Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 59.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Zulässige Berufung eines Kriegsdienstverweigerers auf sein sittliches Unwerturteil über den Krieg - Anforderungen an eine "Gewissenentscheidung" als Grund für die Ablehnung des Kriegsdienstes
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 30.04.1968 - I 112/67
- BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 59.68
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 59.68
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Umstände, die gegebenenfalls den Anstoß für eine Kriegsdienstverweigerung gegeben haben, als solche belanglos sind; es kommt vielmehr allein darauf an, ob irgendwelche Umstände, gleichviel welcher Art, im Ergebnis zu der ernsten sittlichen Entscheidung geführt haben, im Krieg Menschen nicht töten zu können (vgl. Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - mit weiteren Nachweisen).Hierbei wird gegebenenfalls zu beachten sein, daß der Tatbestand des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WpflG nicht verlangt, daß die Gewissensgründe die einzigen oder die überwiegenden Gründe der Kriegsdienstverweigerung sind (vgl. Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 -).
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 59.68
Die Notwendigkeit einer umfassenden und sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung in Kriegsdienstverweigerersachen ist vom Bundesverwaltungsgericht immer wieder betont worden, auch und gerade in der Richtung, daß der Beweiswert der Aussage des Kriegsdienstverweigerers im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen ist und von jugendlichen Kriegsdienstverweigerern, insbesondere solchen einfacheren Bildungsgrades, keine ohne weiteres überzeugende Darlegung der Gewissensgründe erwartet werden kann (vgl. neben der genannten Entscheidung BVerwGE 30, 358). - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 59.68
Demgemäß genügt nicht die - prinzipielle - Ablehnung des Krieges als Wahnsinn, als unsinnig oder als zwecklos; wohl aber ist es - in objektiver Hinsicht - zureichend, wenn der Betreffende erklärt, er sehe den Krieg als Verbrechen an und es sei ihm demgemäß unmöglich, einen Menschen zu töten (vgl. Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [DVBl. 1969, 748]). - BVerwG, 06.03.1967 - VIII B 1.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Entscheidung" im Sinn des § …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 59.68
Solche Mängel können kein Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO, mithin auch nicht des § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WpflG sein (vgl. Beschluß vom 6. März 1967 - BVerwG VIII B 1.67 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 55];… ferner Beschluß vom 3. April 1964 - BVerwG I CB 6.64 - [Buchholz a.a.O., § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 5]). - BVerwG, 03.04.1964 - I CB 6.64
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 59.68
Solche Mängel können kein Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO, mithin auch nicht des § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WpflG sein (vgl. Beschluß vom 6. März 1967 - BVerwG VIII B 1.67 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 55]; ferner Beschluß vom 3. April 1964 - BVerwG I CB 6.64 - [Buchholz a.a.O., § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 5]).
- BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 89.75
Abweichungsrüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
Soweit die Beschwerde endlich bei der Befragung des Klägers in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts und in der tatsächlichen Würdigung seiner Bekundungen in den Entscheidungsgründen unter Berufung auf das Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 59.68 - "Wohlwollen" vermißt, wendet sie sich unzulässig gegen die Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts und verkennt zudem, daß der Richter dem allgemeinen Verwaltungsprozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen darf, wenn er im Einzelfall tatsächlich davon überzeugt ist (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; - Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33]; Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78]).
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