Rechtsprechung
| BFH, 04.12.1979 - VIII R 188/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 7b Abs. 2
- Wolters Kluwer
Ausbau - Baumaßnahme - Errichtung eines Gebäudes - Bauabschnitt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
EStG § 7b Abs. 2
Papierfundstellen
- BFHE 129, 365
- DB 1980, 718
- BStBl II 1980, 203
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.12.1979 - VIII R 23/78
Zur Objektbeschränkung bei erhöhten Abschreibungen nach § 7b EStG
Auszug aus BFH, 04.12.1979 - VIII R 188/78
Wegen der Beschränkung auf ein einziges Objekt - bei Ehegatten auf zwei Objekte - wird auf die Senatsurteile vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78 und VIII R 233/77 (BStBl II 1980, 199, 202) verwiesen. - BFH, 04.12.1979 - VIII R 233/77
Zur Objektbeschränkung bei erhöhten Abschreibungen nach § 7b EStG für Ehegatten
Auszug aus BFH, 04.12.1979 - VIII R 188/78
Wegen der Beschränkung auf ein einziges Objekt - bei Ehegatten auf zwei Objekte - wird auf die Senatsurteile vom 4. Dezember 1979 VIII R 23/78 und VIII R 233/77 (BStBl II 1980, 199, 202) verwiesen. - BFH, 16.12.1975 - VIII R 119/72
Begünstigung von Ausbauten und Erweiterungen - Baumaßnahmen - Fertigstellung vor …
Auszug aus BFH, 04.12.1979 - VIII R 188/78
Unter dem in § 7b EStG an den erwähnten Stellen verwendeten Begriff Ausbau sind Baumaßnahmen i. S. des § 17 des II. WoBauG zu verstehen, wobei allerdings Einschränkungen zu berücksichtigen sind, unter denen dieser Begriff in § 7b EStG verwendet wird (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1975 VIII R 119/72, BFHE 117, 561, BStBl II 1976, 285). - BFH, 03.05.1972 - VII R 85/69
Auszug aus BFH, 04.12.1979 - VIII R 188/78
Sind keine unterschiedlichen Normzwecke und keine unterschiedlichen Interessenlagen erkennbar, dann besteht kein Anlaß, gleichlautende Begriffe desselben Gesetzes verschieden auszulegen; es ist dann davon auszugehen, daß die gleichlautenden Begriffe dasselbe bedeuten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Mai 1972 VII R 85/69, BFHE 105, 560).
- BFH, 09.09.1980 - VIII R 5/79
Gebäude - Wohnzweck - Schwimmbecken - Sauna
Die Erweiterung i. S. von § 7 b Abs. 2 Satz 1 EStG 1974 ist unter den gleichen Voraussetzungen ein Objekt, für das eine Steuerbegünstigung in Betracht kommt, wie der Ausbau i. S. von § 7 b Abs. 2 Satz 1 EStG 1974 (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 188/78, BFHE 129, 365, BStBl II 1980, 203).Die Ausführungen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Dezember 1979 VIII R 188/78 (BFHE 129, 365, BStBl II 1980, 203) zur Steuervergünstigung nach § 7 b EStG für Ausbauten gelten sinngemäß für Erweiterungen.
- BFH, 05.09.2001 - X R 50/99
Kumulationsverbot bei der Wohneigentumsförderung
Ausbauten und Erweiterungen an einem Gebäude oder an einer Wohnung i.S. der §§ 7b Abs. 2 und 10e Abs. 2 EStG sind nur solche Baumaßnahmen, die in einem gegenüber der Gebäudeerrichtung deutlich getrennten und hinsichtlich ihres Beginns wie ihrer Fertigstellung abgrenzbaren Bauabschnitt vorgenommen werden (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 188/78, BFHE 129, 365, BStBl II 1980, 203;… zustimmend hierzu Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 199, und Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl., § 2 Rz. 30). - BFH, 08.03.1995 - X R 74/94
Erweiterung i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG setzt die Schaffung voll auf die …
Sie sind jeweils - insoweit ebenso wie bei § 7 b EStG (BFH-Urteile in BFHE 132, 222, BStBl II 1981, 258 betreffend Erweiterung, und vom 4. Dezember 1979 VIII R 188/78, BFHE 129, 365, BStBl II 1980, 203 betreffend Ausbau) - als eigenständige Objekte und in gleicher Weise wie die Herstellung und die Anschaffung einer ganzen Wohnung Gegenstand der Förderung nach § 10 e EStG.
