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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 88.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2381
BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 88.61 (https://dejure.org/1962,2381)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1962 - VIII C 88.61 (https://dejure.org/1962,2381)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1962 - VIII C 88.61 (https://dejure.org/1962,2381)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 88.61
    Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, daß der Gesetzgeber durch den Gleichheitsgrundsatz daran gehindert sei, durch ein neues Gesetz für einen kleinen Rest der von dem bisherigen Gesetz erfaßten Tatbestände abweichende Bestimmungen zu treffen, wenn er in dem bisherigen Gesetz eine Gruppe ganz gleichartiger, auch ihrer Zahl nach im wesentlichen bereits feststehender Tatbestände für einen relativ kurzen Zeitraum geregelt habe (BVerfGE 4, 219).
  • BVerfG, 19.03.1958 - 2 BvL 38/56

    Verfassungswidrigkeit des rheinland-pfälzischen Steuerneuordnungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 88.61
    Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch bereits entschieden, daß nur solche Landesgesetze als Bundesrecht fortgelten konnten, die am 7. September 1949 bereits galten (BVerfGE 7, 330 [337]).
  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53

    Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) - …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 88.61
    § 24 Abs. 5 BerlEG kann auch deshalb nicht Bundesrecht geworden sein, weil das Deutsche Beamtengesetz nicht Bundesrecht geworden ist, soweit es für Landesbeamte weitergegolten hat (BVerwGE 1, 57).
  • BVerwG, 19.09.1955 - V C 35.54

    Gelten der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 88.61
    Selbst wenn die übrigen Voraussetzungen der Überleitung vorgelegen hätten, konnte sie schon deshalb nicht Bundesrecht werden, weil Art. 125 GG im Lande Berlin nicht gilt; er fällt unter den Vorbehalt in Nr. 4 des Genehmigungsschreibens der westalliierten Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 (VOBlBrZ S. 416; vgl. Urteil vom 19. September 1955 - BVerwG V C 35.54 -, Buchholz BVerwG 436.2 § 6 Nr. 1 = JR 1956 S. 196 = DÖV 1956 S. 253).
  • BVerwG, 04.12.1964 - VIII B 45.64

    Geltendmachung von Versorgungsansprüchen - Anwendung der §§ 126, 127 …

    Das gleiche gilt für beamtenrechtliche Sondervergünstigungen, die wiederverwendeten Beamten landesrechtlich gewährt werden (vgl. die Urteile vom 8. März 1962 - BVerwG VIII C 16.61 -, NJW/RzW 1963 S. 94, und - BVerwG VIII C 88.61 -, NJW/RzW 1962 S. 575, und vom 12. Dezember 1963 - BVerwG VIII C 273.63 -, NJW/RzW 1964 S. 286).
  • BVerwG, 20.05.1965 - VIII C 84.64

    Rechtsmittel

    Sie wurde mit Recht zugelassen gemäß den Grundsätzen der Urteile vom 8. März 1962 - BVerwG VIII C 16.61 -, RzW 1963 S. 94 (betreffend § 1 des Berliner Gesetzes über die Zurruhesetzung wiedergutmachungsberechtigter Angehöriger des öffentlichen Dienstes vom 2. Dezember 1954 [GVBl. Berl. S. 677] in der Fassung vom 22. Juni 1956 [GVBl. Berl. S. 685] und vom 12. Dezember 1963 - BVerwG VIII C 273.63 -, RzW 1964 S. 287 [vgl. auch das Urteil vom 8. März 1962 - BVerwG VIII C 88.61 -, RzW 1962 S. 575]); § 127 Abs. 1 BRRG ist aus den folgenden Gründen anzuwenden: Der Abfindungsanspruch, den der Kläger geltend macht, ist kein Wiedergutmachungsanspruch, über den im Verfahren nach § 26 BWGöD zu entscheiden ist; es handelt sich um eine wiedergutmachungsrechtlich bedingte Sondervergünstigung für geschädigte Angehörige des öffentlichen Dienstes, die in der Nachkriegszeit vom Lande Berlin wiederverwendet wurden, und um einen beamtenrechtlichen Anspruch gegen den neuen Dienstherrn unter der Voraussetzung, daß der Geschädigte - wie der Kläger - erneut zum Beamten ernannt worden ist.
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