oder seiner Eltern als solchen (Urteile vom 11. November 1971 - BVerwG VIII C 40.70 - [Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 5 = NJW 1972, 885] und vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 61]), weil das Wehrpflichtgesetz den wehrdienstbedingten Verlust eines solchen Betriebes für unzumutbar ansieht. - BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 103.71
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen
Die Frage, ob der verkürzte Grundwehrdienst in Betracht kommt, ist nach der im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt gegebenen Rechtslage zu beurteilen (Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 -). - BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerspruch gegen die …
In dem Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG 8 C 36.70 - (bei Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 61 insoweit nicht mit abgedruckt) ist dazu weiter ausgesprochen, das Merkmal, daß ein Ausfall durch innerbetriebliche Maßnahmen nicht aufgefangen werden kann, liege erst dann vor, wenn das auch durch - tatsächlich und rechtlich mögliche - Umdispositionen "seitens des Betriebsinhabers" nicht ermöglicht werden kann. - BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 164.72
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat in seiner Rechtsprechung dazu ausgeführt (Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG VIII C 41.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 52 = BWV 1972, 281 = NJW 1972, 656] und Urteil vom 25. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 61]), daß das Auffangen des Ausfalls der Arbeitskraft des Wehrpflichtigen sich nicht darin erschöpfe, daß bei der bisherigen Organisation des Betriebes auf andere Personen zurückgegriffen wird, die die gleichen Aufgaben wie bisher der Wehrpflichtige erfüllen können. - BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 46.73
Bindung der Vorinstanz an die rechtliche Beurteilung im zurückverweisenden …
Auf die Revision der Beklagten wurde dieses Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen, im wesentlichen aus folgenden Gründen (Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 -). - BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 137.72 Einem Verhalten des Wehrpflichtigen selbst steht hierbei, jedenfalls soweit es sich um den Zurückstellungsgrund der Unentbehrlichkeit in einem elterlichen Betrieb handelt, ein Verhalten seines Vaters als Betriebsinhaber gleich; denn dieser Zurückstellungsgrund schützt den elterlichen Betrieb als solchen (BVerwGE 34, 273 undUrteil vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 61).
- BVerwG, 05.07.1972 - VIII C 128.70
Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit für einen landwirtschaftlichen Betrieb
- BVerwG, 02.05.1972 - VIII B 22.72
Wegfall einer vorzeitigen Heranziehung zum verkürzten Grundwehrdienst - …
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