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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,858
BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73 (https://dejure.org/1973,858)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1973 - VIII C 67.73 (https://dejure.org/1973,858)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1973 - VIII C 67.73 (https://dejure.org/1973,858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand der weitgehenden Förderung des jeweiligen Ausbildungsabschnitts - Ableistung eines Studiums in Ganzjahreskursen als besondere Härte für die Zurückstellung vom Wehrdienst - Vorrang der Landesverteidigung gegenüber den privaten und beruflichen Interessen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1974, 857
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73
    Maßgebend für die rechtliche Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage zu dem dem Kläger aufgegebenen Gestellungszeitpunkt, dem 2. April 1973 (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [153]).

    Eine weitgehende Förderung des jeweiligen Ausbildungsabschnitts ist in der Regel erst dann anzunehmen, wenn von der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 [279]; 37, 151).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73
    Eine weitgehende Förderung des jeweiligen Ausbildungsabschnitts ist in der Regel erst dann anzunehmen, wenn von der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 [279]; 37, 151).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73
    Eine weitgehende Förderung des jeweiligen Ausbildungsabschnitts ist in der Regel erst dann anzunehmen, wenn von der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 [279]; 37, 151).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73
    Eine weitgehende Förderung des jeweiligen Ausbildungsabschnitts ist in der Regel erst dann anzunehmen, wenn von der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 [279]; 37, 151).
  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73
    In dem Urteil vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 11.73 - ist bereits ein Zeitverlust von acht Monaten als besondere Härte gesehen worden, während das Vorliegen einer solchen bei fünf Monaten sogenannter nutzloser Zeit in dem Urteil BVerwGE 34, 188 verneint worden ist.
  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 11.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst während einer Ausbildung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73
    In dem Urteil vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 11.73 - ist bereits ein Zeitverlust von acht Monaten als besondere Härte gesehen worden, während das Vorliegen einer solchen bei fünf Monaten sogenannter nutzloser Zeit in dem Urteil BVerwGE 34, 188 verneint worden ist.
  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 108.71

    Zulässige Heranziehung zur Bundeswehr bei vorzeitiger Entlassung aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73
    Dabei hat er bei neun Monaten nutzloser Zeit im Normalfalle das Vorliegen einer besonderen Härte bejaht (vgl. die Urteile vom 2. März 1972 - BVerwG VIII C 173.69 - sowie vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 108.71 und BVerwG VIII C 101.72 -).
  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 173.69

    Überschneidung von Grundwehrdienst und Ausbildungsphasen - Ein nicht hinreichend …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73
    Dabei hat er bei neun Monaten nutzloser Zeit im Normalfalle das Vorliegen einer besonderen Härte bejaht (vgl. die Urteile vom 2. März 1972 - BVerwG VIII C 173.69 - sowie vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 108.71 und BVerwG VIII C 101.72 -).
  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72

    Aufhebung des Einberufungsbescheides eines Studenten - Verpflichtung eines …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73
    Dabei hat er bei neun Monaten nutzloser Zeit im Normalfalle das Vorliegen einer besonderen Härte bejaht (vgl. die Urteile vom 2. März 1972 - BVerwG VIII C 173.69 - sowie vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 108.71 und BVerwG VIII C 101.72 -).
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 B 109.82

    Revisionszulassung - Divergenz - Unterschiedliche Auslegung

    Im Unterschied dazu beschäftigen sich die von der Beschwerde als abweichend bezeichneten Entscheidungen - die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 67.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 81 S. 188, vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 76.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 53 S. 84 und vom 19. März 1975 - BVerwG VIII C 98.72 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 91 S. 6 - mit § 12 Abs. 4 WPflG.
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 3.80

    Medizinstudium - Ausbildungsabschnitt - Zivildienstrecht - Wehrpflichtrecht - …

    Ein zusätzlicher Zeitverlust dieser Art, der für die zivil- und wehrdienstbedingte Unterbrechung zahlreicher Studien unterschiedlicher Fachrichtungen typisch und weitgehend unvermeidlich ist, trifft eine ganze Gruppe von Dienstpflichtigen und kann als vom Gesetzgeber in Kauf genommen nicht als eine besondere Härte (§ 11 Abs. 4 Satz 1 ZDG) anerkannt werden (Urteil vom 23. November 1973 - BVerwG VIII C 67.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 81 S. 188 [191]).
  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 50.83

    Rechtfertigung einer Zurückstellung vom Wehrdienst bis zum Studienabschluss bei …

