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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 16.01.1963 | BVerwG, 28.02.1963

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1962 - VIII C 39.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,5576
BVerwG, 22.06.1962 - VIII C 39.62 (https://dejure.org/1962,5576)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1962 - VIII C 39.62 (https://dejure.org/1962,5576)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1962 - VIII C 39.62 (https://dejure.org/1962,5576)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Armenrecht und Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchführung eines Revisionsverfahrens

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.1963 - VIII C 39.62   

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https://dejure.org/1963,7006
BVerwG, 16.01.1963 - VIII C 39.62 (https://dejure.org/1963,7006)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1963 - VIII C 39.62 (https://dejure.org/1963,7006)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1963 - VIII C 39.62 (https://dejure.org/1963,7006)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen zurechenbaren Auswahlverschuldens eines Rechtsanwalts bzgl. eines Fristversäumisses

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.11.1961 - VIII C 429.59
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1963 - VIII C 39.62
    In seinem Urteil vom 9. November 1961 - BVerwG VIII C 429.59 - hat der beschließende Senat unter Hinweis auf Rechtsprechung und Schrifttum zu dieser Frage ausgeführt, daß juristische Mitarbeiter eines Rechtsanwalts und Referendare, die bei ihm beschäftigt werden, keine verantwortlichen Vertreter im Sinne von § 232 Abs. 2 ZPO sind und daß daher ein etwaiges eigenes Verschulden des juristischen Mitarbeiters oder Referendars unerheblich ist.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 39.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2360
BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 39.62 (https://dejure.org/1963,2360)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1963 - VIII C 39.62 (https://dejure.org/1963,2360)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1963 - VIII C 39.62 (https://dejure.org/1963,2360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertretenmüssen des Grund des Gewahrsams eines politischen Häftling bei entgeltlicher nachrichtendienstlicher Tätigkeit - Beweislast in Häftlingssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1965, 585
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 39.62
    Über die Beweislast in Häftlingshilfesachen (Ergänzung zu BVerwGE 12, 230 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60]).

    Das Berufungsgericht könne aber in Fällen der vorliegenden Art nicht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 230 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60]) folgen, daß dies zu Lasten des Antragstellers gehe.

    Führt die amtliche Sachaufklärung nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten zu dem Ergebnis, daß sich die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung nicht feststellen läßt, dann geht dies zu Lasten desjenigen, der die Erteilung der Bescheinigung beantragt hat (BVerwGE 12, 230 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60][235]).

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 190.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 39.62
    Für die Frage der Beweislast gilt auf dem Gebiet des Häftlingshilferechts nichts anderes, als was das Bundesverwaltungsgericht auch für andere Gebiete des Verwaltungsrechts ausgesprochen hat (vgl. die in BVerwGE 12, 236 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 190/60] aufgeführten Entscheidungen).
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 264.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 39.62
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 28. Mai 1959 - BVerwG VIII B 34.59 - und vom 9. Oktober 1962 - BVerwG VIII B 90.61 - vgl. auch Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 264.59 -, NJW 1960 S. 357) geht hierbei das Berufungsgericht davon aus, daß eine gegen Entgelt ausgeübte nachrichtendienstliche Tätigkeit gegen die Gewahrsamsmacht zugunsten einer fremden Macht ein von dem politischen Häftling in der Regel selbst zu vertretender Gewahrsamsgrund ist.
  • BVerwG, 09.10.1962 - VIII B 90.61
    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 39.62
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 28. Mai 1959 - BVerwG VIII B 34.59 - und vom 9. Oktober 1962 - BVerwG VIII B 90.61 - vgl. auch Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 264.59 -, NJW 1960 S. 357) geht hierbei das Berufungsgericht davon aus, daß eine gegen Entgelt ausgeübte nachrichtendienstliche Tätigkeit gegen die Gewahrsamsmacht zugunsten einer fremden Macht ein von dem politischen Häftling in der Regel selbst zu vertretender Gewahrsamsgrund ist.
  • BVerwG, 28.05.1959 - VIII B 34.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 39.62
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 28. Mai 1959 - BVerwG VIII B 34.59 - und vom 9. Oktober 1962 - BVerwG VIII B 90.61 - vgl. auch Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 264.59 -, NJW 1960 S. 357) geht hierbei das Berufungsgericht davon aus, daß eine gegen Entgelt ausgeübte nachrichtendienstliche Tätigkeit gegen die Gewahrsamsmacht zugunsten einer fremden Macht ein von dem politischen Häftling in der Regel selbst zu vertretender Gewahrsamsgrund ist.
  • BVerwG, 24.06.1991 - 9 C 10.90

