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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,191
BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62 (https://dejure.org/1963,191)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1963 - VIII C 85.62 (https://dejure.org/1963,191)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1963 - VIII C 85.62 (https://dejure.org/1963,191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der richterlichen Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts - Rechtliche Qualifizierung der Verweigerung des SED-Beitritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 341
  • NJW 1963, 1418
  • DÖV 1963, 508
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62
    Es lag deshalb im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden weiten Ermessens (BVerfGE 3, 58 [135 f.]), wenn er den Umfang der Rechte und Vergünstigungen für beide Kreise von Häftlingen verschieden regelte.
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einzelnen Fällen die "Praktikabilität" einer Rechtsvorschrift als Rechtfertigung gegenüber dem Vorwurf der Willkür angesehen (BVerfGE 4, 375 [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55] [384]; 5, 85 [111]).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62
    Dieser Grundsatz ist eine Leitidee des Grundgesetzes, die abgeleitet wird aus dessen Gesamtkonzeption, insbesondere aber aus Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfGE 2, 380 [403]).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einzelnen Fällen die "Praktikabilität" einer Rechtsvorschrift als Rechtfertigung gegenüber dem Vorwurf der Willkür angesehen (BVerfGE 4, 375 [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55] [384]; 5, 85 [111]).
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62
    Wie in der Entscheidung BVerwGE 9, 132 (133 f.) [BVerwG 09.09.1959 - VIII C 281/59] im einzelnen ausgeführt wurde, hatten Äußerungen von Abgeordneten im Bundestag bei der Beratung des Häftlingshilfegesetzes Anlaß gegeben dafür, daß ein Teil der Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte glaubte, als politische Häftlinge nur die echten Widerstandskämpfer gegen die in der Sowjetzone bestehende kommunistische Herrschaft anerkennen zu kennen.
  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 28.62

    Anspruch auf Anerkennung als politischer Häftling - Anforderungen an die Annahme …

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62
    In dieser Hinsicht wird Bezug genommen auf die Ausführungen des erkennenden Senats in seinem gleichzeitig ergangenen Urteil in der Sache BVerwG VIII C 28.62.
  • BVerwG, 03.06.1959 - VIII B 21.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62
    Einzelfalls unzumutbar war(Beschlüsse vom 3. Juni 1959 - BVerwG VIII B 21.59 - undvom 14. November 1962 - BVerwG VIII B 37.62 -).
  • BVerwG, 11.10.1962 - VIII B 176.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62
    Die Prüfung und Entscheidung bezieht sich gemäß § 15 dieses Gesetzes auch nur darauf, ob und inwieweit die Vollstreckung des Strafurteils eines sowjetzonalen Gerichts im Bundesgebiet unzulässig ist (vgl.Beschlüsse vom 11. Oktober 1962 - BVerwG VIII B 176.61 - undvom 14. November 1962 - BVerwG VIII B 13.62 -).
  • BVerwG, 14.11.1962 - VIII B 37.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62
    Einzelfalls unzumutbar war(Beschlüsse vom 3. Juni 1959 - BVerwG VIII B 21.59 - undvom 14. November 1962 - BVerwG VIII B 37.62 -).
  • BVerwG, 14.11.1962 - VIII B 13.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62
    Die Prüfung und Entscheidung bezieht sich gemäß § 15 dieses Gesetzes auch nur darauf, ob und inwieweit die Vollstreckung des Strafurteils eines sowjetzonalen Gerichts im Bundesgebiet unzulässig ist (vgl.Beschlüsse vom 11. Oktober 1962 - BVerwG VIII B 176.61 - undvom 14. November 1962 - BVerwG VIII B 13.62 -).
  • BVerwG, 11.11.1969 - VIII B 95.69

    Gewährung von Eingliederungshilfe für einen politischen Häftling - …

    Als Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsurteil abweiche, bezeichnet der Kläger die Entscheidung BVerwGE 15, 341.

    Aber auch hinsichtlich der Auslegung des Begriffs "persönliches Verhalten" liegt keine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor; denn in dem vom Kläger bezeichneten Urteil BVerwGE 15, 341 wird dieser Begriff bezogen auf ein Verhalten, "in welchem die kommunistischen Machthaber die Bekundung einer politischen Gegnerschaft erblickten" (S. 344).

    In der Entscheidung BVerwGE 15, 341 wurde zwar entschieden, der politische Häftling sei auch dann nur wegen seines persönlichen Verhaltens nach dem 8. Mai 1945 in Gewahrsam genommen worden, wenn zu seinem persönlichen Verhalten ein anderer Verfolgungsgrund hinzukam, zum Beispiel seine Zugehörigkeit zu einer mißliebigen Gruppe oder die Absicht der Überführung seines Betriebes in Volkseigentum.

  • BVerwG, 12.03.1970 - VIII B 211.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als politischer …

    Das Oberverwaltungsgericht hat hierbei ausdrücklich Bezug genommen auf die Entscheidung BVerwGE 15, 341.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht der Entscheidung BVerwGE 15, 341 entnimmt, daß das Verhalten nach dem 8. Mai 1945 von den Machthabern der sowjetischen Besatzungszone als Bekundung einer Gegnerschaft gegen das dort herrschende politische System oder gegen die ihm zugrunde liegende kommunistische Ideologie angesehen worden sein müsse, hat es zwar eine Formulierung gewählt, die jener Entscheidung nicht wörtlich entnommen ist.

