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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,147
BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70 (https://dejure.org/1971,147)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1971 - VIII C 63.70 (https://dejure.org/1971,147)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1971 - VIII C 63.70 (https://dejure.org/1971,147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fristvorschriften im Hinblick auf einen Zurückstellungsantrag vom Wehrdienst - Ausschluss eines Wehrpflichtigen von der Einberufung auf einen nach der Musterung entstandenen Zurückstellungsgrund - Annahme einer besonderen Härte im Hinblick auf die Zurückstellung vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 60
  • NJW 1971, 1715
  • DÖV 1972, 209
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 73.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für die …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob und inwieweit das zunächst nur für das gerichtliche Verfahren geltende Verbot der reformatio in peius überhaupt auf das Verwaltungsverfahren und dort auf das Verhältnis von Widerspruchsbehörde und Ausgangsbehörde übertragen werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 14, 175 [178]).
  • BVerwG, 27.05.1966 - VII C 139.64

    Erstattung von Lieferprämien und subventionsrechtlichen Zuwendungen - Versäumung …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70
    Die dort gewählte Formulierung, nach der der Befreiungsantrag spätestens binnen drei Monaten zu stellen "ist", läßt nur die Annahme einer den materiellen Anspruch betreffenden Ausschlußfrist zu, wie sie in ähnlicher Weise auch auf zahlreichen anderen Gebieten des öffentlichen Rechts zur zeitlichen Begrenzung materiellrechtlicher Ansprüche verwendet wird (vgl. z.B. BVerwGE 13, 209; 17, 199 und 24, 154).
  • BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70
    Die dort gewählte Formulierung, nach der der Befreiungsantrag spätestens binnen drei Monaten zu stellen "ist", läßt nur die Annahme einer den materiellen Anspruch betreffenden Ausschlußfrist zu, wie sie in ähnlicher Weise auch auf zahlreichen anderen Gebieten des öffentlichen Rechts zur zeitlichen Begrenzung materiellrechtlicher Ansprüche verwendet wird (vgl. z.B. BVerwGE 13, 209; 17, 199 und 24, 154).
  • BVerwG, 28.11.1963 - III C 14.62

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Kriegsschadenrente - Frist für …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70
    Die dort gewählte Formulierung, nach der der Befreiungsantrag spätestens binnen drei Monaten zu stellen "ist", läßt nur die Annahme einer den materiellen Anspruch betreffenden Ausschlußfrist zu, wie sie in ähnlicher Weise auch auf zahlreichen anderen Gebieten des öffentlichen Rechts zur zeitlichen Begrenzung materiellrechtlicher Ansprüche verwendet wird (vgl. z.B. BVerwGE 13, 209; 17, 199 und 24, 154).
  • BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70
    Eine stillschweigende Wiedereinsetzung durch Verwaltungsbehörden ist vom Bundesverwaltungsgericht für verschiedene Rechtsgebiete zwar wiederholt als grundsätzlich zulässig und wirksam angesehen worden (vgl. BVerwGE 21, 47).
  • BVerwG, 02.12.1983 - 8 C 94.81

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Elterlicher Betrieb - Unentbehrlichkeit des …

    Der Kläger hat die nach § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG für den Zurückstellungsantrag geltende materiellrechtliche Ausschlußfrist (vgl. Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 63.70 - BVerwGE 38, 60) von drei Monaten nach Eintritt des geltend gemachten Zurückstellungsgrundes versäumt.

    Eine solche Annahme verbietet sich, wenn die Behörde die Frage nach der Wiedereinsetzung - wie hier - nicht erkennbar in ihren Willen aufgenommen, sondern die Fristvorschrift möglicherweise übersehen oder rechtsirrig für nicht anwendbar gehalten hat (vgl. Urteil vom 22. April 1971 a.a.O. S. 66).

  • BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Durchführung einer …

    Das heißt, sie müssen, sofern sie nach der Musterung entstanden sind, binnen drei Monaten nach ihrem Eintritt, das heißt nach Kenntnis des Wehrpflichtigen geltend gemacht werden (BVerwGE 38, 60).

    Sie sind deshalb nicht geeignet, als Verteidigungsmittel gegen den Einberufungsbescheid eingesetzt zu werden (BVerwGE 38, 60).

  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 41.73

    Zurückstellung der Einberufung eines Wehrdienstpflichtigen auf Grund unzumutbarer …

    Wie der erkennende Senat dazu in BVerwGE 38, 60 berichtigend entschieden hat, kommt es dabei auf die Kenntnis des Wehrpflichtigen von der Entstehung des Zurückstellungsgrundes an.

    Darnach ist erforderlich, daß der Kläger ohne sein Verschulden es unterlassen hat, die Dreimonatsfrist einzuhalten (BVerwGE 38, 60 [63]).

