Rechtsprechung
| BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 6 Abs. 1 Nrn. 2, 5 und 6
- Wolters Kluwer
Eröffnung eines Gewerbebetriebs - Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter - Umlaufvermögen - Gemeiner Wert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, 5, 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 5 und 6 EStG
Einkommensteuer; Einlagewert von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Betriebseröffnung
Papierfundstellen
- BFHE 164, 565
- BB 1991, 1826
- DB 1991, 2060
- BStBl II 1991, 840
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (6)
- BFH, 07.12.1978 - I R 142/76
Auslegung des Begriffs Teilwert bei Betriebseröffnung; Höhe des Teilwerts bei …
Auszug aus BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86
Wird ein Gewerbebetrieb eröffnet, entspricht der Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (hier eines Grundstücks) in der Regel ihrem gemeinen Wert (Anschluß an BFH-Urteil vom 7. Dezember 1978 I R 142/76, BFHE 128, 178, BStBl II 1979, 729).Bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern im Zeitpunkt der Eröffnung des Betriebs ist die Definition entsprechend zu modifizieren (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1978 I R 142/76, BFHE 128, 178, BStBl II 1979, 729, zu II. 1. a).
Das sind die Beschaffungskosten, die in der Regel mit dem Marktpreis (das ist gemeiner Wert) übereinstimmen (BFH in BFHE 128, 178, 182, BStBl II 1979, 729).
Dies ergibt sich auch aus zwei zusätzlichen Überlegungen: Einmal ist der Teilwert ein objektiver Wert, bei dem nicht nur die Preisvorstellungen des Erwerbers, sondern auch die des Veräußerers zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 128, 178, BStBl II 1979, 729).
- BFH, 22.01.1980 - VIII R 74/77
Nutzungsrecht - Eigenschaft eines Wirtschaftsguts - Ersparte Aufwendung - …
Auszug aus BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86
Das ergibt sich aus dem auch für die Bewertung maßgeblichen Grundsatz, daß Wertsteigerungen im Privatvermögen den Betriebsgewinn nicht beeinflussen dürfen (…Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 9. Aufl., § 6 Anm. 100; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77, BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244, zu 3. b) bb). - BFH, 16.07.1968 - GrS 7/67
Ermittlung eines Teilwerts von bebauten Grundstücken
Auszug aus BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86
a) Allerdings sind Grundstück und Gebäude als verschiedene Wirtschaftsgüter jeweils gesondert zu bewerten (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Juli 1968 GrS 7/67, BFHE 94, 124, BStBl II 1969, 108).
- BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67
Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage - …
Auszug aus BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86
Im Streitfall handelt es sich bei dem Grundstück und dem Gebäude um Umlaufvermögen, denn beide waren zum Verkauf bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375;… Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 6 EStG Rdnr. 265 "Grundstücke"). - BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77
Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches …
Auszug aus BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86
Danach war durch Urteil zu entscheiden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170). - BFH, 13.10.1983 - I R 55/79
Auszug aus BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86
Auch bei Gegenständen des Umlaufvermögens ist der Teilwert i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Nr. 5 und Nr. 1 Satz 3 EStG gleich dem gemeinen Wert (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 55/79, nicht veröffentlicht).
- BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Denn erst dann ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86 (BFHE 164, 565, BStBl II 1991, 840) die Betriebsgründung abgeschlossen. - BFH, 29.04.1999 - IV R 63/97
Teilwert bei Betriebseröffnung
Für die Bewertung von Wirtschaftsgütern im Zeitpunkt der Eröffnung eines Betriebs ist die Definition des Teilwerts nach der Rechtsprechung des BFH allerdings entsprechend zu modifizieren (Urteile in BFHE 128, 178, BStBl II 1979, 729, und vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, BFHE 164, 565, BStBl II 1991, 840).Aber auch diese Beschaffungskosten stimmen in der Regel mit dem Marktpreis oder gemeinen Wert überein (BFH in BFHE 164, 565, BStBl II 1991, 840).
- FG Hessen, 13.12.2000 - 5 K 1843/99
Ansparabschreibung; Rücklage; Existenzgründer; Betriebseröffnung; …
Soweit die Finanzverwaltung im Einführungserlass ebenso wie ein Teil der Literatur weitere Vorbereitungshandlungen fordern, sei dies auch mit dem Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1991, 840 nicht zu rechtfertigen.Erst mit dem Abschluss der Errichtung eines Betriebs kann von einem solchen gesprochen werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. Juni 1991 VIII R 126/86 a.a.O.).
Die zum Begriff der Betriebseröffnung in § 6 Abs. 1 Nr. 6 EStG ergangene Entscheidung vom 10. Juli 1991, a.a.O., ist auch aus rechtssystematischen Gründen deshalb auf die in § 7 g Abs. 3 EStG 1997 vorausgesetzte Eröffnung des Betriebs übertragbar.
