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Rechtsprechung
   BFH, 27.09.1988 - VIII R 193/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,733
BFH, 27.09.1988 - VIII R 193/83 (https://dejure.org/1988,733)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1988 - VIII R 193/83 (https://dejure.org/1988,733)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1988 - VIII R 193/83 (https://dejure.org/1988,733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 2; GewStDV § 1 Abs. 1; StAnpG § 11; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftliches Eigentum - Sachherrschaft - Interesse eines Dritten - Unternehmerinitiative - Gewerbliche Tätigkeit - Selbständige Tätigkeit - Tätigkeit für eigene Rechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 15 EStG
    Einkommensteuer; gewerbliche Beteiligung nur bei Tätigkeit für eigene Rechnung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Selbstständigkeit

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 525
  • BB 1989, 207
  • BB 1989, 963
  • DB 1989, 411
  • DB 2010, 410
  • BStBl II 1989, 414
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 24.09.1991 - VIII R 349/83

    Zurechnung betrieblicher Einkünfte nach dem Erbfall, wenn der Betrieb …

    (Mit-) Unternehmer i. S. des § 15 EStG ist, wer (Mit-) Unternehmerinitiative entfalten kann und (Mit-) Unternehmerrisiko trägt (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 440, BStBl II 1984, 705, 769), d. h. diejenige Person, nach deren Willen und auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, daß sich der Erfolg oder Mißerfolg der gewerblichen Betätigung in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt (BFH-Beschluß vom 2. September 1985 IV B 51/85, BFHE 144, 432, BStBl II 1986, 10; Urteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414).

    Das ist der Fall, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die tatsächliche Sachherrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, daß er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 5. Mai 1983 IV R 43/80, BFHE 139, 36, BStBl II 1983, 631, und vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414, m. w. N.).

    Grundsätzlich wird die Tätigkeit eines angestellten Geschäftsführers dem oder den Vertretenen (hier also der Erbengemeinschaft) zugerechnet (BFHE 154, 525, 528, BStBl II 1989, 414).

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02

    Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteil

    Hieraus folgt im Streitfall, dass der Kläger und sein Treuhänder gehalten waren, das formal bei ihnen verbliebene Stimmrecht, sofern Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der U-GmbH erforderlich wurden, grundsätzlich nicht im eigenen, sondern im wirtschaftlichen Interesse der Erwerberin zu treffen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt z.B. Senatsurteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 54/88

    Zurechnung einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG )

    Der wirtschaftliche Erfolg dieser Auflage traf aber allein die Klägerin; die Eltern handelten nach der Übertragung nicht in Ausübung eigener Verfügungsmacht über die Anteile, sondern für Rechnung der Klägerin (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414).
  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 5/00

    Wesentliche Beteiligung; verdeckte Einlage in eine KapG

    Das aber wäre Voraussetzung für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die KS-GmbH gewesen (BFH-Urteile vom 10. März 1988 IV R 226/85, BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832, unter I. der Gründe; vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414; in BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424, unter II. 2. b bb bbb der Gründe; für wirtschaftliches Eigentum an einem Personengesellschaftsanteil vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 125/92, BFHE 178, 63, BStBl II 1996, 5, unter 1. a der Gründe).
  • BFH, 18.05.1995 - IV R 125/92

    Zur Zurechnung von Anteilen an einer GbR nach ihrer Übertragung auf die Ehegatten …

    Der BFH hat die Anwendung von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 auch in einem Fall abgelehnt, in dem sich der Schenker von Grundstücken und GmbH-Anteilen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht vorbehalten und die Beschenkten durch weitere Vereinbarung und ein Rückerwerbsrecht gebunden hatte (BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.06.2000 - 1 K 2068/97

    Wirtschaftliches Eigentum

    In dem BFH-Urteil vom 27.9.1988 (Az.: VIII R 193/83 BStBl II 1989, 414 ) wurden Wirtschaftsgüter dem zivilrechtlichen Eigentümer zugerechnet, da der "Besitzer" der Wirtschaftsgüter die Wirtschaftsgüter für den zivilrechtlichen Eigentümer nutzte und nicht für eigene Rechnung.

    Das weiterhin von den Klägern zitierte Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (U. v. 3.5. 1983 - I 253 - 256/80 EFG 1984, 127) kann schon deshalb nicht für die Kläger herangezogen werden, da das Urteil aufgehoben wurde (BFH Az.: VIII R 193/83 a. a. O.).