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 21.94

    Wehrpflicht - Unentbehrlichkeit - Eigenes Verschulden - Ausbildung - …

    Diese materiellrechtliche Ausschlußfrist gilt auch für Zurückstellungsgründe, die einem Einberufungsbescheid verteidigungsweise entgegengesetzt werden (st.Rspr.; vgl u.a. Urteile vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 63.70 - BVerwGE 38, 60 [61 f.] und vom 26. Mai 1976 - BVerwG VIII C 55.74 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 7 S. 3 [7]).
  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 71.73

    Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen der Pflegebedürftigkeit eines …

    Diese Frist gehört, gleich der des § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG (vgl. BVerwGE 38, 60), dem materiellen Recht an.

    Eine dahin gehende Annahme muß insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn die Behörde - wie hier - die Frage nach der Wiedereinsetzung in keiner Weise erkennbar in ihren Willen aufgenommen, sondern die Fristvorschrift möglicherweise übersehen oder rechtsirrig für nicht anwendbar gehalten hat (vgl. BVerwGE 38, 60 [66]).

  • BVerwG, 15.06.1981 - 8 B 99.81

    Zurückstellung von der Wehrpflicht - Nichtzulassung der Revision wegen …

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 22. April 1971 - BVerwG 8 C 63.70 - (BVerwGE 38, 60) und vom 31. Januar 1973 - BVerwG 8 C 116.71 - (DÖV 1974, 176) ab (vgl. § 34 Abs. 2 Nr. 3 WPflG).

    Diese Frage ist durch § 20 Abs. 2 Satz 3 VwGO entschieden, weil er bestimmt, daß § 60 VwGO anzuwenden ist (vgl. auch BVerwGE 38, 60 [63]).

  • BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 25.73

    Zurückstellung eines Pianisten von der Pflicht zum Wehrdienst - Unzumutbare Härte …

    Von diesem unangegriffenen Sachverhalt her ist die Dreimonatsfrist eingehalten (BVerwGE 38, 60).
  • BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 98.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verletzung der gerichtlichen …

    Die Frist des § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG ist eine materiellrechtliche Ausschlußfrist; ihre Einhaltung stellt eine den Zurückstellungsgrund ergänzende materiellrechtliche Voraussetzung dar (vgl. BVerwGE 38, 60 [65]).
  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 106.84

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Antrag - Fristbeginn

    Diese Frist ist eine materiellrechtliche Ausschlußfrist; ihr Lauf beginnt mit der Kenntnis des Wehrpflichtigen vom Zurückstellungsgrund (vgl. Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 63.70 - BVerwGE 38, 60 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 63/70]).
  • BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 21.78

    Versagung der Zurückstellung vom Zivildienst - Zivildienstausnahme für Helfer im …

    Die Antragsfrist beginnt nach der Rechtsprechung in den Fällen des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG und des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG grundsätzlich in dem Augenblick, in dem, wie dem Betroffenen bekannt, die Ausbildung den Grad weitgehender Förderung erreicht (BVerwGE 45, 297; 38, 60) [BVerwG 21.04.1971 - V C 77/70].
  • BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72

    Erfordernis einer Anhörung des Wehrpflichtigen vor Einberufung zum Wehrdienst - …

  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 32.87

    Geltung von Entscheidungen der Wehrersatzbehörden für den Zivildienst - …

  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 146.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 16.80

    Zurückstellung vom Zivildienst - Zurückstellung wegen außergewöhnlicher Härte - …

  • BVerwG, 12.11.1997 - 8 B 187.97

    Beantragung der Zurückstellung nach dem Wehrpflichtgesetz wegen Unentbehrlichkeit …

  • BVerwG, 27.10.1989 - 8 CB 82.89

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen …

  • BVerwG, 15.02.1980 - 8 B 68.79

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Frist zur Geltendmachung von …

  • BVerwG, 19.01.1977 - 8 C 18.76

    Frist für die Stellung des Antrags auf Zurückstellung vom Wehrdienst - …

  • BVerwG, 27.09.1972 - VIII C 119.71

    Zeitpunkt für die Geltendmachung von Zurückstellungsgründen

  • BVerwG, 19.06.1986 - 8 CB 13.86

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen besonderer Härte - Freistellung des …

  • BVerwG, 13.12.1977 - 8 B 32.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

  • BVerwG, 29.10.1975 - VIII B 55.74

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Übergang von der Fachoberschule in die …

  • BVerwG, 14.04.1981 - 8 B 89.81

    Zuordnung der Frist zur Geltendmachung von Zurückstellungsgründen zum materiellen …

  • BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71

    Annahme einer besonderen Härte im Rahmen einer Zurückstellung vom Wehrdienst - …

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