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| BFH, 16.02.1982 - VIII R 192/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.05.1977 - IV R 44/74
Offenbare Unrichtigkeit - Mechanisches Versehen - Denkfehler - Mangelnde …
Auszug aus BFH, 16.02.1982 - VIII R 192/81
NV: Hat der Veranlagungsbeamte einen vorläufigen Steuerbescheid erlassen wollen, jedoch im Eingabebogen die Schlüsselzahl bei einer falschen Kennzahl eingetragen, liegt ein mechanisches Versehen, eine offenbare Unrichtigkeit vor (vgl. BFH-Urteile vom 9.10.1979 VIII R 226/77 und vom 24.5.1977 IV R 44/74). - BFH, 09.10.1979 - VIII R 226/77
Überlegungsfehler - Veranlagungsbeamte - Maschinelles Veranlagungsverfahren - …
Auszug aus BFH, 16.02.1982 - VIII R 192/81
NV: Hat der Veranlagungsbeamte einen vorläufigen Steuerbescheid erlassen wollen, jedoch im Eingabebogen die Schlüsselzahl bei einer falschen Kennzahl eingetragen, liegt ein mechanisches Versehen, eine offenbare Unrichtigkeit vor (vgl. BFH-Urteile vom 9.10.1979 VIII R 226/77 und vom 24.5.1977 IV R 44/74).
- BFH, 13.06.1989 - VIII R 174/85
- Antragserfordernis bei einheitlich und gesondert festgestellten Verlusten nach …
Dies gilt auch für das Verfahren einer etwaigen Berichtigung dieser Steuerbescheide (§ 129 AO 1977;… vgl. BFH-Urteile vom 10. Februar 1982 I R 190/78, a.a.O.; vom 8. Juni 1982 VIII R 46/79, nicht veröffentlicht - NV - vom 16. Februar 1982 VIII R 192/81, NV). - BFH, 10.05.1989 - I R 104/85
Berichtigung eines Steuerbescheides wegen offenbarer Unrichtigkeit
Der bei den Steuerakten bleibende Eingabewertbogen behielt nach wie vor die Funktion des Steuerbescheides (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Februar 1982 VIII R 192/81, nicht veröffentlicht - NV -). - BFH, 21.10.1992 - I B 85/92 Der BFH hat ferner mehrfach schon entschieden, daß auch bei wiederholter Bearbeitung eines Steuerfalles eine offenbare Unrichtigkeit vorliegen kann (…vgl. BFH in BFH/NV 1990, 478;… vom 3.April 1987 VI R 218/83, BFH/NV 1987, 553; vom 29.März 1985 VI R 140/81, BFHE 144, 118, BStBl II 1985, 569 [BFH 29.03.1985 - VI R 140/81]; vom 16.Februar 1982 VIII R 192/81, NV; vgl. zu mehreren Steuerpflichtigen BFH-Urteil vom 10.September 1987 V R 69/84, BFHE 150, 509, BStBl II 1987, 834 [BFH 10.09.1987 - V R 69/84]).
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