Rechtsprechung
| BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 61.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit der Kreiswehrersatzämter für Dienstantrittsaufforderungen - Gestaltungswirkung von Einberufungsbescheiden - Zeitlicher Wirkungsbereich nicht befolgter Einberufungsbescheide
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kreiswehrersatzamt - Örtliche Zuständigkeit - Vollziehung erlassener Einberufungsbescheide
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 16.05.1974 - 11 K 980/73
- BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 61.74
Papierfundstellen
- BVerwGE 50, 198
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 143.69
Aufhebung des Musterungsbescheids - Örtliche Zuständigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 61.74
Die örtliche Zuständigkeit des Kreiswehrersatzamtes für die Vollziehung erlassener, aber nicht befolgter Einberufungsbescheide bleibt auch dann erhalten, wenn der Wehrpflichtige anderwärts seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt nimmt (Ergänzung zu BVerwGE 36, 327).Allerdings ist mangels gesetzlicher Bestimmungen den organisationsrechtlichen Bestimmungen des Bundesministers der Verteidigung der Grundsatz zu entnehmen, daß ein Kreiswehrersatzamt für die Heranziehung zum Wehrdienst nur hinsichtlich solcher Wehrpflichtiger zuständig ist, die in seinem Bezirk ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben (BVerwGE 36, 327 [329]).
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 61.74
Der gestaltende Teil eines Einberufungsbescheide, durch den das Wehrdienstverhältnis vom Gestellungstermin an hergestellt wird, erledigt sich nicht, wenn der Dienst nicht angetreten wird (BVerwGE 31, 324 [326]). - BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 61.74
Entlassungsgründe im Sinne von § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG können nicht geltend gemacht werden, wenn die besondere Härte, auf die er sich beruft, allein darauf zurückzuführen ist, daß er den Einberufungsbescheid nicht befolgt und den Wehrdienst nicht angetreten hat (BVerwGE 47, 169). - BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 38.73
Eintritt der Entlassungswirkung aus dem Wehrdienst bei schuldhaftem Fernhalten …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 61.74
Eine fiktive Entlassung nach Ablauf der Dienstzeit (§ 29 Abs. 6 WPflG) setzt voraus, daß der Wehrpflichtige als Soldat Dienst geleistet und sich erst nach Antritt des Dienstes schuldhaft von der Truppe ferngehalten hat (Urteil vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 -). - BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 144.69
Vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst - Härtegründe für die Entlassung aus dem …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 61.74
Da das Wehrdienstverhältnis des Klägers mit Wirkung ab 1. Juli 1965 begründet worden ist - dieser Gestellungstermin war im Einberufungsbescheid vom 8. März 1965 bezeichnet worden -, kann der Kläger der Dienstantrittsaufforderung keine Zurückstellungsgründe im Sinne von § 12 Abs. 4 WPflG entgegenhalten; in einem solchen Fall kann der Wehrpflichtige der Dienstantrittsaufforderung nur solche Gründe entgegenhalten, die seine Entlassung nach § 29 Abs. 4 WPflG oder seine Beurlaubung rechtfertigen könnten (BVerwGE 39, 60).
- BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 82.82
Widerspruch gegen den Tauglichkeitsgrad "wehrdienstfähig" und den Verwendungsgrad …
Das durch einen Einberufungsbescheid bereits wirksam begründete Wehrdienstverhältnis wird nämlich weder durch die Überschreitung der Altersgrenze für die Heranziehung Wehrpflichtiger zum Grundwehrdienst noch durch eine Verlegung des ständigen Aufenthaltes nach Berlin beendet (vgl. Urteil vom 18. Februar 1976 - BVerwG VIII C 61.74 - BVerwGE 50, 198 ).Entlassungsgründe im Sinne von § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG kann er jedoch nicht geltend machen, wenn die besondere Härte, auf die er sich beruft, allein darauf zurückzuführen ist, daß er den Einberufungsbescheid nicht befolgt und den Wehrdienst nicht angetreten hat (vgl. Urteil vom 18. Februar 1976, a.a.O., S. 202).
- BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 53.90
Zivildienst - Entlassungsfiktion - Nichtantritt des Zivildienstes
Durch das bereits erwähnte Gesetz vom 24. Februar 1983 (…a.a.O.) ist § 29 Abs. 6 WPflG, der eine fingierte Entlassung von Soldaten vorsieht und ursprünglich nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut den Dienstantritt voraussetzte (…vgl. Urteile vom 13. Februar 1974, a.a.O. S. 34 f., vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 84.73 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 14 S. 45 f. und vom 18. Februar 1976 - BVerwG VIII C 61.74 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 19 S. 2 ), ebenfalls geändert worden; er erfaßt nunmehr auch den Fall, daß der Dienst nicht angetreten wurde.
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