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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 43.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,858
BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 43.63 (https://dejure.org/1963,858)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1963 - VIII C 43.63 (https://dejure.org/1963,858)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1963 - VIII C 43.63 (https://dejure.org/1963,858)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 24.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 43.63
    Hierfür hätte es einer ausdrücklichen Bestimmung bedurft (vgl. das ebenfalls am 12. Juni 1963 ergangene Urteil in der Sache BVerwG VIII C 24.63).

    Im angeführten Urteil vom 12. Juni 1963 - BVerwG VIII C 24.63 - hat der erkennende Senat zu einem insoweit ähnlich gelagerten Sachverhalt ausgesprochen:.

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 43.63
    Wollte man, obwohl der Kläger Berufsoffizier ist (BVerfGE 3, 288 [334]; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1963, NJW 1963 S. 1395), in Anlehnung an Art. 33 Abs. 5 GG sinngemäß die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums heranziehen, so würden sie den Gesetzgeber an der vom Kläger beanstandeten Regelung nicht hindern; denn nach diesen Grundsätzen kann der Dienstherr seine Beamten für eine gewisse, auch längere, Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen, ohne sie alsbald besoldungsrechtlich entsprechend einstufen zu müssen.".
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 43.63
    Wollte man, obwohl der Kläger Berufsoffizier ist (BVerfGE 3, 288 [334]; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1963, NJW 1963 S. 1395), in Anlehnung an Art. 33 Abs. 5 GG sinngemäß die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums heranziehen, so würden sie den Gesetzgeber an der vom Kläger beanstandeten Regelung nicht hindern; denn nach diesen Grundsätzen kann der Dienstherr seine Beamten für eine gewisse, auch längere, Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen, ohne sie alsbald besoldungsrechtlich entsprechend einstufen zu müssen.".
  • BVerwG, 31.10.1973 - II B 21.73

    Besetzung einer Planstelle - Bezahlung eines Beamten (oder Angestellten) einer …

    Die Freiheit der Verwaltung, über die Planstellen nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, habe nicht eingeschränkt werden sollen; hierfür hätte es einer ausdrücklichen Bestimmung bedurft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 16, 142 [144, 145]; Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 12. Juni 1963 - BVerwG VIII C 43.63 - [Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 3] und vom 8. Mai 1964 - BVerwG VIII C 117.63 - [ZBR 1964, 315 = DÖD 1964, 177]).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 52.67

    Dauer der Gewährung einer widerruflichen Stellenzulage - Jederzeitige Entziehung …

    Nach dem Ausschußbericht zu § 21 BBesG (Bundestagsdrucksache Nr. 3638, 2. Wahlperiode) sollte § 21 Abs. 2 BBesG "Härten" einschränken, "wenn Beamte jahrelang die Aufgaben eines Amtes versehen müssen, für das der Organisations- und Stellenplan die Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe vorsieht, ohne daß sie befördert werden", und verhindern, "daß diese Stelle für andere Zwecke lange Zeit frei gehalten wird, während der Beamte die Obliegenheiten wahrnehmen muß, für die sie geschaffen ist" (vgl. auch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1963 - BVerwG VIII C 24.63 - [BVerwGE 16, 142, 144 [BVerwG 12.06.1963 - VIII C 24/63]], - BVerwG VIII C 271.63 - und - BVerwG VIII C 43.63 - [Buchholz BVerwG 235, § 21 BBesG Nr. 1 und Nr. 3]).
  • BVerwG, 19.04.1967 - VI C 9.67

    Antrag auf Gewährung einer Stellenzulage gemäß § 21 Abs. 2 des …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dagegen wird der Begriff des Amtes in § 21 Abs. 2 BBesG nicht nach den in der Besoldungsordnung mit den Dienstgradbezeichnungen aufgeführten Amtsarten bestimmt, in die der Beamte befördert wird, sondern mit dem Begriff des Dienstpostens gleichgesetzt, der als der konkrete Aufgabenkreis bei einer bestimmten Dienststelle verstanden wird (BVerwGE 16, 142 [143, 144, 145] undUrteile vom 12. Juni 1963 - BVerwG VIII C 43.63 - undvom 8. Mai 1964 - BVerwG VIII C 117.63 -).
  • BVerwG, 08.05.1964 - VIII C 117.63

    Rechtsmittel

    Dem § 17 Abs. 3 Satz 2 LBesG 54, der eine Stellenzulage für eine bestimmte Beamtengruppe vorsieht und deren Voraussetzungen regelt, ist, wie das erkennende Gericht zu dem insoweit gleichliegenden § 21 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes bereits entschieden hat (Urteile vom 12. Juni 1963 - BVerwGE 16, 142 - und - BVerwG VIII C 43.63 -, Buchholz BVerwG 235, § 21 BBesG Nr. 3), nicht darüber hinaus auch noch zu entnehmen, daß die Freiheit der Verwaltung, über die ihr bewilligten Planstellen nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zu verfügen, hat eingeschränkt werden sollen.
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 48.67

    Anspruch eines Beamten auf Erhalt einer Stellenzulage nach einjähriger …

    (vgl. auch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1963 - BVerwG VIII C 24.63 - [BVerwGE 16, 142, 144 [BVerwG 12.06.1963 - VIII C 24/63]], - BVerwG VIII C 271.63 - und - BVerwG VIII C 43.63 - [Buchholz BVerwG 235, § 21 BBesG Nr. 1 und Nr. 3]).
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