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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1963 - VIII C 43.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1879
BVerwG, 31.10.1963 - VIII C 43.62 (https://dejure.org/1963,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1963 - VIII C 43.62 (https://dejure.org/1963,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1963 - VIII C 43.62 (https://dejure.org/1963,1879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer besonderen Zwangslage bei einer Gefahr für den Fortbestand der Familiengemeinschaft - Anforderungen an den Nachweis einer durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1963 - VIII C 43.62
    Art. 6 Abs. 1 GG enthält nicht nur einen Programmsatz; er ist vielmehr unmittelbar geltendes Recht (vgl. BVerwGE 7, 6 [10] unter Hinweis auf v. Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 6 Anm. III Nr. 1, 5, 7).

    Deshalb begründet die besondere Zwangslage eines Familienmitgliedes in der Regel die Vermutung, daß die zugleich mit ihm geflohenen Familienangehörigen sich in einer besonderen Zwangslage befanden (BVerwGE 7, 6).

    Sie wird, wie in BVerwGE 7, 6 [11] ausgeführt wird, regelmäßig als widerlegt anzusehen sein dann, wenn der nicht persönlich gefährdete Familienangehörige sich ohne triftigen Grund erst längere Zeit nach der Flucht des gefährdeten Familienmitgliedes dazu entschlossen hat, auch seinerseits die SBZ zu verlassen.

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1963 - VIII C 43.62
    Wenn bei einer nur subjektiv bedingten besonderen Zwangslage (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; Urteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118 = ROW 1958 S. 82 = ZLA 1958 S. 45) bereits die Vorstellung, es drohe eine Gefahr für eines der besonderen Rechtsgüter, für sich allein zur Begründung einer besonderen Zwangslage ausreichen kann, selbst wenn die befürchtete Gefahr möglicherweise objektiv nicht bestand, so muß der Eintritt dieser rechtlichen Folge erst recht dann anerkannt werden, wenn der objektive Tatbestand einer besonderen Zwangslage bereits gegeben, ihr Eintritt zunächst jedoch noch nicht erkannt, jedenfalls aber noch nicht als ausreichender Anlaß für eine Flucht bewertet worden war.
  • BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1963 - VIII C 43.62
    Wenn bei einer nur subjektiv bedingten besonderen Zwangslage (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; Urteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118 = ROW 1958 S. 82 = ZLA 1958 S. 45) bereits die Vorstellung, es drohe eine Gefahr für eines der besonderen Rechtsgüter, für sich allein zur Begründung einer besonderen Zwangslage ausreichen kann, selbst wenn die befürchtete Gefahr möglicherweise objektiv nicht bestand, so muß der Eintritt dieser rechtlichen Folge erst recht dann anerkannt werden, wenn der objektive Tatbestand einer besonderen Zwangslage bereits gegeben, ihr Eintritt zunächst jedoch noch nicht erkannt, jedenfalls aber noch nicht als ausreichender Anlaß für eine Flucht bewertet worden war.
  • BVerwG, 29.12.1965 - VIII B 74.65

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Entstehung …

    Sein Fall unterscheide sich aber in tatsächlicher Hinsicht wesentlich von dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1963 - BVerwG VIII C 43.62 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 30 = ROW 1964 S. 222, entschiedenen Falle einer Mutter, die ihrem minderjährigen, aus dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone geflüchteten Sohne gefolgt sei.

    Das Berufungsurteil beruht auch nicht, wie mit der Beschwerde zu Unrecht geltend gemacht wird, auf einer Abweichung von der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1963 - BVerwG VIII C 43.62 - es beruht vielmehr auf den im Berufungsurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen, in denen sich der Fall des Klägers von dem in jenem Urteil entschiedenen Falle in rechtserheblicher Weise unterscheidet.

  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 77.79

    Sowjetische Besatzungszone - Ehegattenprivileg - Gefahr für Ehe

    Sie beruhen auf der Anwendung des § 3 BVFG auf den mitfliehenden Ehegatten, der die Erwägung zugrunde liegt, daß die Ehe ein Rechtsgut ist, deren Gefährdung den zurückbleibenden Ehegatten in eine eigene besondere Zwangslage versetzt (vgl. BVerwGE 7, 6; Urteil vom 31. Oktober 1963 - BVerwG 8 C 43.62 - [Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 30]; Urteil vom 29. April 1970 - BVerwG 8 C 136.67 - [Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 57]).
  • BVerwG, 29.04.1970 - VIII C 136.67

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen einer besonderen …

    Die tatsächlichen Voraussetzungen, die nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. BVerwGE 7, 6; ferner u.a. die Urteile vom 25. April 1962 - BVerwG VIII C 93.60 - [JR 1963, 118 = NJW 1962, 1785 = ROW 1963, 82 = ZLA 1963, 62] und vom 31. Oktober 1963 - BVerwG VIII C 43.62 - [Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 30 = ROW 1964, 222]) die Vermutung begründen, daß bei einer gemeinsamen Flucht von Ehegatten beide einer besonderen Zwangslage ausgesetzt waren, wenn einer von ihnen flüchten mußte, um sich einer besonderen Zwangslage zu entziehen, ergeben sich aus der Gefährdung der Ehe- und Familiengemeinschaft, die notwendig eintreten würde, wenn in einer bestehenden Ehe- und Familiengemeinschaft der eine Ehegatte flüchten, der andere aber zurückbleiben würde.
  • BVerwG, 08.01.1971 - VIII B 82.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausstellung eines …

    Die von der Klägerin geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung des Falles führt nur insoweit zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage, als möglicherweise eine entsprechende Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze für die Anerkennung eines mitfliehenden Ehegatten in Betracht kommt (vgl. BVerwGE 7, 6; ferner die Urteile vom 25. April 1962 - BVerwG VIII C 93.60 - [JR 1963, 118 = NJW 1962, 1785 = ROW 1963, 82 = ZLA 1963, 62] und vom 31. Oktober 1963 - BVerwG VIII C 43.62 - [Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 30 = ROW 1964, 222 B ZLA 1967, 15]).
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