    Eine Interessenabwägung (vgl.Urteil vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 67.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 81 S. 188 ) gibt angesichts der im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellung (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO), daß in dem vom Kläger gewünschten Einberufungszeitpunkt nicht genügend Stellen zur Verfügung standen, ebenfalls nichts zugunsten des Klägers her.
  • BVerwG, 17.01.1984 - 8 B 7.83

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Einberufung zum Grundwehrdienst

    Das Verwaltungsgericht hat unter Übernahme einer im Urteil des Senats vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 67.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 81 S. 188 (191) enthaltenen Formulierung darauf abgestellt, ob.
  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.81

    Vorbereitungsdienst - Wehrdienstbedingte Unterbrechung - Kreisinspektoranwärter - …

    Die Ausbildung wendet sich zum Jahresrhythmus hin, der längere Wartezeiten zur Folge hat (vgl. Urteil vom 28. November 1973 - BVerwG 8 C 67.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 81).
  • BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 16.77

    Zurückstellung vom Zivildienst - Widerrufsbeamter - Zivildienstzeit - …

    Er hat aber auch wiederholt (z.B. Urteile vom 28. November 1973 - BVerwG 8 C 67, 73 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 81 = DÖV 1974, 857 - BWV 1974, 114] und vom 11. Dezember 1974 - BVerwG 8 C 148.72 -) darauf hingewiesen, daß die Frage sich nicht allgemein für alle in Betracht kommenden Fälle beantworten läßt und daß es auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommt.
  • BVerwG, 23.06.1976 - 8 C 52.75

    Einberufung zum zivilen Ersatzdienst - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    Der Senat hat ausgeführt, daß bei Studenten, deren Studium nach vollen Jahren gegliedert ist, eine Anschlußwartezeit von neun Monaten nur dann ausnahmsweise eine besondere Härte begründen kann, wenn sich die Wartezeit durch eine andere Planung verhältnismäßig leicht hätte vermeiden lassen (Urteil vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 67.73 -).
  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 148.72
    Dabei bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dasUrteil vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 67.73 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 81 = DÖV 1974, 857 - BWV 1974, 114]) einer sorgfältigen Abwägung der an sich berechtigten Belange des einzelnen Wehrpflichtigen, dessen Belastung sich nach Möglichkeit im Rahmen dessen halten sollte, was auch die anderen Wehrpflichtigen bei der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht in Kauf zu nehmen haben, gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an einem reibungslosen Ablauf der Vorgänge, die der Sicherung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik dienen.
  • BVerwG, 03.01.1977 - 8 B 19.76

    Zurückstellung vom Zivildienst wegen einer zweiten Ausbildung zum gehobenen …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat seit BVerwGE 34, 188 [BVerwG 13.11.1969 - BVerwG VIII C 92.69] in ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 166.71 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 80] und VIII C 67.73 - [a.a.O. Nr. 81], vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 11.73 - [a.a.O. Nr. 76]; vgl. auch BVerwGE 41, 160 [BVerwG 15.11.1972 - BVerwG VIII C 139.71]) entschieden, daß eine Einberufung, die über die Dauer der (Wehrdienst- oder) Zivildienstleistung hinaus zu einem erheblichen Zeitverlust bei der Wiederaufnahme der Berufsausbildung führen würde, nach (§ 12 Abs. 4 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes - WPflG - oder) § 11 Abs. 4 Satz 1 ZDG auch dann eine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte sein kann, wenn sie nicht nach (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG oder) § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG einen weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt unterbricht.
  • VG Oldenburg, 23.03.2009 - 7 B 923/09

    Wehrdienst, Zurückstellung; Zurückstellung, Fachhochschulreife

    Wartezeiten von sieben bis neun Monaten zwischen Wehrdienstende und dem nächstmöglichen Beginn eines Ausbildungslehrganges sind dabei je nach konkreter Fallgestaltung als unzumutbar betrachtet worden, insbesondere wenn nicht ersichtlich ist, dass einer Einberufung zu einem anderen Termin, mit der dieser zusätzliche Zeitverlust vermieten werden könnte, etwas entgegen steht (vgl. BVerwG, Urteil v. 28. November 1973 - VIII C 67.73 -, DÖV 1974, 857 = Buchholz, 448.0 § 12 WPflG Nr. 81; BVerwG, Urteil vom 28. November 1973 - VIII C 166.71 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 80).
  • BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 60.76

    Anforderungen an einen selbstständigen Ausbildungsabschnitt - Vorliegen einer …

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