    Auch zu dem in der Beschwerdeschrift angeführten Satz der Entscheidung BVerwGE 15, 341 ist eine Abweichung im Berufungsurteil nicht erkennbar und vom Kläger zwar behauptet, aber nicht dargelegt.

  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64

    Entscheidung über Antrag auf Gewährung zusätzlicher Eingliederungshilfen an …

    Wird § 9 b HHG in diesem Sinne ausdehnend ausgelegt, dann geht dies zwar über den strengen Wortlaut der Vorschrift hinaus, entspricht aber ihrem wirklichen Sinn (vgl. auch BVerwGE 15, 341).

    Kann nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten und unter Würdigung der Beweisnot, in der sich die Waldheim-Häftlinge zu befinden pflegen, nicht festgestellt werden, daß ein persönliches Verhalten nach dem 8. Mai 1945 alleiniger Grund des Gewahrsams gewesen ist, dann trägt der Antragsteller die Folgen der Beweislosigkeit (BVerwGE 12, 230 [235] und 15, 341 [346]).

  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Wie der Sowjetzonenflüchtling die besondere Zwangslage, so hat der Sowjetzonenhäftling die Gewahrsamsgründe zu vertreten, die auf der Begehung von Wirtschaftsstraftaten beruhen, wenn ihm ein anderes Verhalten nicht unzumutbar war (Beschlüsse vom 3. Juni 1959 - BVerwG VIII B 21.59 -, vom 12. November 1962 - BVerwG VIII B 67.62 - und vom 14. November 1962 - BVerwG VIII B 13.62 und BVerwG VIII B 37.62 -, Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 28.62 und BVerwG VIII C 85.62 -).
  • BVerwG, 23.02.1965 - VIII CB 278.63

    Rechtsmittel

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 230 [235]; 15, 341 [347];Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 41.64 -) hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, es gehe zu Lasten des Klägers, daß trotz Ausschöpfung aller in Frage kommenden Beweismöglichkeiten ungewiß geblieben sei, ob er nur wegen seines Verhaltens nach dem 8. Mai 1945 in Gewahrsam genommen worden sei.

    In dieser Hinsicht steht jedoch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit den Entscheidungen BVerwGE 15, 341 undvom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 41.64 -.

  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 52.64

    Rechtsmittel

    Wird § 9 b HHG in diesem Sinne ausdehnend ausgelegt, dann geht dies zwar über den strengen Wortlaut der Vorschrift hinaus, entspricht aber ihrem wirklichen Sinn (vgl. auch BVerwGE 15, 341).

    Kann nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten und unter Würdigung der Beweisnot, in der sich die Waldheim-Häftlinge zu befinden pflegen, nicht festgestellt werden, daß ein persönliches Verhalten nach dem 8. Mai 1945 alleiniger Grund des Gewahrsams gewesen ist, dann trägt der Antragsteller die Folgen der Beweislosigkeit (BVerwGE 12, 230 [235] und 15, 341 [346 f.]).

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 57.65

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (BVerwGE 9, 132; 12, 236 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60]; 15, 341 [BVerwG 28.02.1963 - VIII C 67/62]sowie das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil vom 29. April 1968 - BVerwG VIII C 91.64 -), sind politischer Art solche Gewahrsamsgründe, die zurückzuführen sind auf die besondere innenpolitische Entwicklung, die die sowjetische Besatzungszone in der Nachkriegszeit im Unterschied zur innenpolitischen Entwicklung in den westlichen Besatzungsgebieten genommen hat (vgl. insbesondere BVerwGE 12, 236 [241]).
  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 28.65

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat allerdings in seinem Urteil BVerwGE 15, 341 entschieden, der politische Häftling sei auch dann nur wegen seines persönlichen Verhaltens nach dem 8. Mai 1945 in Gewahrsam genommen worden, wenn zu seinem persönlichen Verhalten ein anderer Verfolgungsgrund hinzugekommen sei, z.B. seine Zugehörigkeit zu einer mißliebigen Gruppe oder die Absicht der Überführung seines Betriebs in Volkseigentum.
  • BVerwG, 24.02.1967 - VIII B 21.66

    Abgrenzung von Ausschließungsgründen zu den übrigen Voraussetzungen für die …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen BVerwGE 15, 341 und 19, 354 die Möglichkeiten und Grenzen der Auslegung des § 9 b HHG umfassend gewürdigt; von dieser Auslegung abzugehen, gibt der Fall des Klägers keine Veranlassung.
  • BVerwG, 23.02.1965 - VIII B 22.64

    Eingliederungshilfe für einen politischen Häftling nach dem Häftlingshilfegesetz …

    In einem künftigen Revisionsverfahren ist zu klären, ob ein politischer Häftling auch dann nur wegen seines persönlichen Verhaltens nach dem 8. Mai 1945 in Gewahrsam genommen worden ist, wenn sein Gewahrsam überwiegend auf diesem Grunde beruht; der Klärung bedarf insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen die Auffassung des Berufungsgerichts zu dieser Frage in Übereinstimmung gebracht werden kann mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 15, 341 [BVerwG 28.02.1963 - BVerwG VIII C 85.62] und vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 41.64 -.
  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 313.63

    Geburt eines Kindes im Gewahrsam - Persönliches Verhalten als Grund des …

  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 299.63

    Rechtsmittel

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