  • BFH, 24.04.2014 - IV R 20/11

    Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Entnahmegewinns für Anteile im …

    Angesichts der vertraglichen Vereinbarung hält es der Senat auch für ausgeschlossen, dass der Beigeladene seinen Sohn i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf die Beteiligung hätte ausschließen können, denn der BFH hat die Anwendung von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO sogar in Fällen abgelehnt, in denen sich der Schenker von GmbH-Anteilen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht vorbehalten und die Beschenkten durch weitere Vereinbarung und ein Rückerwerbsrecht gebunden hatte (BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414) bzw. die Verfügungsvollmacht unwiderruflich war (…BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 126/92, BFH/NV 1996, 35).
  • LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04

    Anwaltshaftung

    Andererseits war nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Tatsache, dass der zivilrechtliche Eigentümer rechtlich noch über eine Sache oder ein Recht - zB Miteigentum - verfügen konnte, oft als nicht maßgebliches Kriterium für die wirtschaftliche Zuordnung angesehen worden, sondern es war maßgeblich darauf abgestellt worden, ob die Befugnis des zivilrechtlichen Eigentümers über das Gut zu verfügen für ihn wirtschaftliches Gewicht hat oder nicht, zB bei den Fällen der Treuhandvgl BFHE 154, 525- und des Leasings mit Optionsrecht (seit BFH BStBl 1970, 264).
  • FG Hessen, 14.08.2012 - 10 K 2697/06

    Kein wirtschaftliches Eigentum an kundenspezifischen mit Werkzeugkostenbeiträgen …

    Die Sachherrschaft, die der Steuerpflichtige ausschließlich oder ganz überwiegend nur im Interesse eines Dritten ausüben darf und auch tatsächlich ausübt, begründet bei ihm kein wirtschaftliches Eigentum (BFH, Urteil vom 27.09.1988 VIII R 193/83, BStBl II 1989, 414).
  • FG Münster, 25.11.2010 - 3 K 2791/09

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil

    Auf das Urteil des BFH vom 27.09.1988, BStBl II 1989, 414 werde hingewiesen.
  • BFH, 07.11.2001 - II R 14/99

    Wirtschaftliches Eigentum an Grundstücken im Beitrittsgebiet; staatlicher …

  • FG Münster, 19.01.2023 - 12 K 2791/22

    Steuermindernde Berücksichtigung von im Gegenzug für die Freigabeerklärung einer …

  • FG Münster, 17.02.2005 - 3 K 60/02

    Starke rechtliche Absicherung eines Darlehens durch ein Grundstück begründet kein …

  • FG München, 30.04.2009 - 5 K 829/07

    Wirtschaftliches Eigentum bei Organgesellschaft

  • FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 73/00

    Unrichtiger Rechnungsausweis beim "Ist-Versteuerer"; Keine Bedeutung der Motive …

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen

  • FG Sachsen-Anhalt, 17.10.2002 - 3 K 313/01

    Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit eines Dentallabors

  • FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00

    Einschaltung einer GmbH

  • FG Köln, 30.01.2002 - 5 K 4500/98

    Einnahmen aus dem Abschiedsspiel eines Profifußballers

  • BFH, 17.07.1989 - IV R 84/87

    Ansehen eines Dritten als landwirtschaflichen Unternehmer bei Übertragung der …

  • FG Brandenburg, 10.07.2002 - 6 K 1892/01

    Zurechnung gewerblicher Einkünfte bei Führung des Unternehmens durch den Ehemann …

  • FG Düsseldorf, 24.09.1999 - 18 K 405/95

    Einzelunternehmen oder verdeckte Mitunternehmerschaft?

  • FG Sachsen, 02.06.1993 - 2 K 20/93
  • FG München, 11.09.1989 - 15 K 2152/89

    § 10e EStG nicht anwendbar bei Bau auf fremdem Grund und Boden

  • FG Düsseldorf, 30.01.1998 - 18 K 1647/95

    Wohnen im eigenen Haus; Zivilrechtlicher Eigentümer eines Hauses; …

  • FG Köln, 03.12.1997 - 6 K 4501/96

    Frage, in welcher Höhe und in welchen Feststellungszeiträumen eine entrichtete …

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