- BFH, 10.07.2002 - X R 31/99
Nachträgliche Herstellungskosten eines An- oder Umbaus
Denn nach § 10e Abs. 2 EStG begünstigt sind nur solche Baumaßnahmen, die in einem gegenüber der Gebäudeerrichtung deutlich getrennten und hinsichtlich ihres Beginns "wie ihrer Fertigstellung abgrenzbaren Bauabschnitt vorgenommen werden" (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Dezember 1979 VIII R 188/78, BFHE 129, 365, BStBl II 1980, 203;… vom 24. Februar 1999 X R 2/96, BFH/NV 1999, 1083). - BFH, 15.03.1990 - IV R 30/88
Erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG kann auch der Pächter für Herstellungskosten …
Bei einem Ausbau oder einer Erweiterung im Sinne von § 7b Abs. 2 EStG handelt es sich jeweils um ein selbständiges, vom bisherigen Gebäude unabhängiges Objekt (BFH-Urteile vom 4. Dezember 1979 VIII R 188/78, BFHE 129, 365, BStBl II 1980, 203, und vom 9. September 1980 VIII R 5/79, BFHE 132, 222, BStBl II 1981, 258). - BFH, 16.12.1986 - VIII R 375/83
Veräußerungsgewinn - Aufteilung - Buchwert
Denn es ist davon auszugehen, daß den vom Gesetzgeber in einem Gesetz verwendeten gleichlautenden Begriffen gleiche Bedeutung beizumessen ist, wenn der Gesetzgeber nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt hat und sich auch aus dem Zweck der Vorschriften nichts anderes ergibt (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 188/78, BFHE 129, 365, BStBl II 1980, 203). - FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 12 K 111/00
Entgelt für die Vermietung eines Büroraumes an den Arbeitgeber als Arbeitslohn
Im vorliegende Fall seien die vom Bundesfinanzhof -BFH- im Urteil vom 09.11.1982 VIII R 188/78, BStBl II 1983, 172 entwickelten Grundsätze anzuwenden. - BFH, 19.12.1989 - IX R 171/85
Keine erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG und §§ 15, 14a BerlinFG nach Umbau …
Die Aufstockung des Gebäudes ist zwar eine typische Erweiterungsmaßnahme i. S. des § 17 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG); nach dieser Vorschrift bestimmen sich die Begriffe Ausbauten und Erweiterungen i. S. der §§ 14a, 15 BerlinFG (…vgl. Sönksen/Söffing, a. a. O., § 14a Rdnr. 18; vgl. zu § 7b EStG Urteil des BFH vom 4. Dezember 1979 VIII R 188/78, BFHE 129, 365, BStBl II 1980, 203). - BFH, 05.05.1981 - VIII R 113/78
Berechnung der Einkommensteuer - Begünstigte Einkünfte - Gesamtbetrag der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist davon auszugehen, daß den vom Gesetzgeber in einem Gesetz verwendeten gleichlautenden Begriffen gleiche Bedeutung beizumessen ist, wenn der Gesetzgeber nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt hat und sich auch aus dem Zweck der Vorschriften nichts anderes ergibt (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 188/78, BFHE 129, 365, BStBl II 1980, 203). - FG Köln, 22.03.2000 - 14 K 5858/99
Wohnungsbauförderung - Objektverbrauch durch Ausbau- und Erweiterungsmaßnahme
Nach Ansicht des Senats können mehrere Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen nur dann als ein Objekt im Sinne des § 10 e Abs. 2 EStG angesehen werden, wenn sie im Zuge einer einheitlichen Baumaßnahme durchgeführt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 04.12.1979 VIII R 188/78, BStBl II 1980, 203 zu § 7 b EStG ;… Kleeberg, in Kirchhof/Söhn, § 10 e EStG Rdnr. C 2; Meyer FR 1991, 33, 37 m.w.N.; ders., in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 e Anm. 208;… Stephan, in Littmann/Bitz/Hellwig, § 10 e Rdnr. 79 b). - FG Sachsen, 26.11.2004 - 1 K 2125/00
§ 7 Abs. 1 FördG erfasst nur Aufwendungen an einem fertiggestellten Gebäude; …
- FG Baden-Württemberg, 09.02.1995 - 6 K 212/91
Bausparvertragszinsen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; Zahlungen als …
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