Rechtsprechung
| BFH, 18.09.1984 - VIII R 197/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.01.1976 - VIII R 253/71
In der Regel kein Feststellungsverfahren bei Miteigentum zusammenveranlagter …
Auszug aus BFH, 18.09.1984 - VIII R 197/80
NV: Ein Fall von geringer Bedeutung i.S. von § 180 Abs. 3 Alt. 2 AO 1977 liegt nicht vor, wenn umstritten ist, welcher Einkunftsart Einnahmen zuzuordnen sind und Steuerrechtsfolgen einer Gütergemeinschaft zu beurteilen sind (vgl. BFH-Rechtsprechung, Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 20.1.1976 VIII R 253/71, in dem lediglich Höhe und Zurechnung von Einkünften, nicht die Einkunftsart streitig war; hier: Grundstücksgeschäfte von Ehegatten als gewerbliche Einkünfte oder als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; gewerbliche Mitunternehmereigenschaft bei Gütergemeinschaft). - BFH, 26.07.1983 - VIII R 28/79
Im Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids darf nicht endgültig …
Auszug aus BFH, 18.09.1984 - VIII R 197/80
NV: Nimmt ein Wohnsitz-FA seine Zuständigkeit zur Entscheidung einer in das gesonderte Feststellungsverfahren gehörenden Frage in der irrigen Annahme, eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlage sei nicht erforderlich, in Anspruch, so ist bei Streitigkeiten über diese Besteuerungsgrundlage in einem Verfahren zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlage zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 26.7.1983 VIII R 28/79; hier: Grundstücksgeschäfte von Ehegatten als gewerbliche Einkünfte oder als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).3. - BFH, 20.07.1983 - II R 211/81
Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes - …
Auszug aus BFH, 18.09.1984 - VIII R 197/80
NV: Ist ungeklärt, weswegen ein fristwahrender Schriftsatz nicht bei Gericht eingegangen ist, so müssen der Tatsachenvortrag und die entsprechende Glaubhaftmachung eine Grundlage dafür bieten, nicht nur die fristgerechte Bearbeitung, sondern auch die rechtzeitige Versendung des Schriftsatzes als überwiegend wahrscheinlich anzusehen (vgl. BFH-Beschluß vom 20.7.1983 II R 211/81; hier: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist bei Vorlage einer beglaubigten Ablichtung des Postausgangsbuchs und einer eidesstattlichen Versicherung der Büroangestellten).2.
- BFH, 01.02.1989 - VIII R 49/84
Bestimmung der Art von Grundstückseinkünften im Verfahren der gesonderten …
Ein solcher liegt jedoch nicht vor, wenn bei den gemeinschaftlichen Einkünften der Ehegatten zu entscheiden ist über die Abgrenzung verschiedener Einkunftsarten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Juli 1983 VIII R 28/79, BFHE 139, 335, BStBl II 1984, 290), insbesondere - wie hier - über das Bestehen eines gewerblichen Grundstückshandels oder das Vorliegen von Überschußeinkünften (…BFH-Urteile vom 8. Oktober 1986 I R 58/83, BFH/NV 1987, 767; vom 18. September 1984 VIII R 197/80, Juristisches Informationssystem - JURIS -, sowie VIII R 138/82, JURIS).
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