Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 10.11.1966 - 1 K 947/66
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67
In Fortsetzung seiner Rechtsprechung zu den Befreiungstatbeständen hat der erkennende Senat im Urteil BVerwG VIII C 22.67 vom heutigen Tage allgemein ausgesprochen, daß die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage auch im Wehrpflichtrecht der Verfahrensrechtslage dort entspricht, wo Gegenstand des Rechtsstreits nicht ein Eingriffsakt, sondern ein von dem Wehrpflichtigen erstrebter, von der Wehrbehörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist. - BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67
Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67
Im Sinne dieser Vorschrift sind abweichend von der in § 133 VwGO geregelten zulassungsfreien Verfahrensrevision nicht nur die dort erwähnten besonders schweren Verfahrensverstöße, sondern - wie der Senat in seinemBeschluß vom 28. September 1967 - BVerwG VIII B 94.67 -, MDR 1968 S. 352 = NJW 1968 S. 515 = DÖV 1967 S. 830, in Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung des VII. Senats näher ausgeführt hat - alle Verfahrensmängel wesentlich, auf denen das Urteil beruhen kann. - BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64
Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67
Im Urteil BVerwGE 20, 240 ist ausgesprochen, die Rücksicht des Gesetzes auf die.
- BVerwG, 25.02.1966 - VII C 24.65
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67
Angesichts dieses offen zu Tage liegenden Mangels des Gutachtens wäre es Aufgabe des Gerichts gewesen, möglicherweise unter Zuhilfenahme sachverständiger Zeugen, selbst die Tatsachen festzustellen, deren sachverständige Würdigung Gegenstand eines dann vom Gericht unter Bezeichnung des genauen Beweisthemas zu erhebenden neuen Gutachtens hätte sein können (vgl. BVerwGE 23, 314). - BVerwG, 15.05.1964 - VII C 10.64
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67
Eine solche Zurückstellung ist nach den Grundsätzen desUrteils vom 15. Mai 1964 - BVerwG VII C 10.64 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 33 WpflG Nr. 1 (insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 18, 304) bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob die Einberufung des Wehrpflichtigen eine besondere Härte darstellt. - BVerwG, 14.02.1964 - VII C 121.63
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67
Denn das Gutachten hebt gerade auch auf die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit des Klägers ab, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in bestimmten Fällen zur Unentbehrlichkeit des Wehrpflichtigen zu führen vermag (vgl.Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 121.63 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 16).
- BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Bei der Entscheidung ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen, nach welcher ein Wehrpflichtiger im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG für den elterlichen Betrieb nur dann unentbehrlich ist, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Arbeitskraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 15; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -). - BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf …
Für einen der in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG bezeichneten Betriebe ist ein Wehrpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung unentbehrlich, wenn der vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch betriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer Ersatzkraft ausgeglichen werden könnte und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 15];Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -). - BVerwG, 11.05.1983 - 8 B 237.81
Freistellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit von einem eigenen …
Die Frage, welche Bedeutung das Unterhaltssicherungsgesetz insbesondere für die Beurteilung eines Zurückstellungsbegehrens nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG hat, ist jedoch bereits durch das Urteil des Senats vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 - (amtl. Umdruck S. 10 f.) beantwortet.
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 70.68
Zurückstellung wegen Sicherung der Unternehmensnachfolge - Besondere Härte durch …
Er setzt in erster Linie voraus, daß infolge der Heranziehung zum Wehrdienst die Arbeitskraft des Wehrpflichtigen in dem Betrieb ausfallen würde (vgl. BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 15]; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -). - BVerwG, 09.09.1969 - VIII B 158.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zum verkürzten …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein Wehrpflichtiger für den eigenen oder elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb dann unentbehrlich ist, wenn seine Abwesenheit während des Wehrdienstes nicht nur zu einer zumutbaren Beeinträchtigung, sondern über einen wirtschaftlich erträglichen Rückgang hinaus zu einem Niedergang des Betriebes führen würde, und wenn ein solcher Niedergang auch nicht durch die mögliche Inanspruchnahme einer Ersatzkraft verhindert werden könnte (BVerwGE 16, 224 und BVerwGE 24, 351, Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -). - BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 31.69
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen Gewerbebetrieb - …
Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht zwar schon mehrfach Ausführungen gemacht (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 [243]; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -). - BVerwG, 24.01.1969 - VIII B 25.68
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen zu dieser Vorschrift ausgesprochen, ein Wehrpflichtiger sei dann unentbehrlich, wenn seine Abwesenheit während des Wehrdienstes nicht nur zu einer zumutbaren Beeinträchtigung, sondern über einen wirtschaftlich erträglichen Rückgang hinaus zu einem Niedergang des Betriebes führen würde, und wenn ein solcher Niedergang auch nicht durch die mögliche Einstellung einer Ersatzkraft verhindert werden könne (vgl. BVerwGE 16, 224 und 24, 351 sowieUrteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -). - BVerwG, 11.09.1968 - VIII C 117.67
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Verkürzung des Grundwehrdienstes …
Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß die geltend gemachten Verfahrensmängel angesichts der Anforderungen, die an die Aufklärungspflicht der Verwaltungsgerichte in Wehrpflichtsachen zu steilen sind (vgl. dazu die Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 59.67 und BVerwG VIII C 80.67 -), zu einer weiteren Sachaufklärung über die bisherige Mitwirkung des Vaters des Klägers in dem landwirtschaftlichen Betrieb, über seine Arbeitsfähigkeit und über die Möglichkeiten zur Einstellung einer Hilfskraft hätten führen müssen.
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