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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,9
BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67 (https://dejure.org/1968,9)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1968 - VIII C 97.67 (https://dejure.org/1968,9)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1968 - VIII C 97.67 (https://dejure.org/1968,9)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der Gewissensentscheidung - Revisibilität tatsächlich getroffener Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 358
  • MDR 1969, 422
  • DVBl 1969, 400
  • DÖV 1969, 352
 
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Wird zitiert von ... (142)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    Der Umstand, daß ein Kriegsdienstverweigerer nach seiner gesamten Persönlichkeit als ehrlich und glaubwürdig erscheint, nötigt das Verwaltungsgericht nicht, die Gewissensentscheidung, die er behauptet, im Zweifel als erwiesen anzusehen (Modifizierung von BVerwGE 14, 146 [150]).

    Der Kläger macht unter Berufung auf die Rechtsprechung des seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständigen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf die Entscheidung BVerwGE 14, 146, geltend, daß das Verwaltungsgericht nur dann das Vorliegen einer Gewissensentscheidung bei ihm hätte verneinen dürfen, wenn es auf Grund einer Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit zu dem Ergebnis gekommen wäre, daß es ihm, dem Kläger, an der allgemeinen Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit fehle.

  • BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    Soweit es die Beweisaufnahme mit der Begründung abgelehnt hat, die Vernehmung des benannten Zeugen hätte die durch die bisherige Beweisaufnahme gewonnene Überzeugung des Verwaltungsgerichts nicht erschüttern können, liegt hierin eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (BVerwGE 2, 329;… Baumbach, ZPO, 29. Aufl., § 286 Anm. 3;… Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 86 Anm. I 4 d Rdz. 19).
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    So hat denn auch der erkennende Senat selbst wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. das Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 -, NJW 1968, 1646 = BWV 1968, 234 = NZWehrr. 1968, 230), daß mit Rücksicht auf die Beweisnot, in der der Kriegsdienstverweigerer sich meist befinde, weil er hinsichtlich des Vorliegens einer Gewissensentscheidung nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsprozeßrechts mit der materiellen Beweislast beschwert sei, der Beweiswert seiner förmlichen Aussage im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen sein werde.
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere das Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 -) hat das Verwaltungsgericht zusätzlich zu der persönlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers zur Klärung der Frage, ob dessen Weigerung auf einer echten Gewissensentscheidung beruht, im Rahmen seiner Pflicht zur Amtsermittlung darum bemüht zu sein, - und zwar auch ohne entsprechende Anträge der Beteiligten - alle sich ihm noch bietenden Erkenntnisquellen sorgfältig auszuschöpfen und insbesondere diejenigen Beweise zu erheben, die sich nach den Umständen des Falles anbieten oder als sachdienlich erweisen könnten.
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    Zu einer dahin gehenden Feststellung ist jedoch das Verwaltungsgericht nicht gezwungen; vielmehr hat es über diese Tatfrage nach seiner freien richterlichen Überzeugung zu befinden, und in einem Falle, in dem es den Nachweis nicht für erbracht hält, daß der Wehrpflichtige den Kriegsdienst mit der Waffe wirklich aus Gewissensgründen verweigert, wird dies nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu dessen Lasten gehen müssen (vgl. BVerwGE 9, 97).
  • BVerwG, 11.02.1966 - VII C 3.63

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
    Der erkennende Senat sieht sich jedoch nicht imstande, jener Rechtsprechung des VII. Senats, die z.B. auch in dem Urteil vom 11. Februar 1966 - BVerwG VII C 3.63 - zum Ausdruck kommt, auch insoweit zu folgen, als dieser von dem Bestehen einer gesetzlichen Vermutung oder eines allgemeinen Erfahrungssatzes dafür ausgeht, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Die neuere Rechtsprechung hat aber klargestellt, daß die schwierige Beweislage des Kriegsdienstverweigerers ihn nicht von seiner Beweispflicht befreie, und daß keine gesetzliche Vermutung oder ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür bestehe, daß der Kriegsdienstverweigerer, wenn er als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen sei, damit auch ohne weiteres seine Behauptung erwiesen habe, er hätte die fragliche Gewissensentscheidung getroffen; die Verwaltungsgerichte müßten auch hier wie sonst nach ihrer freien richterlichen Überzeugung befinden; falls das Gericht den Nachweis nicht für erbracht halte, daß der Wehrpflichtige den Kriegsdienst mit der Waffe wirklich aus Gewissensgründen verweigere, gehe das nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu seinen Lasten (BVerwGE 30, 358).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Teils wurde die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens in Frage gestellt, teils wurden jedenfalls Bedenken gegen die Möglichkeit eines hinreichend zuverlässigen Nachweises der Gewissensentscheidung als eines inneren Vorganges, gegen Gleichmäßigkeit, Transparenz und Objektivierbarkeit der anzuwendenden Bewertungskriterien sowie gegen eine Beweislastregelung zu Lasten des Kriegsdienstverweigerers vorgebracht (vgl. im einzelnen v. Zezschwitz, JZ 1970, S. 233 f.;… Berg, MDR 1974, S. 793 ff.;… Lange, MDR 1976, S. 89 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Im übrigen ist die von der Beschwerde zur Überprüfung gestellte Frage der Beweislast durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits abschließend geklärt und entschieden, so unter anderem durch die Urteile vom 31. Oktober 1968 (BVerwGE 30, 358), vom 18. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 53), vom 23. März 1973 (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 48), Beschlüsse vom 12. Februar 1973 (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45), vom 8. Mai 1973 - BVerwG VI B 11.73 - und vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 82.73 -.

    Beweiserleichterungen, welche über die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus den Besonderheiten des Anerkennungsverfahrens entwickelten Gesichtspunkte hinausgehen (vgl. BVerwGE 30, 358 [360]; 7, 242 [247, 248]; Buchholz 448 Nr. 26, 29 zu § 25 WPflG), lassen sich nicht aus Art. 4 Abs. 3 GG herleiten.".

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