    Angaben über die Verhältnisse in der DDR - Amerikanischer Geheimdienst - …

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie das Berufungsgericht angenommen hat - der gegenüber dem Kläger wegen Spionage verhängte Gewahrsam bereits nicht aus politischen Gründen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG verhängt worden ist oder ob dessen politischer Charakter aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bejaht werden kann (vgl. insoweit Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 264.59 - insoweit in NJW 1960, 357 nicht abgedruckt; Beschluß vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 B 82.79 - Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 39.62 - DÖV 65, 585 = ZLA 63, 224 (Ls); Beschluß vom 16. Mai 1969 - BVerwG 8 B 228.67 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 7; siehe auch BVerfGE 11, 150 ).

    Danach ist ein solcher Gewahrsam von den Betroffenen regelmäßig zu vertreten (Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 264.59 -, insoweit in NJW 1960, 357 nicht abgedruckt), und zwar nicht nur, wenn die nachrichtendienstliche Tätigkeit gegen Entgelt ausgeübt wurde (Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 39.62 - a.a.O.;… Beschluß vom 16. Mai 1969 - BVerwG 8 B 228.67 - a.a.O., sondern auch dann, wenn sie unentgeltlich, aber ohne zwingenden Grund freiwillig ausgeübt wurde (Beschluß vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 B 82.79 -)).

  • BVerwG, 22.10.1968 - VIII B 6.67

    Ingewahrsamnahme auf Grund einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit - …

    Diese Begriffe hat der Verwaltungsgerichtshof verwendet unter Bezugnahme auf das Urteil des beschließenden Senats vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 - (MDR 63, 709 [L] = DÖV 65, 585 [L] = ZLA 1963, 224 [L]).

    Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs rechtfertigt vielmehr den Schluß, daß die Grundgedanken des Urteils vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 - nicht nur klar verstanden wurden, sondern daß auch die darin verwendeten Begriffe aus Anlaß des vorliegenden Falles keiner weitergehenden Klärung und Bestimmung bedürfen.

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77

    Häftlingshilfe für Fluchthelfer - Interessenlage des Fluchthelfers - Politische …

    Der Senat hat zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG bereits mehrfach entschieden, daß im Häftlingshilfegesetz weder eine Beweisvermutung noch eine Beweiserleichterung zugunsten der politischen Häftlinge oder ihrer Angehörigen vorgesehen ist (Urteil vom 10. Mai 1961 [BVerwGE 12, 230 [235]] und Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 39.62 -).
  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 161.70

    Voraussetzungen der Einziehung eines Flüchtlingsausweises - Zwangslage des …

    Das ist ständige Rechtsprechung des Senats in Häftlingshilfesachen (Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 - vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 73.62 - vom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 110.67 - [Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11]).
  • BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 110.67

    Angaben im Notaufnahmeverfahren als politische Gründe eines Gewahrsams - …

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat zwar der politische Häftling in der Regel den Grund seines Gewahrsams zu vertreten, wenn er wegen einer gegen die Gewahrsamsmacht gerichteten, gegen Entgelt ausgeübten nachrichtendienstlichen Tätigkeit in Gewahrsam genommen worden ist (Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 - und vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 73.62 -).
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 B 98.82

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist, hat ein politischer Häftling regelmäßig den Grund seines Gewahrsams zu vertreten, wenn er wegen einer gegen die Gewahrsamsmacht gerichteten nachrichtendienstlichen Tätigkeit in Gewahrsam genommen worden ist(Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 - undvom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 110.67 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11 S. 15 [17];Beschluß vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 B 82.79 -).
  • BVerwG, 16.05.1969 - VIII B 228.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von …

    Der Verwaltungsgerichtshof hat seiner Entscheidung die ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, insbesondere dessen Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 -, DÖV 1965, 585 (L) = MDR 1963, 709 (L), zugrunde gelegt.
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