- FG Schleswig-Holstein, 21.03.2000 - V 1109/98
Keine Ansparabschreibung vor Betriebseröffnung
Der Senat schließt sich damit der Verwaltungsauffassung an (BMF-Schreiben vom 19. Januar 1996, Bundessteuerblatt - BStBl - I 1996, 1441 unter Hinweis auf Bundesfinanzhof - BFH -, BStBl II 1991, 840 ; R 83 Abs. 1 S. 4 Einkommensteuerrichtlinien - EStR - 1998, vgl. auch BMF-Schreiben vom 9. März 1999, 547 - Bewilligung der Ansparabschreibung aus Billigkeitsgründen für die Anschaffung oder Erstausstattung eines Betriebs, wenn am Ende des Veranlagungszeitraums, für den die Rücklage beantragt wird, das Wirtschaftsgut verbindlich bestellt oder mit dessen Herstellung begonnen bzw. eine dafür erforderliche Genehmigung verbindlich beantragt ist. Im Ergebnis - Förderung ab verbindlicher Investitionsentscheidung - ebenso: Oberfinanzdirektion Kiel, Verfügung vom 9. Februar 1998, Der Betrieb - DB -1998, 751).Die zum Begriff der Betriebseröffnung in § 6 Abs. 1 Nr. 6 EStG ergangene Entscheidung (BFH, BStBl II 1991, 840 ) ist deshalb auf die in § 7g Abs. 3 EStG 1995 vorausgesetzte Eröffnung des Betriebs übertragbar (…so auch Lambrecht in: Kirchhof / Söhn, Rz. H zu § 7g).
- FG Nürnberg, 01.07.2015 - 5 K 842/14
Keine Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung einer …
Rn. 56 Die Eröffnung eines Betriebes beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der betrieblichen Tätigkeit gerichtet sind (vgl. BFH, Urteil vom 09.02.1983 I R 29/79, BStBl. II 1983, 451 und ist erst abgeschlossen, wenn alle wesentlichen Grundlagen vorhanden sind (vgl. BFH, Urteil vom 10.07.1991 VIII R 126/86, BStBl. II 1991, 840). - FG Berlin, 20.08.1997 - I 271/92
Anschaffungsnebenkosten bei Grundstückseinlage
Darin führte er im Wesentlichen aus, dass unter Zugrundelegung zweier Urteile des Bundesfinanzhofs vom 7. Dezember 1978 (- I R 142/76 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1979, 729 -Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 128, 178) sowie vom 10. Juli 1991 (- VIII R 126/86 -, BStBl II 1991, 840 , BFHE 164, 565 ) der Teilwert eingelegter Wirtschaftsgüter in der Regel ihrem gemeinen Wert entspreche.Der Bundesfinanzhof hat für derartige Fälle entsprechend den Ausführungen des Beklagten einen modifizierten Teilwert angenommen, der in der Regel dem gemeinen Wert eines Wirtschaftsguts nämlich dem auf dem Markt erzielbaren Veräußerungspreis entspricht (vgl. Urteile des BFH vom 7. Dezember 1978 - I R 142/76 -, BStBl II 1979 S. 729, BFHE 128, 178 sowie vom 10. Juli 1991 - VIII R 126/86 -, BStBl II 1991, 840 , BFHE 164, 565 ).
- BFH, 17.12.1998 - IV B 80/98
Einkommensteuer - Ermäßigung - Aufenthaltsdauer - Berechnung - …
Für die Bewertung von Wirtschaftsgütern im Zeitpunkt der Eröffnung eines Betriebs ist die Definition des Teilwerts nach der Rechtsprechung des BFH allerdings entsprechend zu modifizieren (Urteile in BFHE 128.178. BStBl II 1979.729. und vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86. BFHE 164.565. BStBl II 1991.840). - BFH, 28.11.2003 - III B 65/03
Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG : Anschaffung wesentlicher …
Denn bereits für vor dem 1. Januar 2001 zu bildende Ansparrücklagen mussten die betriebsbezogenen Voraussetzungen des § 7g Abs. 2 Nr. 1 und 2 EStG erfüllt, d.h. die wesentlichen Grundlagen eines Betriebes vorhanden sein (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, BFHE 164, 565, BStBl II 1991, 840). - BFH, 31.08.1992 - V R 47/88
Zusatzaufwendungen als Leistungsentgelt
Eine weitergehende Prüfung obliegt dem BFH als Revisionsgericht nicht (§ 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteil vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, BFHE 164, 565, BStBl II 1991, 840; ständige Rechtsprechung). - BFH, 29.08.2012 - X B 69/12
Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im …
Denn die Betriebseröffnung ist erst abgeschlossen, wenn "die wesentlichen Grundlagen des Betriebs" vorhanden sind (BFH-Urteil vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, BFHE 164, 565, BStBl II 1991, 840, unter 1.b). - BFH, 20.04.1995 - IV R 101/94
Keine Steuerbefreiung nach § 58 Abs. 3 EStG i. V. m. § 9 Abs. 1 DB-StÄndG (DDR), …
- FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08
Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ausländischer …
- BFH, 12.06.2001 - VIII B 33/01
Beginn des Förderungszeitraumes bei Betriebsgründung; Ernstliche Zweifel an der …
- BFH, 03.04.2013 - X B 20/12
Nachträgliche Divergenz
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2008 - 5 V 10067/08
EG-Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines negativen Progressionsvorbehalts - …
- FG Münster, 12.06.2024 - 6 K 564/19
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des …
- FG Niedersachsen, 15.03.2012 - 14 K 164/11
Anspruch auf Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages und Feststellung des …
- FG Baden-Württemberg, 09.07.2010 - 10 K 5647/08
Änderung Einkommensteuerbescheid trotz falscher Rechtsgrundlage; Voraussetzung …
- BFH, 20.04.1995 - IV R 89/94
Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Änderung …
- FG Nürnberg, 27.01.2022 - 4 K 1105/20
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein nie geliefertes …
- FG München, 22.04.2008 - 13 K 966/06
Ansparabschreibung: Nachweis bzw. Prognoseentscheidung hinsichtlich …
- FG Köln, 15.11.2006 - 13 K 82/06
Gewerbesteuermessbetrag; Gewinnermittlung
- FG Brandenburg, 16.05.2001 - 2 K 1097/99
Bilanzberichtigung bei geschätztem Wertansatz eines Wirtschaftsguts; Keine …
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